Das Lieferkettengesetz in Unternehmen

Sorgfaltspflichten, Compliance-Organisation und Menschenrechtsbeauftragte

Praxisseminar, 2-tägig

Seit 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Als großes Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten sind Sie heute verpflichtet, Sorgfaltspflichten zur Einhaltung von Menschenrechten und bestimmten Umweltstandards zu erfüllen – sowohl in Ihrem eigenen Geschäftsbereich als auch in Ihren Lieferketten im In- und Ausland.

Bestmöglich vorbereitet sind Sie mit unserem praxisorientierten, zweitägigen Seminar – von Praktikern für Praktiker. Unsere Experten stellen Ihnen die rechtlichen Anforderungen und praktische Umsetzungsansätze detailliert vor.

Sie bieten Ihnen am ersten Tag einen praxisnahen Überblick über die rechtlichen Grundlagen der neuen Sorgfaltspflichten und erläutern Ihnen die Synergien zu anderen Regelungswerken ebenso wie die zu schützenden Menschenrechte und Umweltaspekte. Anschaulich und gut umsetzbar: Darüber hinaus zeigen sie Ihnen die Anforderungen an die Risikoanalyse und die Präventiv- und Abhilfemaßnahmen.

Am zweiten Tag erläutern sie Ihnen die erforderliche unternehmensinterne Compliance-Organisation sowie die Rechte und Pflichten eines Menschenrechtsbeauftragten, das Beschwerdeverfahren sowie die Dokumentations- und Berichtspflichten.

Durchweg erhalten Sie Informationen zu Lösungsansätzen für typische Aufgaben und Konstellationen bei der Umsetzung des LkSG. Sie erhalten Schritt für Schritt-Anleitung für Ihre Umsetzung des LkSG sowie nützliche Tools und Hinweise. Praxisbeispiele, typische Fehlerquellen und Lösungsansätze vertiefen für Sie das Erlernte. Durch das interaktive Format haben Sie die Gelegenheit, alle ihre Fragen ausführlich zu diskutieren.



Hinweis für Präsenztermine

Digitale Schulungsunterlagen! Vergessen Sie nicht Ihren eigenen Laptop!

Wir haben unsere Schulungsunterlagen von gedruckter auf die digitale Form umgestellt – der Umwelt und Ihnen zuliebe! Wir kommen den Wünschen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer damit gern nach, die Unterlagen nun für Sie noch flexibler elektronisch zur Verfügung zu stellen. Sie entscheiden dann selbst, ob Sie diese elektronisch bearbeiten oder archivieren, oder ausdrucken wollen.

Im Vorfeld des Seminars erhalten Sie einen Link, über den Sie sich die Schulungsunterlagen als PDF-Dokument aus der HZA-Cloud herunterladen können.

Gut für Sie: Über die Suchfunktion können Sie Inhalte schnell wiederfinden und sich direkt im Dokument Notizen machen. Und: Die digitalen Unterlagen sparen Papier und Platz!

Wichtig! Um die Schulungsunterlagen im Seminar nutzen zu können, bringen Sie bitte Ihr eigenes Notebook oder Tablet samt Netzteil mit!

Tag 1:

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und der/die Menschenrechtsbeauftragte

  • Grundlagen LkSG
    • Anwendungsbereich, Reichweite der Lieferkette und erfasste Geschäftstätigkeiten
    • Differenzierung nach eigenem Geschäftsbereich, unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern
    • Vergleich mit gesetzlichen Regelungen in anderen Ländern
    • Ausblick auf EU-Rechtsakt
  • Geschützte Rechtspositionen – Menschenrechte und Umweltstandards
    • Relevante menschenrechtliche und umweltbezogene Rechtspositionen
    • Überblick über internationale Abkommen (Vertragsstaaten, Geltungsbereich)
    • Reichweite des Schutzes
  • Risikoanalyse und Risikomanagement im Überblick
    • Hinweise zu den Anforderungen an die einzelnen Sorgfaltspflichten
    • Differenzierung nach eigenem Geschäftsbereich, unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern und Bedeutung für den Umfang der Sorgfaltspflichten
    • Beschwerdemanagement und Dokumentationspflichten
  • Prävention- und Abhilfemaßnahmen
  • Die IT-gestützte Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten im Unternehmen (Vortrag in Kooperation mit osapiens)Teil I
    • Anforderungen an ein IT-System
    • Dokumentenmanagement

Tag 2:

Workshop zum LkSG mit Praxisbeispielen und ergänzenden Übungen

  • Menschenrechte im Unternehmenskontext
  • Schritt-für-Schritt: Handlungsanleitung für Unternehmen
    • Status Quo ermitteln
    • Beschwerdeverfahren
    • Zusammenarbeit in der Lieferkette
    • Welche Schulungen muss ich durchführen und wie überwache ich Zulieferer?
    • Grundsatzerklärungen und Jahresbericht
    • Das BAFA und Sanktionen
  • Erarbeitung der praktischen Umsetzung anhand typischer Praxisbeispiele
    • Wie formuliere ich eine Grundsatzerklärung?
    • Wie verhalte ich mich bei Hinweisen auf Verstöße?
    • Wann ist der Abbruch einer Geschäftsbeziehung erforderlich?
    • Wie muss der Umgang mit Beschwerden organisiert sein?
  • Die Stellung des Menschenrechtsbeauftragten im Unternehmen – Herausforderungen und Handlungsoptionen
    • Wie sorge ich für „Awareness“ im eigenen Geschäftsbereich und bei Zulieferern?
    • Wie überwache ich die Einhaltung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette?
    • Welche Rechte und Pflichten habe ich bei Verstößen?
  • Die IT-gestützte Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten im Unternehmen (Vortrag in Kooperation mit osapiens) Teil II
    • Anforderungen an ein IT-System
    • Dokumentenmanagement

Tagesablauf

Tag 1

09:00 Uhr

Seminarbeginn

ca. 11:00 Uhr - 11:15 Uhr

Tee- und Kaffeepause

12:30 Uhr - 13:30 Uhr

Gemeinsames Mittagessen

ca.15:00 Uhr - 15:15 Uhr

Tee- und Kaffeepause

ca. 17:00 Uhr

Ende des 1. Tages

Tag 2

09:00 Uhr

Seminarbeginn

ca. 11:00 Uhr - 11:15 Uhr

Tee- und Kaffeepause

12:30 Uhr - 13:30 Uhr

Gemeinsames Mittagessen

ca. 15:15 Uhr - 15:30 Uhr

Tee- und Kaffeepause

ca. 16:30 Uhr

Ende des Seminars

 

Das Seminar richtet sich vorwiegend an Compliance-Beauftragte, Mitarbeiter von Einkaufs-, Compliance- und CSR-Abteilungen sowie an Führungskräfte und Mitarbeiter in Unternehmen mit internationalen Lieferketten. Das Seminar eignet sich auch für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die nicht direkt durch das LkSG, sondern von ihren Kunden zur Umsetzung der Anforderungen des Gesetzes verpflichtet werden.

15.07.2024
Referent n.n.

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17.10.2024
Referent n.n.

Referent n.n.

16.12.2024
Referent n.n.

Referent n.n.

Anreise

Öffentliche Verkehrsmittel

Die HZA Hamburger Zollakademie liegt zentral zu den U-/S-Bahn und Bus-Stationen am Hauptbahnhof. Vom Hauptbahnhof sind es ca. 5 Minuten Fußweg zu uns.
Am einfachsten finden Sie Ihren schnellsten Weg mit öffentlichen Verkehrsmitteln über die Seite des HVV.

Vom Flughafen

Auch vom Flughafen können Sie mit der S-Bahn (S1) bis zum Hauptbahnhof fahren. Ein Taxi kostet unter „normalen“ Verkehrsumständen ca. 29,00 € (Fahrtzeit ca. 30 Min.).

Mit dem Auto

Die HZA Hamburger Zollakademie befindet sich in der Innenstadt. Hier finden Sie leider keine einzelnen Parkplätze an den Straßen, sodass wir Ihnen die umliegenden Parkhäuser empfehlen möchten.

Wir wünschen Ihnen eine gute Fahrt und freuen uns, Sie bald in der HZA Hamburger Zollakademie begrüßen zu dürfen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Parkplatzempfehlungen Hamburg (PDF)

Hotelempfehlungen

Sollten Sie für Ihren Aufenthalt in Hamburg ein Hotel benötigen, haben wir Ihnen ein paar Hotels in der Nähe der HZA zusammengestellt.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Hotelempfehlungen Hamburg (PDF)

Hinweis

Als unser Seminarteilnehmer haben Sie die Möglichkeit, uns Ihre speziellen Fach- und Praxisfragen vor dem Seminarbeginn zuzusenden. Diese wird der Referent dann gern im Seminar oder in der Pause mit Ihnen besprechen. Bitte senden Sie uns Ihre Fragen bis spätestens 2 Wochen vor Seminarbeginn über die Antwortfunktion Ihrer Anmeldebestätigung, damit wir Ihre Fragen dem Seminar zuordnen können.

Seminarbeschreibung als PDF Download
15.07.2024
Hamburg
€ 1.099,00 zzgl. MwSt. *
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* Die Teilnahmegebühr versteht sich pro Person und beinhaltet eine umfangreiche digitale Seminarunterlage, ein Teilnehmerzertifikat, Kaffee-/Teepausen sowie gemeinsame Mittagessen. Der dritte und alle weiteren Teilnehmer, die aus einem Unternehmen an demselben Termin teilnehmen, erhalten einen Rabatt in Höhe von 10% auf die Teilnahmegebühr. Rabatte sind nicht kumulierbar.

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