30.10.2018

Sanktionen: Neuer EU-Beschluss zur Sanktionierung von Personen, die chemische Waffen entwickeln oder einsetzen

Sanktionen: Neuer EU-Beschluss zur Sanktionierung von Personen, die chemische Waffen entwickeln oder einsetzen

Der Rat der EU hat neue Maßnahmen verabschiedet, um den Einsatz und die Verbreitung chemischer Waffen zu bekämpfen. Der Beschluss ermächtigt die EU, Sanktionen gegen Personen und Einrichtungen, die an der Entwicklung und am Einsatz chemischer Waffen beteiligt sind, ungeachtet ihrer Nationalität oder ihres Standorts zu verhängen.

Einfrieren von Vermögenswerten und Reiseverbote

Die restriktiven Maßnahmen richten sich gegen Personen und Einrichtungen, die unmittelbar für die Entwicklung und den Einsatz chemischer Waffen verantwortlich sind. Darüber hinaus werden auch jene sanktioniert, die solche Personen und Einrichtungen finanziell, technisch oder materiell unterstützen und ihnen bei solchen Aktivitäten behilflich sind oder sie dazu anstiften oder die mit ihnen in Verbindung stehen.

Die Sanktionen beinhalten eine Liste bestimmter Personen und Einrichtungen, deren Vermögenswerte eingefroren werden; für letztere gilt darüber hinaus ein Einreiseverbot in die EU. Ferner verbietet der Beschluss auch allen Personen und Einrichtungen aus der EU, den gelisteten Personen und Einrichtungen finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Die Sanktionen gelten für die gelisteten Personen und Einrichtungen weltweit, ungeachtet ihrer Nationalität oder ihres Standorts.

EU Strategie zur Bekämpfung chemischer Waffen

Der Ratsbeschluss ist eine direkte Folgemaßnahme zu den Schussfolgerungen des Europäischen Rates vom 28. Juni 2018 (EUCO 9/18). In diesen hatten die europäischen Staats- und Regierungschefs die EU damit beauftragt, „so bald wie möglich eine neue EU-Regelung für restriktive Maßnahmen gegen den Einsatz und die Verbreitung chemischer Waffen anzunehmen“.

Der Beschluss ist somit Teil der Bemühungen der EU zur Bekämpfung der Verbreitung und des Einsatzes chemischer Waffen, welche laut EU eine ernsthafte Bedrohung der internationalen Sicherheit darstellen. Angesichts der wachsenden Anzahl an Angriffen mit Chemiewaffen weltweit sei laut EU-Mitteilung der Zweck des Beschlusses, das globale Verbot chemischer Waffen zu unterstützen. Dieses ist in der Chemiewaffenkonvention niedergelegt, welche bereits 1997 in Kraft ist.

sr

Unsere Seminarempfehlungen:

Sanktionen sind restriktive Maßnahmen wie Handelsembargos, Einreiseverbote oder Vermögenssperren, die von der EU gegen andere Staaten oder deren Bürger erlassen werden. Bei einem Verstoß gegen diese Maßnahmen drohen dem Verstoßenden hohe Strafen. Die Seminare der Hamburger Zollakademie helfen Ihnen dabei, leichtfertige Verstöße zu vermeiden.

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