28.05.2020

ATLAS: Entfall der Sicherheitsleistung bei bestimmten Zollkontingenten

ATLAS: Entfall der Sicherheitsleistung bei bestimmten Zollkontingenten

Das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) hat am 15. Mai 2020 per Newsletter über eine neue ATLAS-Anpassung informiert. Mit diesem Update werden die Sicherheitsleistungen für nicht kritische Zollkontingente entfallen. Bei einem beantragten Zahlungsaufschub oder nachträglich kritisch gewordenen Waren kann auf die Sicherheitsleistung jedoch nicht verzichtet werden.

Entfall der Sicherheitsleistung

Mit dem neuen Update für die ATLAS-Einfuhr, welches seit dem 16. Mai 2020 gilt, entfallen für nicht kritische Zollkontingente die vorab zu leistenden Sicherheiten.

Bei einem beantragten Zahlungsaufschub oder bei nachträglich kritisch gewordenen Waren ist eine vorherige Sicherheitshinterlegung weiterhin notwendig. Um die Waren dennoch zügig in den Verkehr bringen zu können, wird empfohlen, schon bei der Übermittlung der Zollanmeldung an ATLAS die Zahlungsart „Z“ anzugeben. Dadurch wird eine Zollschuld anstelle einer Sicherheitsleistung beantragt.

Es wird empfohlen, den Status der beantragten Zollkontingente im EZT-Online zu überwachen. Um Verzögerungen zu vermeiden, sollte das Zollamt kontaktiert werden, wenn Kontingente vor der Überlassung der Ware kritisch geworden sind.

pf

Unsere Seminarempfehlungen:

Die Zahlungsart „Z“ wirkt auch für eine Sicherheit, die aus anderen Gründen als einem kritischen Zollkontingent zu hinterlegen ist - wie z. B. bei Präferenzen oder im Rahmen der Einfuhrregelungen für Obst und Gemüse. Ausgenommen ist lediglich die Sicherheitsleistung bei Antidumping-/Ausgleichszöllen – hier muss immer eine Sicherheit hinterlegt werden. Mehr erfahren Sie - stets aktuell und auf dem neuesten Stand - bei unseren Präsenzseminaren, Webinaren und Inhouse Trainings.

NEUSTART: Ab Juni 2020 halten wir für Sie wieder Präsenzseminare in den Räumlichkeiten der Hamburger Zollakademie; unter Einhaltung aller Vorgaben und Maßnahmen des Infektionsschutzes und der allgemeinen Hygienemaßnahmen zur Reduzierung des Infektionsrisikos. Buchen Sie jetzt Ihre Veranstaltungen für 2020 bei der Hamburger Zollakademie - mit 10% Neustartrabatt*! 

*Bei Ihrer Buchung bis zum 31. Mai 2020 bieten wir Ihnen einen 10% Neustartrabatt* auf alle unsere offenen Veranstaltungen (Seminare, Lehrgänge und Webinare), die in diesem Jahr stattfinden. Unser 10% Neustartrabatt* ist gültig im Zeitraum vom 7. bis 31. Mai 2020. Der Rabatt kann nur gewährt werden unter Angabe des Stichworts: „Neustart“ bei Ihrer Anmeldung zu unseren Präsenzseminaren, Zertifikatslehrgängen und Webinaren. Rabatte sind nicht kumulierbar.

Import Seminare

Seminarübersicht 2020 -PDF

© 2023 HZA Hamburger Zollakademie