EU-Sanktionen und -Embargos
Aktueller Überblick, innerbetriebliche Compliance und Vermeidung von Verstößen
Praxisseminar, 1-tägig, 09:00 bis 16:30 Uhr
Sanktionen und Embargos sind ein wesentliches Instrument der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union. Sie stellen u.a. Beschränkungen für grenzüberschreitende Warenlieferungen und die länderübergreifende Zusammenarbeit innerhalb einer Unternehmensgruppe auf. Die zunehmende Komplexität der Vorschriften kann Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen stellen.
Verstöße gegen Embargo- oder Sanktionsvorschriften sind mit Freiheitsstrafe, Geldstrafe oder hohen Bußgeldern bedroht. Neben einem massiven Reputationsschaden können sie auch den Widerruf zollrechtlicher Bewilligungen zur Folge haben. Alle an einem Geschäftsvorgang beteiligten Personen, ob verantwortlich Handelnde oder Mitarbeitende aus den operativen Bereichen, sind persönlich für die Einhaltung der Sanktions- und Embargobestimmungen verantwortlich. Insofern sind Kenntnisse über die Reichweite der einschlägigen Rechtsvorschriften, die Inhalte der einzelnen Sanktions- und Embargobestimmungen sowie organisatorische Vorkehrungen zur Einhaltung dieser Bestimmungen in jedem Unternehmen unerlässlich.
Neben einem Überblick über bestehende Embargoverordnungen mit ihren Beschränkungen des Handels-, Dienstleistungs- und Zahlungsverkehrs erhalten Sie auch die notwendigen Kenntnisse im Umgang mit personenbezogenen Sanktionen und deren Kernelement, dem Bereitstellungsverbot. Besonders im Fokus stehen dabei die Fallstricke des mittelbaren Bereitstellungsverbots. Maßgebliche Bedeutung haben seit dem Jahr 2022 die länderbezogenen Embargos gegen Russland und Belarus gewonnen, deren Auswirkungen weit über Geschäftstätigkeiten in Russland oder mit russischen Unternehmen hinausgehen.
Sie erwerben einen systematischen und praxisorientierten Überblick über die Bedeutung und Reichweite von Sanktions- und Embargobestimmungen der Europäischen Union. Daneben sind Updates und aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und Verwaltungspraxis vom Seminarinhalte umfasst. Praktische Hinweise zum Umgang mit den zuständigen Behörden geben Ihnen einen hilfreichen Leitfaden für ihre tägliche Praxis an die Hand.
Inhalt
- Wirtschaftssanktionen der EU im Überblick
- Personenbezogene Sanktionen
- „Personenscreening“
- unmittelbares und mittelbares Bereitstellungsverbot
- Länderbezogene Sanktionen (Embargos)
- Typischer Inhalt und Aufbau der EU-Embargo-Verordnung
- EU-Russland/Belarus-Embargo
- Spezialfragen (Ausnahmetatbestände, Verantwortlichkeit für drittländische Tochtergesellschaften, etc.)
- Verfahrensfragen/Codierungen
- Rechtsfolgen von Verstößen
- Straftaten, Ordnungswidrigkeiten
- Auswirkungen auf zollrechtliche Bewilligungen und andere Erleichterungen oder Vergünstigungen
- Compliance
- Internal Compliance Program (ICP)
- Aufbauorganisation, insb. Ausfuhrverantwortlicher/Exportkontrollbeauftragter
- Ablauforganisation: Verfahrensanweisungen
Tagesablauf
ab 8:45 Uhr | Empfang |
9:00 Uhr | Beginn des Seminars |
10:45 Uhr - 11:00 Uhr | Tee- und Kaffeepause |
12:30 Uhr - 13:30 Uhr | Gemeinsames Mittagessen |
15:00 Uhr - 15:15 Uhr | Tee- und Kaffeepause |
ca. 16:30 Uhr | Ende des Seminars und Austeilung der Teilnehmerzertifikate |
Das Seminar richtet sich vorwiegend an die Leiter und Mitarbeiter von Zoll- und Exportabteilungen in exportorientierten Unternehmen, Speditionen und sonstigen Dienstleistern. Angesprochen sind auch Geschäftsführer und Ausfuhrverantwortliche sowie Compliance-Beauftragte und Mitarbeiter in Compliance-Abteilungen von Unternehmen.
Vorkenntnisse sind nicht zwingend erforderlich.
Das Seminar bietet sich auch zur Auffrischung vorhandener Kenntnisse und zum Nachweis regelmäßiger Fort- und Weiterbildung gegenüber den zuständigen Behörden an.

Franziska Kaiser
Franziska Kaiser ist Rechtsanwältin und Geschäftsführerin bei der Cattwyk Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG. Sie ist Expertin für Trade Compliance mit Schwerpunkt auf das Zoll- und Antidumpingrecht, einschließlich besonderer Zollverfahren, Tarifierung und zollrechtlicher Bewilligungen. Zudem ist sie auf Exportkontrolle, Embargos und Sanktionen spezialisiert, insbesondere in den Bereichen Güterklassifizierung und Genehmigungsverfahren vor BAFA und BMWK. Ein weiterer Fokus liegt im Verbrauchsteuerrecht, insbesondere bei Tabak-, Alkohol- und Kaffeesteuern.
Frau Kaiser vertritt Mandanten in streitigen Verfahren, unterstützt bei der Abwehr von Nacherhebungen sowie der Durchsetzung von Erstattungsansprüchen. Zudem berät sie beim Aufbau von Compliance-Systemen, begleitet Außenprüfungen und führt Audits durch.
Frau Kaiser veröffentlicht und referiert zu zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Themen regelmäßig u.a. bei der Hamburger Zollakademie.

Franziska Kaiser
Franziska Kaiser ist Rechtsanwältin und Geschäftsführerin bei der Cattwyk Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG. Sie ist Expertin für Trade Compliance mit Schwerpunkt auf das Zoll- und Antidumpingrecht, einschließlich besonderer Zollverfahren, Tarifierung und zollrechtlicher Bewilligungen. Zudem ist sie auf Exportkontrolle, Embargos und Sanktionen spezialisiert, insbesondere in den Bereichen Güterklassifizierung und Genehmigungsverfahren vor BAFA und BMWK. Ein weiterer Fokus liegt im Verbrauchsteuerrecht, insbesondere bei Tabak-, Alkohol- und Kaffeesteuern.
Frau Kaiser vertritt Mandanten in streitigen Verfahren, unterstützt bei der Abwehr von Nacherhebungen sowie der Durchsetzung von Erstattungsansprüchen. Zudem berät sie beim Aufbau von Compliance-Systemen, begleitet Außenprüfungen und führt Audits durch.
Frau Kaiser veröffentlicht und referiert zu zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Themen regelmäßig u.a. bei der Hamburger Zollakademie.

Franziska Kaiser
Franziska Kaiser ist Rechtsanwältin und Geschäftsführerin bei der Cattwyk Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG. Sie ist Expertin für Trade Compliance mit Schwerpunkt auf das Zoll- und Antidumpingrecht, einschließlich besonderer Zollverfahren, Tarifierung und zollrechtlicher Bewilligungen. Zudem ist sie auf Exportkontrolle, Embargos und Sanktionen spezialisiert, insbesondere in den Bereichen Güterklassifizierung und Genehmigungsverfahren vor BAFA und BMWK. Ein weiterer Fokus liegt im Verbrauchsteuerrecht, insbesondere bei Tabak-, Alkohol- und Kaffeesteuern.
Frau Kaiser vertritt Mandanten in streitigen Verfahren, unterstützt bei der Abwehr von Nacherhebungen sowie der Durchsetzung von Erstattungsansprüchen. Zudem berät sie beim Aufbau von Compliance-Systemen, begleitet Außenprüfungen und führt Audits durch.
Frau Kaiser veröffentlicht und referiert zu zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Themen regelmäßig u.a. bei der Hamburger Zollakademie.
Anreise
Öffentliche Verkehrsmittel
Die HZA Hamburger Zollakademie liegt zentral zu den U-/S-Bahn und Bus-Stationen am Hauptbahnhof. Vom Hauptbahnhof sind es ca. 5 Minuten Fußweg zu uns.
Am einfachsten finden Sie Ihren schnellsten Weg mit öffentlichen Verkehrsmitteln über die Seite des HVV.
Vom Flughafen
Auch vom Flughafen können Sie mit der S-Bahn (S1) bis zum Hauptbahnhof fahren. Ein Taxi kostet unter „normalen“ Verkehrsumständen ca. 29,00 € (Fahrtzeit ca. 30 Min.).
Mit dem Auto
Die HZA Hamburger Zollakademie befindet sich in der Innenstadt. Hier finden Sie leider keine einzelnen Parkplätze an den Straßen, sodass wir Ihnen die umliegenden Parkhäuser empfehlen möchten.
Wir wünschen Ihnen eine gute Fahrt und freuen uns, Sie bald in der HZA Hamburger Zollakademie begrüßen zu dürfen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Parkplatzempfehlungen Hamburg (PDF)
Hotelempfehlungen
Sollten Sie für Ihren Aufenthalt in Hamburg ein Hotel benötigen, haben wir Ihnen ein paar Hotels in der Nähe der HZA zusammengestellt.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Hinweis
Als unser Seminarteilnehmer haben Sie die Möglichkeit, uns Ihre speziellen Fach- und Praxisfragen vor dem Seminarbeginn zuzusenden. Diese wird der Referent dann gern im Seminar oder in der Pause mit Ihnen besprechen. Bitte senden Sie uns Ihre Fragen bis spätestens 2 Wochen vor Seminarbeginn über die Antwortfunktion Ihrer Anmeldebestätigung, damit wir Ihre Fragen dem Seminar zuordnen können.
* Die Teilnahmegebühr versteht sich pro Person und beinhaltet eine umfangreiche digitale Seminarunterlage, ein Teilnehmerzertifikat, Kaffee-/Teepausen sowie ein gemeinsames Mittagessen beim Seminar. Der dritte und alle weiteren Teilnehmer, die aus einem Unternehmen an demselben Termin teilnehmen, erhalten einen Rabatt in Höhe von 10% auf die Teilnahmegebühr. Rabatte sind nicht kumulierbar.