Basiswissen Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)
Der CO2-Grenzausgleich – Grundlagen, Meldepflichten, Handlungsbedarf, Berichtsabgabe
Praxisseminar, 0,5-tägig
Der „Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)“ (CO2-Grenzausgleich) verpflichtet Importeure, ab 2026 bei Einfuhren bestimmter CO2-intensiver Produkte CBAM-Zertifikate zu erwerben. Mit diesen werden die Emissionen aus der Herstellung der Waren beim Grenzübertritt bepreist. Dies soll der Gleichbehandlung von EU-Waren und Drittlandswaren dienen und die Abwanderung CO2-intensiver Produktion in andere Länder vermeiden („carbon leakage“).
Die Regelung erfasst bestimmte Zolltarifnummern der folgenden Warenkategorien:
Weitere Waren sollen in den nächsten Jahren folgen. Insbesondere ist eine Erweiterung auf Polymere in der Diskussion.
Bereits seit Oktober 2023 müssen Einführer quartalsweise über alle entsprechenden Einfuhren berichten und sollen hierzu im Regelfall die in den Waren eingebetteten Emissionen ermitteln. Ab 1. Januar 2026 dürfen nur noch „zugelassene CBAM-Anmelder“ die betroffenen Waren einführen. Die Berechnung der eingebetteten Emissionen erfolgt anhand der konkret zu ermittelnden Emissionen der ausländischen Anlage, in der die Produkte hergestellt wurden. Die ermittelten Emissionswerte müssen ab 2026 geprüft werden. Eine große Herausforderung für Importeure und Hersteller in Drittstaaten gleichermaßen.
In diesem Seminar/Webinar für Einsteiger führt unser Experte Sie in die Regelungen ein. Schritt für Schritt stellt er Ihnen dar, wie Importeure, Zolldeklaranten und Spediteure die Pflichten aus der CBAM-VO umsetzen. Darüber hinaus erklärt er Ihnen, welche Vorbereitungen bis zur Vollimplementierung am 1. Januar 2026 erforderlich sind. Werden Sie cbam-fit in den Basics in drei Stunden!
Seminar- /Webinarinhalt
- Funktionsweise des CBAM
Das System im Überblick, Auswirkungen auf Lieferketten, - Umsetzung des CBAM im Unternehmen
Ermittlung der Betroffenheit, Haftungs- und Kostenrisiken, Vorbereitung auf die Vollimplementierung (2026) - Zugelassener CBAM-Anmelder
Voraussetzungen der Zulassung und Verfahren, Alternativen - CBAM-Berichte & CBAM-Erklärungen
Abgabe von Berichten, Lieferantenkommunikation, Bepreisungsmechanismus - Überblick Emissionsermittlung
Darstellung der Anforderungen an die Anlagenbetreiber im Ausland (zum Verständnis der Aufgaben des Lieferanten) - Aktuelle Entwicklungen
Tagesablauf
9:30 - 12:30 Uhr | Durchführung Seminar/Webinar |
Das Einsteiger-Seminar/-Webinar richtet sich an Mitarbeiter von Importeuren und Händlern in den erfassten Sektoren, die mit der Umsetzung von CBAM beauftragt sind oder die Risiken und Kosten des CBAM bewerten wollen.
Wer CBAM-Waren auch exportiert, profitiert von dem Seminar da durch Gestaltung von Lieferketten und Nutzung von Zollverfahren Wettbewerbsnachteile auf dem Weltmarkt abgemildert werden können.
Angesprochen sind aufgrund der Folgen von Verstößen gegen die neuen Regelungen auch Mitglieder der Geschäftsführung, Compliance-Beauftragte und Rechtsabteilungen. Vorwissen ist nicht erforderlich bei der Einsteiger-Schulung.

Lars Hillmann
Lars Hillmann ist Rechtsanwalt bei Cattwyk Rechtsanwälte. Er vertritt Unternehmen in zoll- und exportkontrollrechtlichen Angelegenheiten gegenüber Behörden und vor Gericht und berät zur Compliance im Außenhandel. Einen Schwerpunkt seiner Beratung bildet das CO2-Grenzausgleichssystem der EU (CBAM). Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Beratung und Vertretung im Bereich Embargos und Sanktionen. Zu seinen Mandanten zählen EU-Unternehmen ebenso wie Zulieferer aus Drittstaaten und Verbände.
Lars Hillmann arbeitete zunächst im Bereich erneuerbare Energien, M&A. Sein Referendariat führte ihn u. a. in eine internationale Wirtschaftskanzlei in Nairobi. Er studierte Jura mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung in Bayreuth und war Dozent für öffentliches Wirtschaftsrecht in Bayreuth und Leipzig.
Termine
- 10.06.2025
- 12.08.2025
- 16.09.2025
- 18.11.2025

Lars Hillmann
Lars Hillmann ist Rechtsanwalt bei Cattwyk Rechtsanwälte. Er vertritt Unternehmen in zoll- und exportkontrollrechtlichen Angelegenheiten gegenüber Behörden und vor Gericht und berät zur Compliance im Außenhandel. Einen Schwerpunkt seiner Beratung bildet das CO2-Grenzausgleichssystem der EU (CBAM). Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Beratung und Vertretung im Bereich Embargos und Sanktionen. Zu seinen Mandanten zählen EU-Unternehmen ebenso wie Zulieferer aus Drittstaaten und Verbände.
Lars Hillmann arbeitete zunächst im Bereich erneuerbare Energien, M&A. Sein Referendariat führte ihn u. a. in eine internationale Wirtschaftskanzlei in Nairobi. Er studierte Jura mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung in Bayreuth und war Dozent für öffentliches Wirtschaftsrecht in Bayreuth und Leipzig.
Termine
- 10.06.2025
- 12.08.2025
- 16.09.2025
- 18.11.2025
Anreise
Öffentliche Verkehrsmittel
Die HZA Hamburger Zollakademie liegt zentral zu den U-/S-Bahn und Bus-Stationen am Hauptbahnhof. Vom Hauptbahnhof sind es ca. 5 Minuten Fußweg zu uns.
Am einfachsten finden Sie Ihren schnellsten Weg mit öffentlichen Verkehrsmitteln über die Seite des HVV.
Vom Flughafen
Auch vom Flughafen können Sie mit der S-Bahn (S1) bis zum Hauptbahnhof fahren. Ein Taxi kostet unter „normalen“ Verkehrsumständen ca. 29,00 € (Fahrtzeit ca. 30 Min.).
Mit dem Auto
Die HZA Hamburger Zollakademie befindet sich in der Innenstadt. Hier finden Sie leider keine einzelnen Parkplätze an den Straßen, sodass wir Ihnen die umliegenden Parkhäuser empfehlen möchten.
Wir wünschen Ihnen eine gute Fahrt und freuen uns, Sie bald in der HZA Hamburger Zollakademie begrüßen zu dürfen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Parkplatzempfehlungen Hamburg (PDF)
Hotelempfehlungen
Sollten Sie für Ihren Aufenthalt in Hamburg ein Hotel benötigen, haben wir Ihnen ein paar Hotels in der Nähe der HZA zusammengestellt.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Hinweis
Als unser Seminarteilnehmer haben Sie die Möglichkeit, uns Ihre speziellen Fach- und Praxisfragen vor dem Seminarbeginn zuzusenden. Diese wird der Referent dann gern im Seminar oder in der Pause mit Ihnen besprechen. Bitte senden Sie uns Ihre Fragen bis spätestens 2 Wochen vor Seminarbeginn über die Antwortfunktion Ihrer Anmeldebestätigung, damit wir Ihre Fragen dem Seminar zuordnen können.
*Die Teilnahmegebühr versteht sich pro Person und beinhaltet eine umfangreiche digitale Seminarunterlage, ein Teilnehmerzertifikat, Kaffee-/Teepausen sowie ein gemeinsames Mittagessen beim Seminar. Der dritte und alle weiteren Teilnehmer, die aus einem Unternehmen an demselben Termin teilnehmen, erhalten einen Rabatt in Höhe von 10% auf die Teilnahmegebühr. Rabatte sind nicht kumulierbar.