Auskunft zur Güterliste (AzG)
Die Auskunft zur Güterliste (AzG) gibt Auskunft darüber, dass die bezeichneten Waren (nicht) in der jeweiligen zum Zeitpunkt der Ausstellung gültigen Fassung der Dual-Use-Verordnung und/oder der Ausfuhrliste erfasst sind. Eine von der BAFA erteilte AzG bestätigt, als Nachweis gegenüber der Zollverwaltung, dass die Ware gemäß Ausfuhrliste (nicht) genehmigungspflichtig ist.