AEO

Authorised Economic Operator, auch Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter

Wirtschaftsbeteiligte, die in der Europäischen Union ansässig sind, können seit dem 1. Januar 2008 den Status des Authorised Economic Operators bei ihrer zuständigen Zollbehörde beantragen. Der Status sagt aus, dass es sich um einen besonders zuverlässigen und vertrauenswürdigen Wirtschaftsbeteiligten handelt und berechtigt ihn zu Vergünstigungen bei sicherheitsrelevanten Zollkontrollen und/oder Vereinfachungen gemäß den Zollvorschriften. Die Zuverlässigkeit wird anhand der Kriterien Einhaltung der Zollvorschriften, zufrieden stellendes Buchführungssystem, Zahlungsfähigkeit und gegebenenfalls angemessene Sicherheitsstandards bewertet.

Mit dem UZK kommen als zusätzliche Kriterien die Einhaltung der steuerrechtlichen Vorschriften und für den AEO-Status zollrechtliche Vereinfachungen der Nachweis praktischer oder beruflicher Befähigungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit stehen, hinzu.

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