19.09.2019

UZK: UZK-IA-Änderungen führen zu Mehreingaben bei Zollanmeldungen

UZK: UZK-IA-Änderungen führen zu Mehreingaben bei Zollanmeldungen

Die EU meldet eine Änderung des UZK-IA (Unionszollkodex - Implementing Act) hinsichtlich einiger Feldbestimmungen - unter anderem bei der Überwachung der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr. Die Europäische Union informierte am 11. September 2019 in ihrem Amtsblatt L234/1 über die neue Durchführungsverordnung (EU) 2019/1394 der Kommission, die ab dem 1. Oktober 2019 in Kraft tritt und damit die Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 erweitert.

Einrichtung des elektronischen Systems „Surveillance“

Für den Austausch von Informationen im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer wurde das elektronische System Surveillance als am besten geeignet im UZK schriftlich fixiert. Bezüglich der Zugriffsmöglichkeiten ist eine Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 notwendig.

Anschreibeverfahren in der Buchhaltung (Artikel 234)

Das Anschreibeverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren für die Abgabe einer Zollanmeldung. Bei Bewilligungen zum Anschreibeverfahren in der Buchhaltung können die Zollbehörden bei Feststellung eines schwerwiegenden finanziellen Risikos oder anderer besonderer Umstände eine Überwachung bestimmter Angaben vornehmen.

Anzeige

Neue Datenelemente der Anhänge 21-01 und 21-02

  • Kennnummer für zusätzliche steuerliche Verweise
  • Abgabenberechnung Bemessungsgrundlage

Änderungen im Anhang A der  EU-Verordnung 2015/2447

Die Änderungen betreffen unter anderem ausgestellte Sicherheitszeugnisse oder Zertifikate, die in Drittländern den gleichen Status haben wie in der EU bzw. anerkannte AEO-Zertifikate.

Weitere Änderungen im Anhang B der  EU-Verordnung 2015/2447

Es gibt Formatanpassungen in den Feldern:

  • Vereinfachte Anmeldung /Vorpapiere
  • Anmerkungen
  • Bewilligungen
  • Kennnummer des Sicherheitsleistenden
  • Art der Waren
  • etc.

pf

Unsere Seminarempfehlungen:

Der Unionszollkodex (UZK) ist am 30. Oktober 2013 erstmals in Kraft getreten und stellt seitdem den Basisrechtsakt dar. Er ist die Zusammenfassung sowie Harmonisierung sämtlicher Zollvorschriften und wird dahingehend regelmäßig überarbeitet. Erfahren Sie alles über den UZK und dessen Änderungen in den Seminaren der Hamburger Zollakademie – stets aktuell und auf dem neuesten Stand:

Unionszollkodex Seminare

Seminarübersicht 2019 / 2020 - PDF

© 2023 HZA Hamburger Zollakademie