Verbindliche Zollwertauskunft: EU veröffentlicht Umfrageergebnisse

Die mögliche Einführung einer verbindlichen Zollwertauskunft stößt unter Wirtschaftsbeteiligten auf großes Interesse. Zu diesem Ergebnis kommt eine Umfrage der EU-Kommission, die zwischen März und Juni 2018 durchgeführt wurde. Die EU-Kommission will nun in Zusammenarbeit mit nationalen Zollbehörden die Einführung der verbindlichen Zollwertauskunft besprechen.
86,5 % befürworten eine verbindliche Zollwertauskunft
Das Ergebnis fiel sehr deutlich aus: 86,5 % der Teilnehmer befürworten die Einführung einer verbindlichen Zollwertauskunft. Die meisten Teilnehmer der Umfrage kamen aus Deutschland, Österreich, Frankreich, Polen und Belgien. Vereinzelt nahmen auch Unternehmen von außerhalb der EU an der Umfrage teil.
Uneinheitliche Anwendung des Zollwertrechts bleibt eine Herausforderung
Die Umfrage beschäftigte sich auch mit allgemeinen Fragen zum Zollwertrecht und den Schwierigkeiten, die Unternehmen bei der Anwendung des Zollwertrechts haben. Eine große Anzahl von Teilnehmer (42,5 %) beklagte beispielsweise eine uneinheitliche Anwendung zollwertrechtlicher Vorschriften innerhalb der EU. 60 % der Teilnehmer forderten mehr Expertise auf Unternehmensebene und verstärkte Orientierung durch die Zollbehörden.
Komplexe Handelssituation erschwert Anwendung des Zollwertrechts
Eine große Herausforderung sind für viele Teilnehmer neue bzw. sich wandelnde Handelsstrukturen. 59 % der Teilnehmer identifizierten komplexe und ungewöhnliche Handelssituationen als einen erheblichen Schwierigkeitsfaktor bei der Anwendung zollwertrechtlicher Bestimmungen. Überhaupt bezeichneten Teilnehmer die hohe Komplexität des Zollwertrechts auf EU-Ebene als Herausforderung.
mj