26.03.2020

Zoll: Die EU erhält den Warentransport durch Green Lanes aufrecht

Zoll: Die EU erhält den Warentransport durch Green Lanes aufrecht

Am 24. März 2020 veröffentlichte die Europäische Kommission im Amtsblatt CI 96/1 die Umsetzung sogenannter „Green Lanes“. Sie dienen der Sicherstellung des Warentransports und wesentlicher Dienstleistungen sowie zum Schutz der Gesundheit im Rahmen der Grenzmanagement-Maßnahmen. Das Dokument enthält Maßnahmen zur Gewährleistung kontinuierlicher Verkehrsflüsse im TEN-V-Netz und besser abgestimmte Anwendungen der Vorschriften für die Beschäftigten im Verkehrssektor.

Gewährleistung kontinuierlicher Verkehrsflüsse

Für einen ungehinderten Warenverkehr im gesamten TEN-V-Netz sollen alle Mitgliedstaaten der EU die folgenden Maßnahmen unverzüglich umsetzen. So sollen sämtliche Güterfahrzeuge und Fahrer diskriminierungsfrei behandelt werden, Green Lane – es sollen Grenzübergänge mit Sonderfahrspuren benannt und die Kontrollen sowie Überprüfungen an Grenzübertritten auf maximal 15 Minuten begrenzt werden.

Fahrzeuge sollen, ungeachtet ihrer jeweiligen Fracht, die Möglichkeit haben, die Green-Lane-Grenzübergänge zu nutzen. Zusätzlich sollen die Kontrollverfahren auf ein Minimum reduziert und auf das Notwendige beschränkt werden – hierfür reicht das Vorzeigen des Personalausweises und des Führerscheins sowie erforderlichenfalls ein Standardschreiben des Arbeitgebers (Anhang 3).

Die notwendigen Gesundheitskontrollen sollen vor oder nach dem Grenzübertritt erfolgen und auf die elektronische Temperaturmessung begrenzt werden, bei der der Fahrer das Fahrzeug nicht verlassen muss.

Zusätzlich werden die einzelnen Staaten angehalten, sämtliche geltende Fahrverbote (z. B. Wochenendfahrverbote oder Nachtfahrverbote) für den Güterverkehr auszusetzen, um den Verkehrsfluss zu verbessern. Des Weiteren werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, sichere Transit- Korridore einzurichten, damit z. B. Beschäftigte des Gesundheits- und Verkehrswesens durch das Land gelangen können.

Vorschriften für die Beschäftigten im Verkehrssektor

Die Mitgliedsstaaten werden angehalten, die Freizügigkeit aller im grenzüberschreitenden Verkehr beschäftigten Arbeitnehmer innerhalb der EU zu gewährleisten. Es sollen insbesondere sämtliche im Verkehrssektor beschäftigte Arbeitnehmer, die keine Symptome zeigen, von Vorschriften wie obligatorischer Quarantäne oder Reisebeschränkungen ausgenommen werden.

Die Beschäftigten sollen im Rahmen ihrer Beförderungstätigkeit nicht am Übertritt von Binnengrenzen gehindert werden, international anerkannte Befähigungsnachweise sind als ausreichend anzusehen. Die Mitgliedstaaten sind angehalten, für eine sanitäre und medizinische Optimierung bestehender Einrichtungen an Knotenpunkten - wie z. B. an Flughäfen - zu sorgen.

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Unsere Seminarempfehlungen:

Das TEN-V-Netz beschreibt die transeuropäischen Verkehrsnetze und umfasst unter anderem Straßen, Eisenbahnstrecken, Binnenwasserstraßen, Häfen und Flughäfen. Das Passieren der „Green Lanes“-Grenzübergangsstellen soll binnen 15 Minuten für sämtliche Güterfahrzeuge möglich gemacht werden. Mehr erfahren Sie - sobald die Situation es wieder zulässt - in den Seminaren der Hamburger Zollakademie – stets aktuell und auf dem neuesten Stand. Wir bieten bereits einige unserer Seminarangebote als Webinare an und arbeiten fortlaufend daran, unser digitales Angebot zu erweitern. Die Hamburger Zollakademie hält Sie auf dem Laufenden hierzu.

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