Russland- und Belarus-Sanktionen der EU
Ein Überblick über die jüngsten Entwicklungen, einschließlich des Maßnahmenpaketes „Aufrechterhaltung und Angleichung“
Online, 0,5-tägig, 09:00 bis 13:00 Uhr
Dieses Webinar ist eine Kooperationsveranstaltung mit der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE.
Als Antwort auf die kriegerische Auseinandersetzung in der Ukraine hat die EU ihre Sanktionen gegenüber Russland und Belarus erheblich verschärft. Seit Ende Februar 2022 hat sie hierzu über 150 Verordnungen und Beschlüsse in Kraft gesetzt.
Mit dem 18. Sanktionspaket hat die EU umfangreiche Maßnahmen gegenüber Russland und Belarus auf dem Gebiet Energie-, Finanz- und Handelssektor verfügt. So wurde u.a. der Ölpreisdeckel erheblich gesenkt. In Bezug auf die Nord Stream-Pipeline ist ein Transaktionsverbot angeordnet worden. Die russische Schattenflotte wurde auf 444 Schiffe erweitert.
Eine Vielzahl deutscher Unternehmen muss nunmehr überprüfen, ob ihre Produkte unter einzelne der neugefassten Anhänge fällen. Denn die EU hat zum einen den Anhang VII der VO (EU) 833/2014 (sog. „kleine“ dual-use—Güterliste) nicht unbeträchtlich ergänzt. Hier sind Güter aufgeführt, die ebenfalls zivil und militärisch genutzt werden können, aber von ihren technischen Anforderungen hinter der dual-use-Güterliste (Anhang I der VO (EU= 2021/821) zurückbleiben.
Darüber hinaus wurde auch der Anhang XIII der VO (EU) 833/2014 erheblich ergänzt. Dort sind Güter gelistet, die der Stärkung der russischen industriellen Kapazitäten dienen könnten. Neu eingeführt wurden hier zudem die Anhänge XXIIIE und XXIIIF.
Parallele Änderungen wurden auch in den entsprechenden Anhängen Va und XVIII der VO (EG) 765/2006 gegenüber Belarus vorgenommen.
Nach wie vor wichtig sind die Art. 12g und 12ga VO (EU) 833/2014. Danach sind Unternehmen verpflichtet, zur Vermeidung von Umgehungslieferungen bestimmte Vertragsklauseln bei Lieferungen an Drittländer vorzusehen. Von diesen Bestimmungen sind alle Unternehmen in der EU betroffen. Sie gelten auch für Unternehmen, die niemals Russland-Geschäft betrieben haben oder dieses zwischenzeitlich aufgegeben haben.
Die Vielzahl der Regularien, die die Sanktionspakete 8 bis 18 verfügt haben, hat dazu geführt, dass die Maßnahmen insgesamt gesehen sehr unübersichtlich und intransparent geworden sind. Das vorliegende Webinar möchte Ihnen hierzu eine Orientierungshilfe für Sie als Anwender geben, sich im Dschungel der neuen Sanktionsvorschriften zurechtzufinden. Für viele Unternehmen, die sich in bereits bestehenden Geschäftsbeziehungen zu russischen und belarussischen Empfängern befinden, stellt sich die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen sie diese Altverträge noch erfüllen dürfen. Auch zu dieser Thematik biete das Webinar einen Überblick.
Ihr Nutzen
Auch nach Erlass der neuen Sanktionsmaßnahmen sind Geschäfte mit Russland- bzw. Belarus-Bezug weiterhin möglich, allerdings unter stark reduzierten Rahmenbedingungen. Das Kooperations-Webinar der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE mit der Hamburger Zollakademie möchte mit einem Überblick über die Maßnahmen dazu beitragen, dass Sie die neuen rechtlichen Bestimmungen in vollem Umfang einhalten können und so vor erheblichen Strafsanktionen geschützt werden.
Webinarinhalt:
- Übersicht über die vollständig neuen Verordnungen und Beschlüsse
- Übersicht über die Änderungen und Ergänzungen bereits bestehender Verordnungen und Beschlüsse
- Die neuen Sanktionsregularien im Einzelnen
- Die Altvertragsregeln
Zeit | Webinar |
9.00 - 10.15 Uhr | Begrüßung und Einführung Die vollständig neuen VOen und Beschlüsse der EU im Überblick Die Ergänzungen zu bereits bestehenden VOen und Beschlüssen im Überblick Die neuen Sanktionsbestimmungen im Einzelnen |
10.15 - 10.30 Uhr | Pause |
10.30 - 11:45 Uhr | Die neuen Sanktionsbestimmungen im Einzelnen (Fortsetzung) |
11.45 - 12.00 Uhr | Pause |
12.00 -13.00 Uhr | Die neuen Sanktionsbestimmungen im Einzelnen (Fortsetzung) Die Altvertragsregeln Fragen und Abschlussbesprechung |
Das Webinar richtet sich an Vertreter von Unternehmen, die auch weiterhin mit Russland und/oder Belarus Handel treiben wollen (Vertrieb, Exportkontrolle, Finanz- und Rechnungswesen, Rechtsabteilung etc.) sowie an Unternehmensberater und Rechtsanwaltskanzleien.

Dr. Klaus Pottmeyer

Dr. Klaus Pottmeyer
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