Exportkontrolle: BAFA veröffentlicht Hinweise zu Embargovorschriften

Das Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) informiert auf seiner Website über allgemeine Hinweise zu Veröffentlichungen von Embargovorschriften. Die Sortierung in Länder-Ordner ermöglicht Ihnen mehr Überblick über sämtliche Embargomaßnahmen - mit den zugehörigen Hinweistexten sowie Verlinkungen zu den entsprechenden Rechtsgrundlagen.
Unterteilung in Länder-Ordner
Auf der Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können Sie im Bereichsmenü „Embargos“ einzelne Länder-Ordner - mit Hinweisen zu Embargomaßnahmen und den jeweiligen Verlinkungen zu den entsprechenden Rechtsgrundlagen - einsehen.
Die Länder-Ordner enthalten neben den Embargo-Verordnungen der EU und den Änderungs- und Durchführungsverordnungen auch Informationen zu den gemeinsamen Standpunkten im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP). Des Weiteren sind zu Informationszwecken ältere Fassungen und Verordnungen hinterlegt.
Die Länder-Ordner werden regelmäßig überarbeitet und aktualisiert, haben aber lediglich informativen Charakter und sind, aufgrund möglicher zeitlicher Verzögerung, nicht rechtsverbindlich. Letztendlich verbindlich sind nur die im Bundesanzeiger bzw. im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Texte.
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