Praxiswissen Artenschutzrechtliche Abfertigung

Grundlagen und Besonderheiten zu CITES und zur Ein- und Ausfuhr geschützter Tier- und Pflanzenarten aus Drittstaaten

Online, 0,5-tägig, 10:30 bis 14:00 Uhr

Dieses Webinar ist eine Kooperationsveranstaltung mit der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE.

Ob Musikinstrumente, Jagdtrophäen, Kleidungen, Schnitzereien, Deko-Hörner, Holzprodukte, Urlaubsmitbringsel oder Pelz- / Lederwaren, die Möglichkeiten der Einfuhr von tierischen und pflanzlichen Produkten in die EU, die von gefährdeten oder gar vom Aussterben bedrohten Arten aus Drittstaaten stammen, ist vielzählig.

Um diese Bedrohung einzudämmen, wird der internationale Handel mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten durch das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) geregelt.

Des Weiteren sind die Verordnungen der Europäischen Union und nationale Gesetze zu beachten.

Die Zollbehörde überwacht den Warenverkehr mit artengeschützten Tieren und Pflanzen aus Drittstaaten. Dabei sind ihr die nach dem Artenschutzrecht erforderlichen Dokumente, wie z.B. Ein- oder Ausfuhrgenehmigungen (CITES-Dokumente), vorzulegen.

Eine Ein- bzw. Ausfuhr von Exemplaren darf grundsätzlich nur über befugte Zollstellen erfolgen. Der Zoll beschlagnahmt daher konsequent solche Waren bei der Einfuhr nach Deutschland, um die Artenvielfalt zu schützen. Darüber hinaus können Bußgelder oder sogar Strafen verhängt werden.

Unsere Schulung bereitet Ihr Unternehmen auf die artenschutzrechtliche Abfertigung von tierischen und pflanzlichen Produkten vor, die unter die Bestimmungen des CITES fallen.

Lernen Sie, …

• welche Regeln es zur artenschutzrechtlichen Abfertigung bei Ein- und Ausfuhr für Sie zu beachten gibt

• wie Sie geschützte Tier- und Pflanzenarten in Waren erkennen

• wann Sie ein artenschutzrechtliches Ein- oder Ausfuhrdokument benötigen

• welchen artenschutzrechtlichen Genehmigungs- und Bescheinigungstyp Sie nutzen müssen

• wie ein Antragsformular auszufüllen ist

• welche Ausnahmen es gibt.

Inhalt

  • Einführung in den Artenschutz und CITES:
  • internationale Regelungen
  • europäische Regelungen
  • nationale Regelungen
  • Geschütze Arten und deren Produkte – wie sind sie zu erkennen?
  • WISIA
  • SPECIES +
  • IUCN Red List
  • Beispiele
  • Genehmigungen und Bescheinigungen
  • Einfuhrmeldung
  • Vermarktungserlaubnis
  • Ausnahmegenehmigung
  • Ausfuhrgenehmigung
  • Wiederausfuhrbescheinigung
  • Musikinstrumenten-bescheinigung
  • Zollabfertigung
  • Unterlagenkodierung
  • Einfuhr
  • Ausfuhr/Wiederausfuhr
  • Besonderheiten für lebende Tiere und Pflanzen
  • Postsendungen
Verantwortliche des Zoll- und Außenhandelswesens in einem Unternehmen, das möglicherweise mit Tier- und Pflanzenprodukten handelt; auch in verarbeiteter Form, die dem Artenschutzabkommen unterliegen.
14.10.2024
Arne Mielken

Arne Mielken

Der deutsche Zollexperte Arne Mielken lebt und arbeitet in London und unterhält auf der Insel ein Zollberatungsunternehmen – Customs Manager Ltd. Er ist eng mit dem britischen Zoll verbunden und nimmt an Beratungsgruppen des HMRC mit der Industrie teil.

Arne Mielken berät nationale und internationale Mandanten seit mehr als 15 Jahren in Zoll-, Handelsabkommen- und Ausfuhrkontrollangelegenheiten. Seit 2016 begleitet er britische und europäische Unternehmen bei der Vorbereitung auf den Brexit. Als aktives Mitglied der Trade Contact Group bei der DG-TAXUD, dem britischen Pendant JCCC und als Vorstandsmitglied der UK Export Control Profession beim IOE&IT verteidigt er die Interessen europäischer Unternehmen beim Gesetzgeber.

Hinweis

Als unser Seminarteilnehmer haben Sie die Möglichkeit, uns Ihre speziellen Fach- und Praxisfragen vor dem Seminarbeginn zuzusenden. Diese wird der Referent dann gern im Seminar oder in der Pause mit Ihnen besprechen. Bitte senden Sie uns Ihre Fragen bis spätestens 2 Wochen vor Seminarbeginn über die Antwortfunktion Ihrer Anmeldebestätigung, damit wir Ihre Fragen dem Seminar zuordnen können.

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14.10.2024, 10:30 - 14:00 Uhr
Webinar
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*Die Teilnahmegebühr versteht sich pro Person und beinhaltet eine umfangreiche Webinarunterlage sowie ein Teilnehmerzertifikat als PDF. Der dritte und alle weiteren Teilnehmer, die aus einem Unternehmen an demselben Termin teilnehmen, erhalten einen Rabatt in Höhe von 10% auf die Teilnahmegebühr. Rabatte sind nicht kumulierbar.
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