Außenwirtschaft: Das neue Merkblatt des BAFA zum Russland-Embargo

Das BAFA hat das Merkblatt zum Außenwirtschaftsverkehr mit der Russischen Föderation angepasst. Es hat auf seiner Homepage das neue Merkblatt bezüglich der unrechtmäßigen Annexion der Krim veröffentlicht. Es enthält eine Übersicht der Handelsbeschränkungen und Finanzsanktionen gegen Russland. Die zweite Auflage basiert auf der aktuellen Rechtslage des 01. Juni 2019 und ist seitdem anzuwenden.
Das Merkblatt enthält folgende Maßnahmen gegen die Russische Föderation:
- Waffenembargo
- Handelsbeschränkungen für gelistete Dual-Use-Güter des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009
- Ausrüstungsgegenstände für die Erdölexploration und -förderung
- verwendungsbezogene Genehmigungspflichten für nicht gelistete Güter
- Beschränkungen des Zugangs für bestimmte russische Unternehmen zum Kapitalmarkt der Europäischen Union
Die Beschränkungen gelten nicht für Ausfuhren und Erbringungen sonstiger Dienstleistungen bezüglich der Krim oder Sewastopols.
Anlaufstellen bei Fragen
Als Außenhandeltreibende können Sie bei Fragen zu finanziellen Themen die Deutsche Bundesbank konsultieren. Das BAFA ist die Anlaufstelle für die Genehmigungspflicht von Güterlieferungen und bei der Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Gütern.
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