Compliance Checkliste

Eine funktionierende Exportkontrolle stellt das Fundament des geschäftlichen Erfolges für alle exportorientierten Unternehmen dar. Exportkontrolle im hier verstandenen Sinne umfasst die Einhaltung

  • der personenbezogenen Beschränkungen (Listungen von Personen und Organisationen)
  • der güterbezogenen Beschränkungen (Dual-Use-Liste, Ausfuhrliste, Embargolisten)
  • der verwendungsbezogenen Beschränkungen (Ausschluss kritischer Verwendungszwecke).

Aufbau und Prüfung der Wirksamkeit eines Exportkontrollsystems obliegen der Unternehmensleitung (Vorstand/Geschäftsführung/Inhaber).

Die nachfolgende Checkliste deckt in einem ersten Ansatz – unter Einbeziehung des Brexit – mögliche Schwachstellen in der Exportkontrolle Ihres Unternehmens auf.

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Personenbezogene Beschränkungen

  • Werden die einschlägigen Terrorismuslisten und personenbezogenen Sanktionslisten im Rahmen jedes Geschäftsvorganges geprüft?
  • Wird die Prüfung dokumentiert?
  • Wird die Prüfung IT-gestützt vorgenommen?
  • Wird auch das Umfeld der Vertragspartner geprüft?
  • Werden sämtliche am Geschäftsvorgang beteiligten Personen überprüft?

Güterbezogene Beschränkungen

  • Exportiert das Unternehmen Güter, die im Anhang 1 zur Dual-Use-Verordnung oder in der Ausfuhrliste gelistet sind?
  • Werden gelistete Güter auch innerhalb des Unternehmens oder der Unternehmensgruppe an internationale Standorte versandt?
  • Werden technische Zeichnungen/Skizzen/Dateien an Kunden oder Standorte in anderen Mitgliedstaaten oder Drittländern versandt?
  • Hat das Unternehmen einen Ausfuhrverantwortlichen beim BAFA benannt?
  • Ist ein Exportkontrollbeauftragter bestimmt?
  • Berichtet der Exportkontrollbeauftragte unmittelbar an den Ausfuhrverantwortlichen?
  • Sind genehmigungspflichtige Güter eindeutig in den Stammdaten gekennzeichnet?
  • Sind Sperren für genehmigungspflichtige Güter eingerichtet?
  • Werden die zuständigen Mitarbeiter regelmäßig geschult, um auf dem aktuellen Stand zu sein betreffend Dual-Use-Listen, Ausfuhrlisten und Embargolisten?
  • Werden Güter exportiert, die US-Ursprung haben oder die US-Bestandteile oder US-Technologie enthalten?

Verwendungsbezogene Beschränkungen

  • Werden Exporte in Embargoländer/kritische Länder durchgeführt?
  • Sind Ihnen kritische Verwendungszwecke (militärische Nutzung, Bezug zu ABC-Waffen oder Flugkörpern für solche Waffen) für Ihre Güter bekannt?
  • Sind Sie durch die zuständigen Behörden einmal über solche kritischen Verwendungszwecke auf eine beabsichtigte Ausfuhr informiert worden?
  • Haben Sie potentiell kritische Verwendungszwecke, insbesondere bei Ersatzteillieferungen, im Blick?
  • Sind Ihnen die so genannten „Red Flags“ bekannt?

Neue Genehmigungspflichten nach dem Brexit

Somit entstehen neue Genehmigungspflichten, besonders im Zusammenhang mit:

  • Dual-Use-Gütern
  • Güter, die von der Anti-Folter-Verordnung erfasst sind
  • Feuerwaffen und Munition unter bestimmten Voraussetzungen
  • Teilweise Handels-, Vermittlungsgeschäfte und technische Unterstützung


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Quelle:
HZA Hamburger Zollakademie, Stand Februar 2021

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