US-Exportkontrolle - Klassifizierung für Einsteiger

US-Klassifizierung von zivilen und Dual-Use-Gütern

Online, 0,5-tägig, 09:00 bis 13:00 Uhr

Das Webinar ist eine Kooperationsveranstaltung mit der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE.

Europäische Unternehmen müssen im Einklang mit den europäischen Zoll- und Ausfuhrvorschriften exportieren. Dazu gehört unbedingt, Güter eindeutig zu klassifizieren. Ob auch das US-amerikanische Exportkontrollrecht beachtet werden muss, hängt von der Eigenschaft der Güter ab.

Die USA unterstellen bestimmte Güter den Export Administration Regulations (EAR). Die EAR sind die Rechtsgrundlage der amerikanischen Exportkontrolle und gelten auch für Re-Exporte und sog. Transshipments aus und über andere Länder außerhalb der USA.

Grundsätzlich sind alle US-Handelswaren im Hardwarebereich mit wenigen Ausnahmen wie Lebensmittel oder Bücher davon betroffen. Auch können US-Komponenten, die in der EU verbaut werden, dazu führen, dass nach Integration in das Endprodukt dieses selbst den US-Exportkontrollvorschriften der EAR unterworfen wird.

In diesen Fällen müssen Güter gründlich geprüft werden. Viele EU-Exporteure überregulieren sich selbst und vergeben ohne zwingenden Grund US-Klassifizierungsmerkmale zu ihren Produkten und geben diese Information dann an ihre Kunden weiter. Wie schützen Sie sich davor? Wie halten Sie sich auf dem Laufenden?

Besuchen Sie das neue Kooperationswebinar der Hamburger Zollakademie mit der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE!

Ihr Nutzen:

Unser Experte vermittelt Ihnen online grundlegendes Wissen in der US-Klassifizierung von zivilen und Dual-Use-Gütern. Für mehr Überblick in der US-Exportkontrolle – auch als Einsteiger!

Webinarinhalt

  • Gesetzliche Pflichten im Umgang mit US-Gütern
  • Items Subject to the EAR – Welche Güter sind überhaupt zu klassifizieren?
  • Aufbau und Inhalt der US-Listen; Vergleich mit der EU-Liste, Abweichungen
  • Handelsware, Zukaufteile, Eigenfertigung, Anforderung von Daten – Pflichten?
  • De-Minimis-Rule – Der Verbau von US-Komponenten in deutschen Produkten
  • Secondary Incorporation rule
  • Im Ausland hergestellte Güter und US-Klassifizierung

Zeit

Inhalt

9.00 - 10.00 Uhr

  • Hintergründe aus den EAR zur Klassifizierungspflicht
  • Welche Güter sind mit ECCN/EAR99 zu klassifizieren?
  • Welche Güter sind „Not subject to the EAR“?
  • Aufbau der US-Güterliste für Dual-Use-Güter (Commerce Control List)
  • EAR99 Güter
  • Klassifizierungsergebnisse im Materialstamm

10.00 - 10.30 Uhr

Pause

10.30 - 11.30 Uhr

Details der US-Güterliste Commerce Control List:

  • Rechtlicher Hintergrund und Aufbau
  • Abgleich zur EU-Dual-Use-Güterliste (Parallelen/Unterschiede)
  • Beispiele zu ausgewählten ECCN
  • Reasons for Control/Kontrollgründe und Bedeutung für Re-Exporte

11.30 - 12.00 Uhr

Pause

12:00 - 13.00 Uhr

Besonderheiten der Liste

  • De-Minimis-Anwendung und Folgen für die Klassifizierung
  • Herstellung von Gütern im Ausland ohne US-Vormaterial und ECCN-Klassifizierung - Ausgewähltes Beispiel zur Foreign produced direct product Rule

Abfrage von Daten bei Lieferanten – Pflicht oder Recht?

  • Angaben von Lieferanten (Website, Handelsdokumente)
  • Eigenklassifizierung und Supplier Questionnaire

Das Webinar richtet sich an Mitarbeitende von EU-Unternehmen, die US-Güter handeln oder verwenden und diese dann re-exportieren. Vorkenntnisse zur Klassifizierung nach dem US-Exportkontrollrecht sind nicht erforderlich.

23.08.2024
Matthias Merz

Matthias Merz

Matthias Merz ist als Jurist Experte für Exportkontrolle im Unternehmen, innerbetriebliche Compliance-Programme (ICP) auf dem Gebiet des Außenwirtschaftsrechts sowie Exportverfahren.

Als Geschäftsführer der HZA Hamburger Zollakademie und der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE konzipiert und leitet er nationale und internationale Veranstaltungen zum Zoll-, Steuer- und Außenwirtschaftsrecht und hält weltweit Vorträge zu diesen Themen.

Seit Jahren hat sich Herr Merz auf das deutsche, europäische und das US-Exportkontrollrecht spezialisiert. Er ist zudem Chefredakteur der monatlich erscheinenden Fachzeitschrift „Der Zoll-Profi“ sowie Autor diverser Fachartikel zum Zoll- und Exportkontrollrecht in Fachzeitschriften und Kommentaren. In der AWB (AWB Steuerberatungsgesellschaft mbH und AWB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) in Münster begleitet und berät er als Gründungspartner Unternehmen zu zoll- und außenwirtschaftsrelevanten Themen.

10.10.2024
Matthias Merz

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Matthias Merz ist als Jurist Experte für Exportkontrolle im Unternehmen, innerbetriebliche Compliance-Programme (ICP) auf dem Gebiet des Außenwirtschaftsrechts sowie Exportverfahren.

Als Geschäftsführer der HZA Hamburger Zollakademie und der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE konzipiert und leitet er nationale und internationale Veranstaltungen zum Zoll-, Steuer- und Außenwirtschaftsrecht und hält weltweit Vorträge zu diesen Themen.

Seit Jahren hat sich Herr Merz auf das deutsche, europäische und das US-Exportkontrollrecht spezialisiert. Er ist zudem Chefredakteur der monatlich erscheinenden Fachzeitschrift „Der Zoll-Profi“ sowie Autor diverser Fachartikel zum Zoll- und Exportkontrollrecht in Fachzeitschriften und Kommentaren. In der AWB (AWB Steuerberatungsgesellschaft mbH und AWB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) in Münster begleitet und berät er als Gründungspartner Unternehmen zu zoll- und außenwirtschaftsrelevanten Themen.

03.12.2024
Matthias Merz

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Matthias Merz ist als Jurist Experte für Exportkontrolle im Unternehmen, innerbetriebliche Compliance-Programme (ICP) auf dem Gebiet des Außenwirtschaftsrechts sowie Exportverfahren.

Als Geschäftsführer der HZA Hamburger Zollakademie und der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE konzipiert und leitet er nationale und internationale Veranstaltungen zum Zoll-, Steuer- und Außenwirtschaftsrecht und hält weltweit Vorträge zu diesen Themen.

Seit Jahren hat sich Herr Merz auf das deutsche, europäische und das US-Exportkontrollrecht spezialisiert. Er ist zudem Chefredakteur der monatlich erscheinenden Fachzeitschrift „Der Zoll-Profi“ sowie Autor diverser Fachartikel zum Zoll- und Exportkontrollrecht in Fachzeitschriften und Kommentaren. In der AWB (AWB Steuerberatungsgesellschaft mbH und AWB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) in Münster begleitet und berät er als Gründungspartner Unternehmen zu zoll- und außenwirtschaftsrelevanten Themen.

Hinweis

Als unser Seminarteilnehmer haben Sie die Möglichkeit, uns Ihre speziellen Fach- und Praxisfragen vor dem Seminarbeginn zuzusenden. Diese wird der Referent dann gern im Seminar oder in der Pause mit Ihnen besprechen. Bitte senden Sie uns Ihre Fragen bis spätestens 2 Wochen vor Seminarbeginn über die Antwortfunktion Ihrer Anmeldebestätigung, damit wir Ihre Fragen dem Seminar zuordnen können.

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23.08.2024, 09:00 - 13:00 Uhr
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Die Teilnahmegebühr versteht sich pro Person und beinhaltet eine umfangreiche Webinarunterlage sowie ein Teilnahmezertifikat als PDF-Datei.

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