Zollrechtlicher Status

Bei dem zollrechtlichen Status einer Ware wird unterschieden zwischen Gemeinschafts- und Nichtgemeinschaftswaren. Gemeinschaftswaren sind Waren mit Ursprung in der Europäischen Union und/oder Nichtgemeinschaftswaren, die in den zollrechtlichen freien Verkehr überführt wurden. Nichtgemeinschaftswaren sind somit alle anderen Waren und unterliegen der zollamtlichen Überwachung.

Im UZK wurde die Terminologie aufgrund des Vertrages von Lissabon angepasst. Die Bezeichnungen Gemeinschafts- und Nichtgemeinschaftswaren sind dort durch Unions- und Nicht-Unionswaren ersetzt.

© 2024 HZA Hamburger Zollakademie