Umgang mit Rechtsverstößen im Zoll-, Steuer- und Außenwirtschaftsrecht
Risiken minimieren & Offenlegungen souverän meistern
Praxisseminar, 1-tägig, 09:00 bis 16:30 Uhr
Compliance im grenzüberschreitenden Warenverkehr ist vor dem Hintergrund aktueller Herausforderungen wichtiger denn je. Die meisten Unternehmen zeigen wenig Risikobereitschaft im Angesicht von drohenden Sanktionen, Imageschäden, Haftstrafen oder hohen Bußgeldern. Um Rechtsverstöße zu vermeiden, implementieren sie in ihre Außenhandelsprozesse Compliance-Maßnahmen. Zudem investieren sie in das Wissen ihrer Mitarbeiter, lassen sich beraten und halten sich stets auf dem Laufenden.
Doch trotz aller Compliance-Bestrebungen lassen sich allzu menschliche Fehlerquellen – Hand aufs Herz, die kennt sicher JEDER irgendwo in seinem Unternehmen – oder auch Arbeitsfehler nie gänzlich vermeiden. Jedes Unternehmen wird sich daher irgendwann der Frage stellen, wie man mit aufgedeckten Rechtsverstößen umgehen soll: „Offenlegung bei den zuständigen Behörden“ oder doch lieber „keine schlafenden Hunde wecken“?
Zur Vermeidung von Haftungsrisiken für Unternehmen und beim Führungspersonal genügt es daher nicht nur, präventiv Fehler zu vermeiden; auch der souveräne Umgang mit aufgedeckten Arbeitsfehlern im Zoll-, Steuer- und Außenwirtschaftsrecht ist Ausdruck einer gelebten Compliance. In der Unternehmenspraxis stellt sich jedoch eine Vielzahl an Fragen: Welche Auswirkungen haben Rechtsverstöße auf Ihre bestehenden zollrechtlichen Bewilligungen? Welche Anforderungen stellen der Unionszollkodex, die Abgabenordnung und das Außenwirtschaftsgesetz an eine wirksame Offenlegung? Kann eine solche Mitteilung auch noch nach Erhalt einer Prüfungsanordnung durch den Zoll erfolgen? Welche Haftungsrisiken drohen Ihnen, sofern ein Fehlverhalten nicht unverzüglich mitgeteilt wird?
Das A & O, wie Sie mit Rechtsverstößen umgehen, an einem Tag: Viele Ihrer Fragen rund um „Rechtsverstöße und deren Offenlegung im grenzüberschreitenden Warenverkehr“ beantwortet Ihnen gern unser Experte im neuen Seminar. Er bietet Ihnen auch hilfreiche Tipps für Ihren Umgang mit Katastrophen & Kataströphchen. So agieren Sie souverän.
Seminarinhalt
- Übersicht über Sanktionen bei Rechtsverstößen im grenzüberschreitenden Warenverkehr aus Sicht des Zoll-, Steuer- und Außenwirtschaftsrecht
- Organisationsverschulden (§ 130 OWiG) und Verbrandsanktionen (§ 30 OWIG)
- Vorgaben aus dem Bereich der zollrechtlichen Bewilligungen
- Gesetzliche Mitteilungspflichten nach § 153 AO und Art. 22 Abs. 3 UZK
- Freiwillige Unterrichtung nach § 22 Abs. 4 AWG
- Selbstanzeige nach § 371 AO
Das Praxisseminar richtet sich an Führungskräfte, (Ausfuhr-) Verantwortliche, Exportkontrollbeauftragte sowie an Zollbeauftragte. Darüber hinaus an alle Mitarbeiter aus Zoll-, Steuer- und Compliance-Abteilungen, die in Unternehmen mit Compliance-Aufgaben und -Herausforderungen betraut sind.
Vorkenntnisse sind hilfreich, aber nicht erforderlich.

Benedikt Wemmer
Herr Wemmer, Diplom-Jurist und Diplom-Finanzwirt (FH), ist als Berater bei der AWB Steuerberatungsgesellschaft mbH in Münster tätig. Als ehemaliger Zollbeamter (u.a. beim Zollkriminalamt und in der Generalzolldirektion) verfügt Herr Wemmer über eine langjährige Expertise im Zollrecht und ist Autor zahlreicher Publikationen zu verschiedenen Themen des Zoll- und Steuerrechts. Als Lehrbeauftragter der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (Fachbereich Finanzen) in Münster bildete er künftige Führungskräfte des gehobenen Dienstes der deutschen Zollverwaltung im allgemeinen Zollrecht aus. Durch seine vielseitigen Erfahrungen, sowohl aus Sicht der deutschen Zollverwaltung, als auch aus der Beratungsperspektive, vermittelt Herr Wemmer das rechtlich notwendige Hintergrundwissen mit praktischen Lösungsansätzen.
Anreise
Öffentliche Verkehrsmittel
Die HZA Hamburger Zollakademie liegt zentral zu den U-/S-Bahn und Bus-Stationen am Hauptbahnhof. Vom Hauptbahnhof sind es ca. 5 Minuten Fußweg zu uns.
Am einfachsten finden Sie Ihren schnellsten Weg mit öffentlichen Verkehrsmitteln über die Seite des HVV.
Vom Flughafen
Auch vom Flughafen können Sie mit der S-Bahn (S1) bis zum Hauptbahnhof fahren. Ein Taxi kostet unter „normalen“ Verkehrsumständen ca. 29,00 € (Fahrtzeit ca. 30 Min.).
Mit dem Auto
Die HZA Hamburger Zollakademie befindet sich in der Innenstadt. Hier finden Sie leider keine einzelnen Parkplätze an den Straßen, sodass wir Ihnen die umliegenden Parkhäuser empfehlen möchten.
Wir wünschen Ihnen eine gute Fahrt und freuen uns, Sie bald in der HZA Hamburger Zollakademie begrüßen zu dürfen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Parkplatzempfehlungen Hamburg (PDF)
Hotelempfehlungen
Sollten Sie für Ihren Aufenthalt in Hamburg ein Hotel benötigen, haben wir Ihnen ein paar Hotels in der Nähe der HZA zusammengestellt.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Hinweis
Als unser Seminarteilnehmer haben Sie die Möglichkeit, uns Ihre speziellen Fach- und Praxisfragen vor dem Seminarbeginn zuzusenden. Diese wird der Referent dann gern im Seminar oder in der Pause mit Ihnen besprechen. Bitte senden Sie uns Ihre Fragen bis spätestens 2 Wochen vor Seminarbeginn über die Antwortfunktion Ihrer Anmeldebestätigung, damit wir Ihre Fragen dem Seminar zuordnen können.
Hamburg € 549,00 zzgl. MwSt. *
* Die Teilnahmegebühr versteht sich pro Person und beinhaltet eine umfangreiche Seminarunterlage, ein Teilnehmerzertifikat, Kaffee-/Teepausen sowie ein gemeinsames Mittagessen. Der dritte und alle weiteren Teilnehmer, die aus einem Unternehmen an demselben Termin teilnehmen, erhalten einen Rabatt in Höhe von 10% auf die Teilnahmegebühr. Rabatte sind nicht kumulierbar.