Elektronischer Handel: Der Europäische Rechnungshof veröffentlicht Handlungsbedarf seitens der EU

Am 16. Juli 2019 hat der Europäische Rechnungshof den Sonderbericht Nr. 12/2019 zu den Herausforderungen bei der Erhebung von Mehrwertsteuer und Zöllen im elektronischen Handel veröffentlicht. Der Bericht umfasst die Prüfung des Rechnungshofs hinsichtlich des Umgangs mit diesen Herausforderungen auf Grundlage von einschlägigen Rechtsvorschriften und bekannten Risiken bei grenzüberschreitendem Handel von Waren im Onlinehandel. Er liefert der EU Handlungsempfehlungen zum weiteren Aufbau eines stabilen Regulierungs- und Kontrollrahmens.
Risiko bei Erhebung von Steuern und Zöllen
Grenzüberschreitender Handel mit Waren und Dienstleistungen umfasst die Erhebung von Mehrwehrsteuer und Zöllen, deren Erhebung durch die Kommission kontrolliert wird. Laut Sonderbericht besteht hier ein hohes Risiko von Unregelmäßigkeiten, ein Ausfall der Erhebung wirkt sich nachteilig auf die Haushalte der Mitgliedstaaten und der EU aus. Der Hof prüfte, ob die Europäische Kommission für diesen Handel einen Regulierungs- und Kontrollrahmen hinsichtlich der Erhebung von MwSt. und Zöllen geschaffen hat und ob die Kontrollmaßnahmen der Mitgliedstaaten dazu beitragen, dass die vollständige Erhebung gewährleistet ist.
Weiterer Handlungsbedarf seitens der EU
Der Sonderbericht gibt Aufschluss über das Ergebnis der Prüfung: es besteht weiterhin Handlungsbedarf seitens der EU. Das Thema wurde noch nicht hinreichend behandelt. Ermittelte Mängel seien u.a. nicht ausgeschöpfte Verwaltungszusammenarbeit zwischen EU- Mitgliedstaaten und Drittländern, unzulängliche Kontrollen von nationalen Steuerbehörden und missbrauchsanfällige Zollabfertigungssysteme. Der Rechnungshof gibt daher der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten Handlungsempfehlungen an die Hand, die eine Herangehensweise an die ermittelten Herausforderungen verbessern und die einen stabilen Regulierungs- und Kontrollrahmens schaffen sollen.
ajs
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Der Verkauf oder Erwerb von Waren oder Dienstleistungen über das Internet oder andere Online-Kommunikationsnetze nimmt stetig zu. Die EU fördert diesen Handel, sodass Verbraucher und Unternehmer über das Internet Käufe und Verkäufe leichter tätigen können. Bei grenzüberschreitenden Geschäften sind aus Unternehmenssicht zahlreiche Regelungen zu beachten. Mit den Seminaren der Hamburger Zollakademie sind Sie stets auf dem neuesten Stand: