15.08.2019

Exportkontrolle: EU-Empfehlung zu internen Compliance-Programmen

Exportkontrolle: EU-Empfehlung zu internen Compliance-Programmen

In dem Amtsblatt vom 30. Juli 2019 hat die Europäische Kommission eine Empfehlung für die firmeninterne Kontrolle des Handels von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use-Gütern) veröffentlicht. Das betrifft die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck.  

Interne Compliance-Programme

Die Empfehlung umfasst interne Compliance-Programme, die Risiken verringern und die Einhaltung von einschlägigen Rechtsvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten gewährleisten soll. Der wirtschaftliche und technologische Fortschritt erfordert stetige Kontrollen im Handel mit Dual-Use-Gütern. Die Leitlinien setzen sich aus verschiedenen Konzepten und Leitlinien der EU für Compliance, insgesamt 7 Kernelementen, zusammen. Die Empfehlung legt nahe, was konkret für das Erreichen der Kernziele erwartet wird und wie die einzelnen Schritte aussehen. Aus der Veröffentlichung lässt sich entnehmen, dass diese Leitlinien nicht bindend sind.

Auch Orientierungshilfe für Behörden

Darüber hinaus gelten die Leitlinien auch als Orientierungshilfe für Behörden der Mitgliedstaaten. Ein- und Ausfuhrgenehmigungen sollen mithilfe einer Risikobewertung leichter getroffen werden können.

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Unsere Seminarempfehlungen:

Dual-Use-Güter sind solche, die sowohl militärisch als auch zivil einsetzbar sind (z.B. bestimmte Chemikalien, Maschinen, Technologien und Werkstoffe, aber insbesondere auch Software oder Technologien). Mit der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 05. Mai 2009 (EG-Dual-Use-VO) hat die EU für alle EU-Mitgliedstaaten gemeinsame Genehmigungspflichten und Verfahrensweisen bei der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck festgelegt. Mehr erfahren Sie in den Seminaren der Hamburger Zollakademie – stets aktuell und auf dem neuesten Stand:

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