Ausfuhrverfahren

Gemeinschaftsware, die aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft ausgeführt wird, ist in ein Ausfuhrverfahren zu überführen. Das Ausfuhrverfahren ist ein Zollverfahren und dient der Überwachung des Warenverkehrs mit Drittländern, insbesondere im Hinblick auf die Entrichtung evtl. Ausfuhrabgaben und die Einhaltung von Ausfuhrbeschränkungen.

© 2024 HZA Hamburger Zollakademie