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Ermächtigter Ausführer

In den meisten Präferenzabkommen ist das vereinfachte Verfahren Ermächtigter Ausführer vorgesehen. Hiernach dürfen Ermächtigte Ausführer Ursprungserklärungen auf der Rechnung ohne Wertgrenze ausstellen. Für die Genehmigung dieser Vereinfachung ist eine Bewilligung der zuständigen Zollbehörde erforderlich. Im Rahmen seiner innerbetrieblichen Organisation muss der Ermächtigte Ausführer sicherstellen, dass die Ursprungseigenschaft zweifelsfrei nachgeprüft und überwacht werden kann.

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