Basiswissen Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)

Der CO2-Grenzausgleich – Grundlagen, Meldepflichten, Handlungsbedarf, Berichtsabgabe

Praxisseminar, 0,5-tägig

Der „Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)“ steht für den CO2-Grenzausgleich. CBAM verpflichtet Importeure seit 1. Januar 2026, bei Einfuhren bestimmter CO2-intensiver Produkte CBAM-Zertifikate zu erwerben. Dies soll der Gleichbehandlung von EU-Waren und Drittlandswaren dienen. Es soll die Abwanderung CO2-intensiver Produktion in andere Länder vermeiden („carbon leakage“).

Aktuell betroffen sind Einführer folgender Warenkategorien:

  • Zement
  • Elektrizität
  • Düngemittel und Vormaterialien (Harnstoff, Ammoniak)
  • Eisen, Stahl und bestimmte Erzeugnisse hieraus
  • Aluminium und bestimmte Erzeugnisse hieraus
  • Wasserstoff

Weitere Waren sollen in den nächsten Jahren folgen. Insbesondere ist eine Erweiterung auf Polymere in der Diskussion.

Seit dem 1. Januar 2026 ist CBAM vollständig implementiert – jetzt heißt es für betroffene Unternehmen, die Vorgaben rechtssicher umzusetzen, um unnötige Mehrkosten und Sanktionen zu vermeiden.

CBAM-Waren, die seit 1. Januar 2026 eingeführt werden, werden bepreist. Die für die Bepreisung nötigen Zertifikate müssen 2027 gekauft und abgegeben werden. Zudem dürfen seit dem 1. Januar 2026 nur noch zugelassene CBAM Anmelder entsprechende Waren importieren.

In unserem Webinar vermitteln Ihnen unsere Experten mehr Überblick über das CO₂ Grenzausgleichssystem (CBAM). In drei Stunden gewinnen Sie klare Einblicke in Hintergründe, Ziele und Anwendungsbereiche des Systems.

Sie erfahren hier, welche konkreten Anforderungen auf Sie als betroffene Importeure und Zulieferer zukommen, was Sie in der CBAM-Erklärung angeben müssen und wie Sie CBAM-Zertifikate beschaffen. Schritt für Schritt zeigen unsere Experten Ihnen, welche Maßnahmen erforderlich sind und worauf Sie in der Praxis besonders achten müssen.

Seminar- /Webinarinhalt

  • Funktionsweise des CBAM
    Das System im Überblick, Auswirkungen auf Lieferketten,
  • Umsetzung des CBAM im Unternehmen
    Ermittlung der Betroffenheit, Haftungs- und Kostenrisiken, Vorbereitung auf die Vollimplementierung (2026)
  • Zugelassener CBAM-Anmelder
    Voraussetzungen der Zulassung und Verfahren, Alternativen
  • CBAM-Berichte & CBAM-Erklärungen
    Abgabe von Berichten, Lieferantenkommunikation, Bepreisungsmechanismus
  • Überblick Emissionsermittlung
    Darstellung der Anforderungen an die Anlagenbetreiber im Ausland (zum Verständnis der Aufgaben des Lieferanten)
  • Aktuelle Entwicklungen

 

Tagesablauf

9:30 - 12:30 Uhr

Durchführung Seminar/Webinar

Das Einsteiger-Webinar richtet sich an Mitarbeiter von Importeuren und Händlern in den erfassten Sektoren, die mit der Umsetzung von CBAM beauftragt sind oder die Risiken und Kosten des CBAM bewerten wollen.

Wer CBAM-Waren auch exportiert, profitiert von dem Seminar da durch Gestaltung von Lieferketten und Nutzung von Zollverfahren Wettbewerbsnachteile auf dem Weltmarkt abgemildert werden können.

Angesprochen sind aufgrund der Folgen von Verstößen gegen die neuen Regelungen auch Mitglieder der Geschäftsführung, Compliance-Beauftragte und Rechtsabteilungen. Vorwissen ist nicht erforderlich bei der Einsteiger-Schulung.

17.03.2026
Lars Hillmann

Lars Hillmann

Lars Hillmann ist Rechtsanwalt bei der Cattwyk Rechtsanwaltsgesellschaft. Er vertritt Unternehmen in zoll- und exportkontrollrechtlichen Angelegenheiten gegenüber Behörden und vor Gericht und berät zur Compliance im Außenhandel. Einen Schwerpunkt seiner Beratung bildet das CO2-Grenzausgleichssystem der EU (CBAM). Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Beratung und Vertretung im Bereich Embargos und Sanktionen. Zu seinen Mandanten zählen EU-Unternehmen ebenso wie Zulieferer aus Drittstaaten und Verbände.   

Lars Hillmann arbeitete zunächst im Bereich erneuerbare Energien, M&A. Sein Referendariat führte ihn u. a. in eine internationale Wirtschaftskanzlei in Nairobi. Er studierte Jura mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung in Bayreuth und war Dozent für öffentliches Wirtschaftsrecht in Bayreuth und Leipzig. 

28.05.2026
Lars Hillmann

Lars Hillmann

Lars Hillmann ist Rechtsanwalt bei der Cattwyk Rechtsanwaltsgesellschaft. Er vertritt Unternehmen in zoll- und exportkontrollrechtlichen Angelegenheiten gegenüber Behörden und vor Gericht und berät zur Compliance im Außenhandel. Einen Schwerpunkt seiner Beratung bildet das CO2-Grenzausgleichssystem der EU (CBAM). Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Beratung und Vertretung im Bereich Embargos und Sanktionen. Zu seinen Mandanten zählen EU-Unternehmen ebenso wie Zulieferer aus Drittstaaten und Verbände.   

Lars Hillmann arbeitete zunächst im Bereich erneuerbare Energien, M&A. Sein Referendariat führte ihn u. a. in eine internationale Wirtschaftskanzlei in Nairobi. Er studierte Jura mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung in Bayreuth und war Dozent für öffentliches Wirtschaftsrecht in Bayreuth und Leipzig. 

07.09.2026
Lars Hillmann

Lars Hillmann

Lars Hillmann ist Rechtsanwalt bei der Cattwyk Rechtsanwaltsgesellschaft. Er vertritt Unternehmen in zoll- und exportkontrollrechtlichen Angelegenheiten gegenüber Behörden und vor Gericht und berät zur Compliance im Außenhandel. Einen Schwerpunkt seiner Beratung bildet das CO2-Grenzausgleichssystem der EU (CBAM). Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Beratung und Vertretung im Bereich Embargos und Sanktionen. Zu seinen Mandanten zählen EU-Unternehmen ebenso wie Zulieferer aus Drittstaaten und Verbände.   

Lars Hillmann arbeitete zunächst im Bereich erneuerbare Energien, M&A. Sein Referendariat führte ihn u. a. in eine internationale Wirtschaftskanzlei in Nairobi. Er studierte Jura mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung in Bayreuth und war Dozent für öffentliches Wirtschaftsrecht in Bayreuth und Leipzig. 

17.11.2026
Lars Hillmann

Lars Hillmann

Lars Hillmann ist Rechtsanwalt bei der Cattwyk Rechtsanwaltsgesellschaft. Er vertritt Unternehmen in zoll- und exportkontrollrechtlichen Angelegenheiten gegenüber Behörden und vor Gericht und berät zur Compliance im Außenhandel. Einen Schwerpunkt seiner Beratung bildet das CO2-Grenzausgleichssystem der EU (CBAM). Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Beratung und Vertretung im Bereich Embargos und Sanktionen. Zu seinen Mandanten zählen EU-Unternehmen ebenso wie Zulieferer aus Drittstaaten und Verbände.   

Lars Hillmann arbeitete zunächst im Bereich erneuerbare Energien, M&A. Sein Referendariat führte ihn u. a. in eine internationale Wirtschaftskanzlei in Nairobi. Er studierte Jura mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung in Bayreuth und war Dozent für öffentliches Wirtschaftsrecht in Bayreuth und Leipzig. 

Hinweis

Als unser Seminarteilnehmer haben Sie die Möglichkeit, uns Ihre speziellen Fach- und Praxisfragen vor dem Seminarbeginn zuzusenden. Diese wird der Referent dann gern im Seminar oder in der Pause mit Ihnen besprechen. Bitte senden Sie uns Ihre Fragen bis spätestens 2 Wochen vor Seminarbeginn über die Antwortfunktion Ihrer Anmeldebestätigung, damit wir Ihre Fragen dem Seminar zuordnen können.

Seminarbeschreibung als PDF Download
17.03.2026, 09:30 - 12:30 Uhr
Webinar
€ 329,00 zzgl. MwSt. *
Buchen
28.05.2026, 09:30 - 12:30 Uhr
Webinar
€ 329,00 zzgl. MwSt. *
Buchen
07.09.2026, 09:30 - 12:30 Uhr
Webinar
€ 329,00 zzgl. MwSt. *
Buchen
17.11.2026, 09:30 - 12:30 Uhr
Webinar
€ 329,00 zzgl. MwSt. *
Buchen

*Die Teilnahmegebühr versteht sich pro Person und beinhaltet eine umfangreiche digitale Seminarunterlage, ein Teilnehmerzertifikat, Kaffee-/Teepausen sowie ein gemeinsames Mittagessen beim Seminar. Der dritte und alle weiteren Teilnehmer, die aus einem Unternehmen an demselben Termin teilnehmen, erhalten einen Rabatt in Höhe von 10% auf die Teilnahmegebühr. Rabatte sind nicht kumulierbar.

© 2026 HZA Hamburger Zollakademie