Russland- und Belarus-Sanktionen der EU
Ein Überblick über die jüngsten Entwicklungen, einschließlich des Maßnahmenpaketes „Aufrechterhaltung und Angleichung“
Online, 0,5-tägig, 09:00 bis 13:00 Uhr
Dieses Webinar ist eine Kooperationsveranstaltung mit der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE.
Als Antwort auf die kriegerische Auseinandersetzung in der Ukraine hat die EU ihre Sanktionen gegenüber Russland und Belarus erheblich verschärft. Seit Ende Februar 2022 hat sie hierzu über 150 Verordnungen und Beschlüsse in Kraft gesetzt.
Mit dem 20. Sanktionspaket hat die EU weitere umfangreiche Maßnahmen auf den Gebieten Energie, Finanzen und Handelspolitik ergriffen. Neben Transaktionsverboten für weitere Banken in Russland, aber auch in Drittländern, der Listung einer Vielzahl zusätzlicher Schiffe, die der russischen Schattenflotte angehören, sind es vor allem zusätzliche Ausfuhrbeschränkungen, die für deutsche Unternehmen relevant sind.
Es wurden neue Ausfuhrverbote für Waren – von Kautschuk bis Traktoren – aufgenommen. Weitere Beschränkungen gelten für Gegenstände und Technologien, die für die militärischen Bemühungen Russlands verwendet werden, wie Sprengstoffe, Laborglaswaren und Hochleistungsschmierstoffe und Additive für Schmierstoffe. Es gelten neue Beschränkung der Bereitstellung von Cybersicherheitsdiensten für Russland. Darüber hinaus wurden neue, noch nicht sanktionierte Einfuhrverbote für Metalle, Chemikalien und Mineralien geschaffen. Es gilt zudem ein Kontingent für Ammoniak zur Begrenzung der bestehenden Einfuhren.
Die EU hat zahlreiche Anhänge der VO (EU) 833/2014 geändert, u.a. Anhang VII („kleine dual-use-Liste“), Anhang XVIII (Luxusgüter), Anhang XXI (Einnahmequellen für Russland), Anhang XXIII (Stärkung der industriellen russischen Kapazitäten, neu aufgenommen wurde hier ein Anhang XXIIIH). Alle deutschen Unternehmen sind gehalten zu überprüfen, ob sie von den neu eingefügten Produkten betroffen sind.
Nach wie vor wichtig sind die Art. 12g und 12ga VO (EU) 833/2014. Danach sind Unternehmen verpflichtet, zur Vermeidung von Umgehungslieferungen bestimmte Vertragsklauseln bei Lieferungen an Drittländer vorzusehen. Von diesen Bestimmungen sind alle Unternehmen in der EU betroffen. Sie gelten auch für Unternehmen, die niemals Russland-Geschäft betrieben haben oder dies zwischenzeitlich aufgegeben haben. Darüber hinaus hat die EU weitere für die Unternehmenspraxis wichtige Maßnahmen ergriffen, um Umgehungsgeschäfte zu verhindern.
Die Vielzahl der Regularien, die die Sanktionspakete 8 bis 20 verfügt haben, hat dazu geführt, dass die Maßnahmen insgesamt gesehen sehr unübersichtlich und intransparent geworden sind. Das vorliegende Webinar möchte Ihnen hierzu eine Orientierungshilfe für Sie als Anwender geben, sich im Dschungel der neuen Sanktionsvorschriften zurechtzufinden. Für viele Unternehmen, die sich in bereits bestehenden Geschäftsbeziehungen zu russischen und belarussischen Empfängern befinden, stellt sich die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen sie diese Altverträge noch erfüllen dürfen. Auch zu dieser Thematik biete das Webinar einen Überblick.
Ihr Nutzen
Auch nach Erlass der neuen Sanktionsmaßnahmen sind Geschäfte mit Russland- bzw. Belarus-Bezug weiterhin möglich, allerdings unter stark reduzierten Rahmenbedingungen. Das Kooperations-Webinar der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE mit der Hamburger Zollakademie möchte mit einem Überblick über die Maßnahmen dazu beitragen, dass Sie die neuen rechtlichen Bestimmungen in vollem Umfang einhalten können und so vor erheblichen Strafsanktionen geschützt werden.
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Webinarinhalt:
- Übersicht über die vollständig neuen Verordnungen und Beschlüsse
- Übersicht über die Änderungen und Ergänzungen bereits bestehender Verordnungen und Beschlüsse
- Die neuen Sanktionsregularien im Einzelnen
- Die Altvertragsregeln
Zeit | Webinar |
9.00 – 10.15 Uhr |
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15 Minuten | Pause |
10.30 – 11.45 Uhr |
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15 Minuten | Pause |
12.00 – 13.00 Uhr |
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Das Webinar richtet sich an Vertreter von Unternehmen, die auch weiterhin mit Russland und/oder Belarus Handel treiben wollen (Vertrieb, Exportkontrolle, Finanz- und Rechnungswesen, Rechtsabteilung etc.) sowie an Unternehmensberater und Rechtsanwaltskanzleien.
Dr. Klaus Pottmeyer
Dr. Klaus Pottmeyer
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* Die Teilnahmegebühr versteht sich pro Person und beeinhaltet eine umfangreiche Webinarunterlage als pdf-Datei. Der dritte und alle weiteren Teilnehmer, die aus einem Unternehmen an demselben Termin teilnehmen, erhalten einen Rabatt in Höhe von 10% auf die Teilnahmegebühr. Rabatte sind nicht kumulierbar.
