Nachdem Kroatien und die Türkei jeweils durch die Stellung eines förmlichen Antrags das Interesse bekundet hatten, sowohl dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren als auch dem Übereinkommen zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr beizutreten, hat Kroatien am 30. Mai 2012 die für einen wirksamen Beitritt erforderlichen Beitrittsurkunden zu den Übereinkommen beim Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union hinterlegt. Damit können ab dem 1. Juli 2012, 00:00 Uhr gemeinsame Versandverfahren (via NCTS) zwischen den Mitgliedstaaten und dem neuen EFTA-Land Kroatien auch als Alternative zum Versandverfahren mit Carnet TIR in Anspruch genommen werden, wenn alle anderen Voraussetzungen, insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Sicherheitsleistung, ebenfalls erfüllt sind. Hierfür bedarf es jedoch einer in diesen Ländern gültigen Sicherheitsleistung. Wirtschaftsbeteiligte, die über eine Sicherheitsleistung in Form einer Einzelbürgschaft verfügen oder denen als Vereinfachung die Inanspruchnahme einer Gesamtbürgschaft oder eine Befreiung von der Sicherheitsleistung bewilligt worden ist und die die Vorteile des gemeinsamen Versandverfahrens im grenzüberschreitenden Warenverkehr mit Kroatien oder der Türkei nutzen möchten, sollten sich rechtzeitig für die erforderlichen Anpassungen mit ihrer zuständigen Stelle der Bürgschaftsleistung bzw. dem Bewilligungshauptzollamt in Verbindung setzen und eine Bürgschaftserweiterung beantragen. Sofern keine Erweiterung beantragt wird, müssen Kroatien und die Türkei in der Bürgschaft zwingend als Ausschlussländer aufgeführt sein.
Die Türkei hat aufgrund technischer Probleme die Beitrittsurkunden noch nicht hinterlegt. Der Beitritt zu den Übereinkommen wird so bald wie möglich, wahrscheinlich im November dieses Jahres, erfolgen. Die bereits genehmigten Anträge für die Ausdehnung des Geltungsbereichs der Gesamtbürgschaft auf die Türkei bleiben gültig. Versandverfahren mit der Türkei können allerdings erst nach erfolgtem Beitritt durchgeführt werden.
Die HZA bietet zu diesem aktuellen Thema das Seminar “Die zollrechtlichen Versandverfahren in der Praxis” am 3. September 2012 an.