Außenwirtschaftsverordnung (AWV)

Verordnung zur Durchführung des Außenwirtschaftsgesetzes. Sie enthält u.a. die Genehmigungs-, Verfahrens- und Meldebestimmungen. In der als Anlage veröffentlichten Ausfuhrliste sind alle Güter aufgeführt, deren Ausfuhr von der BAFA genehmigt werden muss oder verboten ist.

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