Plastiksteuer in Deutschland
Neuartige Abgaben, Einwegkunststofffonds und Erfahrungen aus anderen EU-Ländern
Online, 0,5-tägig
Dieses Webinar ist eine Kooperationsveranstaltung mit der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE.
Mit dem Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) gelten seit dem 1. Januar 2024 neue Melde- und Abgabepflichten für Hersteller und Importeure bestimmter Einwegkunststoffprodukte. Ziel ist es, die Entsorgungskosten für achtlos weggeworfene Verpackungen auf die Inverkehrbringer umzulegen – und damit eine finanzielle Lenkungswirkung zu erzielen.
Für das Meldejahr 2025 hat das Umweltbundesamt den Einstieg erleichtert: Die Pflicht zur externen Prüfbestätigung entfällt einmalig, und die Frist zur Abgabe der Mengenmeldung wurde bis zum 15.Juni 2025 verlängert. Dennoch bleibt die Abgabe verpflichtend – bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder. Gleichzeitig bestehen viele offene Fragen zur Abgrenzung betroffener Produkte, zur Einordnung von Verbundmaterialien und zur Registrierung über die Plattform DIVID.
Während sich auf Bundesebene bislang keine nationale Plastiksteuer abzeichnet – im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung ist sie nicht vorgesehen – zeigen einige Kommunen (wie Tübingen oder Konstanz) Eigeninitiative mit eigenen Verpackungssteuern. In Bayern hingegen wurde deren Einführung per Kabinettsbeschluss ausdrücklich untersagt.
Diese Maßnahmen bringen zusätzliche finanzielle Belastungen und Compliance-Pflichten für Sie als betroffenes Unternehmen mit sich. Angesichts dieser Entwicklungen ist es entscheidend, dass Sie die sich abzeichnenden Rechtsänderungen aufmerksam verfolgen. Und nicht nur das, sondern dass Sie sich rechtzeitig wappnen, wie Sie die Abwicklung von Steuern und Abgaben für Kunststoffprodukte regeln.
Diese gemeinsame Veranstaltung der Hamburger Zollakademie und der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE informiert Sie frühzeitig und knackig. So gerüstet können Sie Ihr Unternehmen ebenso effizient wie rechtskonform auf die Plastiksteuer vorbereiten. Unsere Experten beantworten Ihnen gern im Rahmen des Webinars Ihre Fragen, bieten Tipps und stehen für Diskussionen zur Verfügung!
Webinarinhalt
- Ein aktueller Überblick über die neuartigen Abgaben für Einwegplastik
- Einwegkunststofffonds: Funktionsweise, Meldepflichten und Anforderungen
- Stand der Einführung einer Plastiksteuer in Deutschland
- Erfahrungen zur Kunststoffbesteuerung aus anderen europäischen Ländern
Das Webinar richtet sich vorwiegend an:
- Mitarbeiter in Zoll- & Steuerabteilungen, die mit der Abwicklung von Steuern und Abgaben für Kunststoffprodukte beauftragt wurden
- Verantwortliche für Beschaffung, Produktion, Vertrieb und Logistik
- Umweltbeauftragte und Compliance Manager

Bertil Kapff
Bertil Kapff ist Steuerberater und Director Verbrauchsteuern bei der WTS GmbH in Düsseldorf. Er ist auf die Beratung im Bereich der Energie- und Stromsteuer sowie des Alkoholsteuerrechts spezialisiert. Hierbei bilden Steuerbegünstigungen für das Produzierende Gewerbe, die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren und die Einführung von Tax Compliance Systemen die Schwerpunkte seiner Beratungstätigkeit. Als etablierter Referent zur Energie- und Stromsteuer teilt er zudem sein Wissen in verschiedenen Konferenzen, Seminaren und Aufsätzen.

Bertil Kapff
Bertil Kapff ist Steuerberater und Director Verbrauchsteuern bei der WTS GmbH in Düsseldorf. Er ist auf die Beratung im Bereich der Energie- und Stromsteuer sowie des Alkoholsteuerrechts spezialisiert. Hierbei bilden Steuerbegünstigungen für das Produzierende Gewerbe, die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren und die Einführung von Tax Compliance Systemen die Schwerpunkte seiner Beratungstätigkeit. Als etablierter Referent zur Energie- und Stromsteuer teilt er zudem sein Wissen in verschiedenen Konferenzen, Seminaren und Aufsätzen.

Bertil Kapff
Bertil Kapff ist Steuerberater und Director Verbrauchsteuern bei der WTS GmbH in Düsseldorf. Er ist auf die Beratung im Bereich der Energie- und Stromsteuer sowie des Alkoholsteuerrechts spezialisiert. Hierbei bilden Steuerbegünstigungen für das Produzierende Gewerbe, die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren und die Einführung von Tax Compliance Systemen die Schwerpunkte seiner Beratungstätigkeit. Als etablierter Referent zur Energie- und Stromsteuer teilt er zudem sein Wissen in verschiedenen Konferenzen, Seminaren und Aufsätzen.
Hinweis
Als unser Seminarteilnehmer haben Sie die Möglichkeit, uns Ihre speziellen Fach- und Praxisfragen vor dem Seminarbeginn zuzusenden. Diese wird der Referent dann gern im Seminar oder in der Pause mit Ihnen besprechen. Bitte senden Sie uns Ihre Fragen bis spätestens 2 Wochen vor Seminarbeginn über die Antwortfunktion Ihrer Anmeldebestätigung, damit wir Ihre Fragen dem Seminar zuordnen können.
* Die Teilnahmegebühr versteht sich pro Person und beinhaltet eine umfangreiche Webinarunterlage und ein Teilnehmerzertifikat als PDF-Datei. Der dritte und alle weiteren Teilnehmer, die aus einem Unternehmen an demselben Termin teilnehmen, erhalten einen Rabatt in Höhe von 10 % auf die Teilnahmegebühr. Rabatte sind nicht kumulierbar.