
Nachdem die Debatte über das Brexit-Abkommen bereits einmal verschoben worden war, hat das Unterhaus des britischen Parlaments in London gestern gegen das Austrittsabkommen gestimmt. Damit wird der Austritt des Vereinigten Königreichs zum 30. März 2019 ohne Anschlussabkommen wahrscheinlich („harter Brexit“). Das Vereinigte Königreich würde dann aus dem Binnenmarkt und aus der Zollunion ausscheiden.
Vorherige Verhandlungen und Maßnahmen
Am 14. November 2018 haben die Unterhändler eine Einigung hinsichtlich des Austritts Großbritanniens aus der EU erzielt und vorgestellt. Die Staats-und Regierungschefs der EU-27 haben am 25. November 2018 das Abkommen gebilligt und im Rahmen einer Sondertagung des Europäischen Rates wurde eine politische Erklärung über die künftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich verabschiedet.
Bemühungen der Premierministerin vergeblich
Über das Brexit-Abkommen haben die Abgeordneten lange debattiert. Das Parlament konnte Einwände vorbringen und Änderungsvorschläge machen: etwa die Ablehnung eines EU-Austritts ohne Abkommen oder die Anberaumung eines zweiten Referendums. Theresa Mays Bemühungen im Vorfeld haben sich nicht ausgezahlt, sie konnte keine Mehrheit für den ausgehandelten Brexit-Vertrag gewinnen. Die oppositionelle Labour-Partei stellte kurz nach der Abstimmung am Abend einen Misstrauensantrag gegen die Regierung von Premierministerin May, über den heute am Mittwoch abgestimmt werden soll.
Das britische Unterhaus lehnt Austrittsabkommen ab
Das Unterhaus des Parlaments des Vereinigten Königreichs hat das Austrittsabkommen nun abgelehnt. 432 Abgeordnete stimmten gegen das Abkommen, nur 202 dafür. Damit wird ein „harter“ Brexit immer wahrscheinlicher. Die Konsequenzen sollten nicht unterschätzt werden: Das Vereinigte Königreich würde zollrechtlich zum „Drittland“: Wirtschaftsbeteiligte, die bisher im Warenaustausch mit dem Vereinigten Königreich zollrechtliche Regelungen kaum beachten mussten, müssen sich auf weitreichende Änderungen vorbereiten. Änderungen für Zölle und den Warenverkehr können sich auch aus dem 14-Punkte Maßnahmenpaket der EU-Kommission vom 19. Dezember 2018 ergeben.
Letzte Chance: Rücktritt vom Brexit?
Derweil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden (Urteil vom 10. Dezember 2018, Rs. C‑621/18), dass das Vereinigte Königreich einseitig vom EU-Austritt zurücktreten könnte – der Zustimmung der übrigen EU-Mitgliedstaaten bedürfte es nicht. Ob dies angesichts der Abstimmung im britischen Unterhaus noch ein gangbarer Weg für das Vereinigte Königreich ist, darf jedoch bezweifelt werden. Schließlich besteht noch die Möglichkeit, dass das Vereinigte Königreich und die EU den endgültigen Austritt verschieben – dies wird sich in den nächsten Tagen zeigen.
ajs
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Unternehmen müssen sich aktiv auf die neue Situation vorbereiten: Sobald der „harte“ Austritt aus der EU wirksam geworden ist, ist das Vereinigte Königreich zollrechtlich „Drittland“ mit allen daraus folgenden Konsequenzen: Zollanmeldungen müssen abgegeben, Ausfuhrgenehmigungen, Verfahrensvereinfachungen und ggf. Einfuhrlizenzen beantragt werden. Außerdem sollten sich Unternehmen mit den Notfallmaßnahmen der EU und Großbritanniens vertraut machen. Die Hamburger Zollakademie bietet Ihnen spezielle und stets aktuelle Brexit-Veranstaltungen an: