Criminal Compliance im Außenhandel
Bekämpfung von Korruptions- und Geldwäscherisiken, Vermeidung strafrechtlicher Haftung und richtiger Umgang mit Verstößen
Praxisseminar, 1-tägig, 09:00 bis 16:30 Uhr
Inhalt
- Strafrechtliche Risiken im Außenhandel
- § 18 Abs. 5 AWG
- Korruption
- Geldwäsche
- Unternehmensgeldbußen und Einziehung
- Verantwortungen im Unternehmen
- Aufgabenverteilung und Verantwortung im Krisenfall
- Risiken des Compliance-Beauftragten
- Risikovermeidung durch Compliance-Systeme
- Gesetzliche Vorsorgepflicht
- Markterwartungen
- Risikoanalyse
- Aufbau und Organisation
- Personalstrukturen/ Verantwortlichkeiten
- (strafrechtliche) Folgen unzureichender Compliance
- Richtiges Verhalten bei Compliance-Verstößen
- Plichten und Möglichkeiten
- Internal Investigation
- Der Umgang mit Ermittlungsbehörden
- Verhaltenstipps

Stefan Glock
Stefan Glock ist Rechtsanwalt und Assoziierter Partner im Hamburger Büro der Sozietät GvW Graf von Westphalen. Er berät und vertritt Einzelpersonen und Unternehmen in sämtlichen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts. Hierbei ist Stefan Glock sowohl im Bereich der Compliance-Beratung und der Durchführung von Internal Investigations als auch bei der Verteidigung in allen Phasen eines Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahrens tätig. Stefan Glock hat an den Universitäten Bayreuth und Birmingham studiert. Seine praktische Ausbildung absolvierte er bei der Staatsanwaltschaft Hamburg sowie renommierten Hamburger Strafverteidigern.
Stefan Glock veröffentlicht regelmäßig zu strafrechtlichen Themen.

Stefan Glock
Stefan Glock ist Rechtsanwalt und Assoziierter Partner im Hamburger Büro der Sozietät GvW Graf von Westphalen. Er berät und vertritt Einzelpersonen und Unternehmen in sämtlichen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts. Hierbei ist Stefan Glock sowohl im Bereich der Compliance-Beratung und der Durchführung von Internal Investigations als auch bei der Verteidigung in allen Phasen eines Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahrens tätig. Stefan Glock hat an den Universitäten Bayreuth und Birmingham studiert. Seine praktische Ausbildung absolvierte er bei der Staatsanwaltschaft Hamburg sowie renommierten Hamburger Strafverteidigern.
Stefan Glock veröffentlicht regelmäßig zu strafrechtlichen Themen.
Anreise
Öffentliche Verkehrsmittel
Die HZA Hamburger Zollakademie liegt zentral zu den U-/S-Bahn und Bus-Stationen am Hauptbahnhof. Vom Hauptbahnhof sind es ca. 5 Minuten Fußweg zu uns.
Am einfachsten finden Sie Ihren schnellsten Weg mit öffentlichen Verkehrsmitteln über die Seite des HVV.
Vom Flughafen
Auch vom Flughafen können Sie mit der S-Bahn (S1) bis zum Hauptbahnhof fahren. Ein Taxi kostet unter „normalen“ Verkehrsumständen ca. 29,00 € (Fahrtzeit ca. 30 Min.).
Mit dem Auto
Die HZA Hamburger Zollakademie befindet sich in der Innenstadt. Hier finden Sie leider keine einzelnen Parkplätze an den Straßen, sodass wir Ihnen die umliegenden Parkhäuser empfehlen möchten.
Wir wünschen Ihnen eine gute Fahrt und freuen uns, Sie bald in der HZA Hamburger Zollakademie begrüßen zu dürfen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Parkplatzempfehlungen Hamburg (PDF)
Hotelempfehlungen
Sollten Sie für Ihren Aufenthalt in Hamburg ein Hotel benötigen, haben wir Ihnen ein paar Hotels in der Nähe der HZA zusammengestellt.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Hinweis
Als unser Seminarteilnehmer haben Sie die Möglichkeit, uns Ihre speziellen Fach- und Praxisfragen vor dem Seminarbeginn zuzusenden. Diese wird der Referent dann gern im Seminar oder in der Pause mit Ihnen besprechen. Bitte senden Sie uns Ihre Fragen bis spätestens 2 Wochen vor Seminarbeginn über die Antwortfunktion Ihrer Anmeldebestätigung, damit wir Ihre Fragen dem Seminar zuordnen können.
* Die Teilnahmegebühr versteht sich pro Person und beinhaltet eine umfangreiche Seminarunterlage, ein Teilnehmerzertifikat, Kaffee-/Teepausen sowie ein gemeinsames Mittagessen. Der dritte und alle weiteren Teilnehmer, die aus einem Unternehmen an demselben Termin teilnehmen, erhalten einen Rabatt in Höhe von 10% auf die Teilnahmegebühr. Rabatte sind nicht kumulierbar.