Praxiswissen Alkoholsteuer

Grundlagen, Steueraussetzung, Steuerentstehung, Steuerbegünstigungen, Vergällung

Online, 0,5-tägig, 09:00 bis 12:30 Uhr

Die Alkoholsteuer stellt mit einem Aufkommen von rund 2 Mrd. EUR/Jahr eine wichtige Einnahmequelle der Zollverwaltung dar. Zum Vergleich: die gesamten Einnahmen aus Einfuhrzöllen belaufen sich lediglich auf ca. 4,7 Mrd. EUR/Jahr. Sie ist eine Verbrauchsteuer, die auf Alkoholerzeugnisse erhoben wird, die im deutschen Steuergebiet zu steuerpflichtigen Zwecken verwendet werden.

Alkoholerzeugnisse, die der Alkoholsteuer unterliegen (sogenannte Steuergegenstände) sind im Alkoholsteuergesetz definiert. Dies geschieht durch einen Verweis auf die Kombinierte Nomenklatur (KN).

Herstellung, Lagerung, Beförderung und steuerfreie Verwendung dieser Erzeugnisse erfolgen unter Steueraussetzung und unterliegen der Steueraufsicht durch die Zollverwaltung. Für unversteuerte Herstellung und Lagerung von Alkoholerzeugnissen wird ein Steuerlager benötigt. Unversteuerte Beförderungen sind im EMCS-Verfahren mit elektronischem Verwaltungsdokument (e-VD) abzuwickeln. Wer diese Erzeugnisse steuerfrei verwenden will, bedarf einer Erlaubnis und muss u. U. Vorschriften zur Vergällung beachten.

Die Alkoholsteuer entsteht erst mit Entfernung der Waren aus dem Steuerlager oder mit Entnahme zum Verbrauch im Steuerlager. Steuerschuldner ist der Steuerlagerinhaber. Daneben kann die Alkoholsteuer aber auch bei Eröffnung des e-VDs oder während der Beförderung im Aussetzungsverfahren entstehen.

Wie im Zollrecht ist die Einhaltung der vorgeschriebenen Verfahren und Formalitäten im Alkoholsteuerrecht von großer Bedeutung; Fehler können leicht zur ungewollten Entstehung der Alkoholsteuer führen. Für Mitarbeiter von Unternehmen, die mit diesen Erzeugnissen umgehen, ist es daher wichtig, über das notwendige Praxiswissen im Alkoholsteuerrecht zu verfügen. Das Webinar vermittelt Ihnen die notwendigen Kenntnisse und Praxistipps.


Hinweis für Termine ab 2024

Digitale Schulungsunterlagen! Vergessen Sie nicht Ihren eigenen Laptop!

Schritt für Schritt stellen wir unsere Schulungsunterlagen von gedruckter auf die digitale Form um – der Umwelt und Ihnen zuliebe! Wir kommen den Wünschen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer damit gern nach, die Unterlagen nun für Sie noch flexibler elektronisch zur Verfügung zu stellen. Sie entscheiden dann selbst, ob Sie diese elektronisch bearbeiten oder archivieren, oder ausdrucken wollen.

Im Vorfeld des Seminars erhalten Sie einen Link, über den Sie sich die Schulungsunterlagen als PDF-Dokument aus der HZA-Cloud herunterladen können.

Gut für Sie: Über die Suchfunktion können Sie Inhalte schnell wiederfinden und sich direkt im Dokument Notizen machen. Und: Die digitalen Unterlagen sparen Papier und Platz!

Wichtig! Um die Schulungsunterlagen im Seminar nutzen zu können, bringen Sie bitte Ihr eigenes Notebook oder Tablet samt Netzteil mit!

Webinarinhalt

  • Grundlagen
  • Allgemeine Bestimmungen des Verbrauchsteuerrechts
    • Steuergebiet
    • Steuergegenstand
    • Steuertarif
    • Steuervergünstigungen/ Vergällung
  • Steueraussetzung
    • Steuerlager
    • Beförderung unter Steueraussetzung
  • EMCS
    • Teilnahmevoraussetzungen
    • Verfahrensablauf
    • Verbrauchsteuernummer
  • Steuerrechtlich freier Verkehr
  • Steuerentstehung
    • Entnahme in den freien Verkehr
    • Unregelmäßigkeiten während der Beförderung
  • Steuerschuldner
  • Besteuerungsverfahren
  • Folgen des Brexits

 

Tagesablauf

ab 08:50 Uhr

Webinar-Raum wird geöffnet

09:00 - 10:30 Uhr

Durchführung des Webinars

10:30- 11:00 Uhr

Pause

11:00 - 12:30 Uhr

Durchführung des Webinars

bis ca 12:30 Uhr

Ende des Webinars

Alle Personen, die mit alkoholsteuerpflichtigen Erzeugnissen umgehen und einen ersten Einblick in das Alkoholsteuerrecht erhalten wollen.

Die Teilnehmer benötigen keine Vorkenntnisse.

Das Webinar ist aber auch für Personen geeignet, die bereits praktische Erfahrungen in bestimmten Bereichen haben und diese durch Hintergrundwissen vertiefen möchten.

18.04.2024
Hardy Bublitz

Hardy Bublitz

Hardy Bublitz, Diplom-Finanzwirt (FH), war von 2013 bis 2017 Leiter Indirect Tax Advocacy & Litigation DACH bei der Shell Deutschland Oil GmbH und ist jetzt als freiberuflicher Berater und als Berater der Kanzlei BLOMSTEIN in Berlin im Zoll- u. Verbrauchsteuerrecht tätig. Hardy Bublitz war nach seinem Studium an der Fachhochschule der Bundesfinanzverwaltung als Beamter in der Bundeszollverwaltung, u.a. als Betriebsprüfer für Betriebe der Mineralölwirtschaft, beschäftigt und wechselte 1985 in die Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung der Deutsche Shell AG. Nach einigen Jahren als Referent der Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung hat er 2000 die Leitung der Abteilung übernommen. Danach hat er verschiedene nationale und internationale Indirect Tax Jobs in leitender Funktion bei der Shell wahrgenommen.

Hardy Bublitz war in mehreren europäischen und nationalen Wirtschaftsverbänden im Bereich Indirect Tax aktiv, u.a. als Sprecher des Arbeitskreises Zoll im Mineralölwirtschaftsverband. Seine Qualität als Referent hat er bei Vorträgen beim Europäischen Zollrechtstag und Deutschen Energiesteuertag unter Beweis gestellt. Seine fachlichen Schwerpunkte liegen im europäischen und nationalen Zoll- und Verbrauchsteuerrecht.

27.11.2024
Hardy Bublitz

Hardy Bublitz

Hardy Bublitz, Diplom-Finanzwirt (FH), war von 2013 bis 2017 Leiter Indirect Tax Advocacy & Litigation DACH bei der Shell Deutschland Oil GmbH und ist jetzt als freiberuflicher Berater und als Berater der Kanzlei BLOMSTEIN in Berlin im Zoll- u. Verbrauchsteuerrecht tätig. Hardy Bublitz war nach seinem Studium an der Fachhochschule der Bundesfinanzverwaltung als Beamter in der Bundeszollverwaltung, u.a. als Betriebsprüfer für Betriebe der Mineralölwirtschaft, beschäftigt und wechselte 1985 in die Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung der Deutsche Shell AG. Nach einigen Jahren als Referent der Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung hat er 2000 die Leitung der Abteilung übernommen. Danach hat er verschiedene nationale und internationale Indirect Tax Jobs in leitender Funktion bei der Shell wahrgenommen.

Hardy Bublitz war in mehreren europäischen und nationalen Wirtschaftsverbänden im Bereich Indirect Tax aktiv, u.a. als Sprecher des Arbeitskreises Zoll im Mineralölwirtschaftsverband. Seine Qualität als Referent hat er bei Vorträgen beim Europäischen Zollrechtstag und Deutschen Energiesteuertag unter Beweis gestellt. Seine fachlichen Schwerpunkte liegen im europäischen und nationalen Zoll- und Verbrauchsteuerrecht.

Hinweis

Als unser Seminarteilnehmer haben Sie die Möglichkeit, uns Ihre speziellen Fach- und Praxisfragen vor dem Seminarbeginn zuzusenden. Diese wird der Referent dann gern im Seminar oder in der Pause mit Ihnen besprechen. Bitte senden Sie uns Ihre Fragen bis spätestens 2 Wochen vor Seminarbeginn über die Antwortfunktion Ihrer Anmeldebestätigung, damit wir Ihre Fragen dem Seminar zuordnen können.

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18.04.2024, 09:00 - 12:30 Uhr
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Die Teilnahmegebühr versteht sich pro Person und beinhaltet eine umfangreiche Webinarunterlage sowie ein Teilnehmerzertifikat als PDF.
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