Energiesteuer für Praktiker der Mineralölwirtschaft
Rechtspraxis, Steuerentlastung und -befreiung, Hinweise zu Compliance
Praxisseminar, 1-tägig, 09:00 bis 16:30 Uhr
Dieses Seminar ist eine Kooperationsveranstaltungen mit der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE.
Neu! Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter der Mineralölindustrie, dem Mineralölhandel sowie von Lagergesellschaften, die mit den Anforderungen des Energiesteuerrechts in Berührung kommen.
Die Energiesteuer stellte 2024 mit einem Aufkommen von rund 35,1 Mrd. EUR/Jahr die wichtigste Einnahmequelle der Zollverwaltung aus Verbrauchsteuern dar (zum Vergleich: die Einnahmen aus Einfuhrzöllen belaufen sich lediglich auf ca. 5,7 Mrd. EUR/Jahr).
Die Energiesteuer wird auf Energieerzeugnisse erhoben, die im deutschen Steuergebiet als Kraft- oder Heizstoffe verwendet werden. Welche Erzeugnisse der Energiesteuer unterliegen (Steuergegenstand), ergibt sich aus der Verweisung auf die Kombinierte Nomenklatur (Zolltarif).
Gewinnung, Herstellung, Lagerung, Beförderung und gewerbliche Verwendung dieser Erzeugnisse unterliegen der Steueraufsicht durch die Zollverwaltung. Herstellung, Be- oder Verarbeitung sowie Lagerung von Energieerzeugnissen erfolgen unter Steueraussetzung im Steuerlager. Ferner dürfen energiesteuerpflichtige Waren unter Steueraussetzung im EMCS-Verfahren befördert werden. Für die steuerfreie, gewerbliche Verwendung ist eine entsprechende Erlaubnis (Einzelerlaubnis, allgemeine Erlaubnis) erforderlich.
Die Energiesteuer entsteht mit Entfernung der Erzeugnisse aus dem Steuerlager, mit Entnahme zum Verbrauch im Steuerlager oder durch Zuwiderhandlungen im Aussetzungsverfahren. Steuerschuldner wird im Regelfall der Steuerlagerinhaber.
Im Energiesteuerrecht müssen vorgeschriebene Verfahren und Formalitäten eingehalten werden; Fehler können leicht zur ungewollten Entstehung der Energiesteuer führen. Mitarbeiter, die mit Energieerzeugnissen umgehen, haben stets informiert zu sein.
Ihr Nutzen: Unser Experte macht Sie an einem Tag fit in den Grundlagen – Sie kennen und verstehen Anwendungsfälle. Kurz: Sie gewinnen Überblick über die aktuellen Entwicklungen im Steuerrecht.
Hinweis für Sie
Digitale Schulungsunterlagen! Vergessen Sie nicht Ihren eigenen Laptop!
Gut für alle: Die Hamburger Zollakademie hat ihre Schulungsunterlagen von gedruckter auf die digitale Form umgestellt – der Umwelt und Ihnen zuliebe! Wir sind damit den Wünschen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gern nachgekommen, die Unterlagen seither für Sie noch flexibler elektronisch zur Verfügung zu stellen. Sie entscheiden selbst, ob Sie diese elektronisch bearbeiten oder archivieren, oder ausdrucken wollen. Im Vorfeld des Seminars erhalten Sie einen Link, über den Sie sich die Schulungsunterlagen als PDF-Dokument aus der HZA-Cloud herunterladen können.
Gut für Sie: Über die Suchfunktion können Sie Inhalte schnell wiederfinden und sich direkt im Dokument Notizen machen. Und: Die digitalen Unterlagen sparen Papier und Platz!
Wichtig! Um die Schulungsunterlagen im Seminar nutzen zu können, bringen Sie bitte Ihr eigenes Notebook oder Tablet samt Netzteil mit!
Inhalt
- Grundlagen
- Steuergegenstand, zolltarifliche Einstufung
- § 4 Erzeugnisse, sonstige Energieerzeugnisse
- Steuertarif
- Steueraussetzung
- Herstellungsbetrieb
- Lager
- Beförderung
- EMCS
- Steuerrechtlich freier Verkehr
- Steuerentstehung, Steuerschuldner
- Steueranmeldung, Fälligkeit
- Internet-Verbrauch- und Verkehrsteuer-Anwendung (IVVA)
- Steuerbefreiungen
- Eigenverbrauch
- Nicht energetische Verwendungen
- Gewerbliche Schiff-/ Luftfahrt
- Steuerentlastungen
Tagesablauf
09:00 Uhr | beginn des Seminares |
11:00 Uhr - 11:15 Uhr | Tee- und Kaffeepause |
12:30 Uhr - 13:30 Uhr | Gemeinsames Mittagessen |
14:45 Uhr - 15:00 Uhr | Tee- und Kaffeepause |
ca. 16:30Uhr | Ende des Seminars und Austeilung der Teilnehmerzertifikate |
Mitarbeiter der Mineralölindustrie, dem Mineralölhandel sowie von Lagergesellschaften, die fundierte Kenntnisse und praxisnahe Einblicke in die Energiesteuer erlangen möchten.
Als unser Teilnehmer benötigen Sie hier Vorkenntnisse.

Hardy Bublitz
Hardy Bublitz, Diplom-Finanzwirt (FH), war von 2013 bis 2017 Leiter Indirect Tax Advocacy & Litigation DACH bei der Shell Deutschland Oil GmbH und ist jetzt als freiberuflicher Berater und als Berater der Kanzlei BLOMSTEIN in Berlin im Zoll- u. Verbrauchsteuerrecht tätig. Hardy Bublitz war nach seinem Studium an der Fachhochschule der Bundesfinanzverwaltung als Beamter in der Bundeszollverwaltung, u.a. als Betriebsprüfer für Betriebe der Mineralölwirtschaft, beschäftigt und wechselte 1985 in die Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung der Deutsche Shell AG. Nach einigen Jahren als Referent der Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung hat er 2000 die Leitung der Abteilung übernommen. Danach hat er verschiedene nationale und internationale Indirect Tax Jobs in leitender Funktion bei der Shell wahrgenommen.
Hardy Bublitz war in mehreren europäischen und nationalen Wirtschaftsverbänden im Bereich Indirect Tax aktiv, u.a. als Sprecher des Arbeitskreises Zoll im Mineralölwirtschaftsverband. Seine Qualität als Referent hat er bei Vorträgen beim Europäischen Zollrechtstag und Deutschen Energiesteuertag unter Beweis gestellt. Seine fachlichen Schwerpunkte liegen im europäischen und nationalen Zoll- und Verbrauchsteuerrecht.

Hardy Bublitz
Hardy Bublitz, Diplom-Finanzwirt (FH), war von 2013 bis 2017 Leiter Indirect Tax Advocacy & Litigation DACH bei der Shell Deutschland Oil GmbH und ist jetzt als freiberuflicher Berater und als Berater der Kanzlei BLOMSTEIN in Berlin im Zoll- u. Verbrauchsteuerrecht tätig. Hardy Bublitz war nach seinem Studium an der Fachhochschule der Bundesfinanzverwaltung als Beamter in der Bundeszollverwaltung, u.a. als Betriebsprüfer für Betriebe der Mineralölwirtschaft, beschäftigt und wechselte 1985 in die Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung der Deutsche Shell AG. Nach einigen Jahren als Referent der Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung hat er 2000 die Leitung der Abteilung übernommen. Danach hat er verschiedene nationale und internationale Indirect Tax Jobs in leitender Funktion bei der Shell wahrgenommen.
Hardy Bublitz war in mehreren europäischen und nationalen Wirtschaftsverbänden im Bereich Indirect Tax aktiv, u.a. als Sprecher des Arbeitskreises Zoll im Mineralölwirtschaftsverband. Seine Qualität als Referent hat er bei Vorträgen beim Europäischen Zollrechtstag und Deutschen Energiesteuertag unter Beweis gestellt. Seine fachlichen Schwerpunkte liegen im europäischen und nationalen Zoll- und Verbrauchsteuerrecht.
Anreise
Öffentliche Verkehrsmittel
Die HZA Hamburger Zollakademie liegt zentral zu den U-/S-Bahn und Bus-Stationen am Hauptbahnhof. Vom Hauptbahnhof sind es ca. 5 Minuten Fußweg zu uns.
Am einfachsten finden Sie Ihren schnellsten Weg mit öffentlichen Verkehrsmitteln über die Seite des HVV.
Vom Flughafen
Auch vom Flughafen können Sie mit der S-Bahn (S1) bis zum Hauptbahnhof fahren. Ein Taxi kostet unter „normalen“ Verkehrsumständen ca. 29,00 € (Fahrtzeit ca. 30 Min.).
Mit dem Auto
Die HZA Hamburger Zollakademie befindet sich in der Innenstadt. Hier finden Sie leider keine einzelnen Parkplätze an den Straßen, sodass wir Ihnen die umliegenden Parkhäuser empfehlen möchten.
Wir wünschen Ihnen eine gute Fahrt und freuen uns, Sie bald in der HZA Hamburger Zollakademie begrüßen zu dürfen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Parkplatzempfehlungen Hamburg (PDF)
Hotelempfehlungen
Sollten Sie für Ihren Aufenthalt in Hamburg ein Hotel benötigen, haben wir Ihnen ein paar Hotels in der Nähe der HZA zusammengestellt.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Hinweis
Als unser Seminarteilnehmer haben Sie die Möglichkeit, uns Ihre speziellen Fach- und Praxisfragen vor dem Seminarbeginn zuzusenden. Diese wird der Referent dann gern im Seminar oder in der Pause mit Ihnen besprechen. Bitte senden Sie uns Ihre Fragen bis spätestens 2 Wochen vor Seminarbeginn über die Antwortfunktion Ihrer Anmeldebestätigung, damit wir Ihre Fragen dem Seminar zuordnen können.
* Die Teilnahmegebühr versteht sich pro Person und beinhaltet eine umfangreiche Seminarunterlage, ein Teilnehmerzertifikat, Kaffee-/Teepausen sowie ein gemeinsames Mittagessen. Der dritte und alle weiteren Teilnehmer, die aus einem Unternehmen an demselben Termin teilnehmen, erhalten einen Rabatt in Höhe von 10% auf die Teilnahmegebühr. Rabatte sind nicht kumulierbar.