Umgang mit Rechtsverstößen im Zoll-, Steuer- und Außenwirtschaftsrecht

Risiken minimieren & Offenlegungen souverän meistern

Praxisseminar, 1-tägig, 09:00 bis 16:30 Uhr

Compliance im grenzüberschreitenden Warenverkehr ist vor dem Hintergrund aktueller Herausforderungen wichtiger denn je. Die meisten Unternehmen zeigen wenig Risikobereitschaft im Angesicht von drohenden Sanktionen, Imageschäden, Haftstrafen oder hohen Bußgeldern. Um Rechtsverstöße zu vermeiden, implementieren sie in ihre Außenhandelsprozesse Compliance-Maßnahmen. Zudem investieren sie in das Wissen ihrer Mitarbeiter, lassen sich beraten und halten sich stets auf dem Laufenden.

Doch trotz aller Compliance-Bestrebungen lassen sich allzu menschliche Fehlerquellen – Hand aufs Herz, die kennt sicher JEDER irgendwo in seinem Unternehmen – oder auch Arbeitsfehler nie gänzlich vermeiden. Jedes Unternehmen wird sich daher irgendwann der Frage stellen, wie man mit aufgedeckten Rechtsverstößen umgehen soll: „Offenlegung bei den zuständigen Behörden“ oder doch lieber „keine schlafenden Hunde wecken“?

Zur Vermeidung von Haftungsrisiken für Unternehmen und beim Führungspersonal genügt es daher nicht nur, präventiv Fehler zu vermeiden; auch der souveräne Umgang mit aufgedeckten Arbeitsfehlern im Zoll-, Steuer- und Außenwirtschaftsrecht ist Ausdruck einer gelebten Compliance. In der Unternehmenspraxis stellt sich jedoch eine Vielzahl an Fragen: Welche Auswirkungen haben Rechtsverstöße auf Ihre bestehenden zollrechtlichen Bewilligungen? Welche Anforderungen stellen der Unionszollkodex, die Abgabenordnung und das Außenwirtschaftsgesetz an eine wirksame Offenlegung? Kann eine solche Mitteilung auch noch nach Erhalt einer Prüfungsanordnung durch den Zoll erfolgen? Welche Haftungsrisiken drohen Ihnen, sofern ein Fehlverhalten nicht unverzüglich mitgeteilt wird?

Das A & O, wie Sie mit Rechtsverstößen umgehen, an einem Tag: Viele Ihrer Fragen rund um „Rechtsverstöße und deren Offenlegung im grenzüberschreitenden Warenverkehr“ beantwortet Ihnen gern unser Experte im neuen Seminar. Er bietet Ihnen auch hilfreiche Tipps für Ihren Umgang mit Katastrophen & Kataströphchen. So agieren Sie souverän.


Hinweis für Termine ab 2024

Digitale Schulungsunterlagen! Vergessen Sie nicht Ihren eigenen Laptop!

Schritt für Schritt stellen wir unsere Schulungsunterlagen von gedruckter auf die digitale Form um – der Umwelt und Ihnen zuliebe! Wir kommen den Wünschen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer damit gern nach, die Unterlagen nun für Sie noch flexibler elektronisch zur Verfügung zu stellen. Sie entscheiden dann selbst, ob Sie diese elektronisch bearbeiten oder archivieren, oder ausdrucken wollen.

Im Vorfeld des Seminars erhalten Sie einen Link, über den Sie sich die Schulungsunterlagen als PDF-Dokument aus der HZA-Cloud herunterladen können.

Gut für Sie: Über die Suchfunktion können Sie Inhalte schnell wiederfinden und sich direkt im Dokument Notizen machen. Und: Die digitalen Unterlagen sparen Papier und Platz!

Wichtig! Um die Schulungsunterlagen im Seminar nutzen zu können, bringen Sie bitte Ihr eigenes Notebook oder Tablet samt Netzteil mit!

Seminarinhalt

  • Übersicht über Sanktionen bei Rechtsverstößen im grenzüberschreitenden Warenverkehr aus Sicht des Zoll-, Steuer- und Außenwirtschaftsrecht
  • Organisationsverschulden (§ 130 OWiG) und Verbrandsanktionen (§ 30 OWIG)
  • Vorgaben aus dem Bereich der zollrechtlichen Bewilligungen
  • Gesetzliche Mitteilungspflichten nach § 153 AO und Art. 23 Abs. 2 UZK
  • Freiwillige Unterrichtung nach § 22 Abs. 4 AWG
  • Selbstanzeige nach § 371 AO

 

Das Praxisseminar richtet sich an Führungskräfte, (Ausfuhr-) Verantwortliche, Exportkontrollbeauftragte sowie an Zollbeauftragte. Darüber hinaus an alle Mitarbeiter aus Zoll-, Steuer- und Compliance-Abteilungen, die in Unternehmen mit Compliance-Aufgaben und -Herausforderungen betraut sind.

Vorkenntnisse sind hilfreich, aber nicht erforderlich.

01.07.2024
Benedikt  Wemmer

Benedikt Wemmer

Herr Wemmer, Diplom-Jurist und Diplom-Finanzwirt (FH), ist als Berater bei der AWB Steuerberatungsgesellschaft mbH in Münster tätig. Als ehemaliger Zollbeamter (u.a. beim Zollkriminalamt und in der Generalzolldirektion) verfügt Herr Wemmer über eine langjährige Expertise im Zollrecht und ist Autor zahlreicher Publikationen zu verschiedenen Themen des Zoll- und Steuerrechts. Als Lehrbeauftragter der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (Fachbereich Finanzen) in Münster bildete er künftige Führungskräfte des gehobenen Dienstes der deutschen Zollverwaltung im allgemeinen Zollrecht aus. Durch seine vielseitigen Erfahrungen, sowohl aus Sicht der deutschen Zollverwaltung, als auch aus der Beratungsperspektive, vermittelt Herr Wemmer das rechtlich notwendige Hintergrundwissen mit praktischen Lösungsansätzen.

28.10.2024
Benedikt  Wemmer

Benedikt Wemmer

Herr Wemmer, Diplom-Jurist und Diplom-Finanzwirt (FH), ist als Berater bei der AWB Steuerberatungsgesellschaft mbH in Münster tätig. Als ehemaliger Zollbeamter (u.a. beim Zollkriminalamt und in der Generalzolldirektion) verfügt Herr Wemmer über eine langjährige Expertise im Zollrecht und ist Autor zahlreicher Publikationen zu verschiedenen Themen des Zoll- und Steuerrechts. Als Lehrbeauftragter der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (Fachbereich Finanzen) in Münster bildete er künftige Führungskräfte des gehobenen Dienstes der deutschen Zollverwaltung im allgemeinen Zollrecht aus. Durch seine vielseitigen Erfahrungen, sowohl aus Sicht der deutschen Zollverwaltung, als auch aus der Beratungsperspektive, vermittelt Herr Wemmer das rechtlich notwendige Hintergrundwissen mit praktischen Lösungsansätzen.

Anreise

Öffentliche Verkehrsmittel

Die HZA Hamburger Zollakademie liegt zentral zu den U-/S-Bahn und Bus-Stationen am Hauptbahnhof. Vom Hauptbahnhof sind es ca. 5 Minuten Fußweg zu uns.
Am einfachsten finden Sie Ihren schnellsten Weg mit öffentlichen Verkehrsmitteln über die Seite des HVV.

Vom Flughafen

Auch vom Flughafen können Sie mit der S-Bahn (S1) bis zum Hauptbahnhof fahren. Ein Taxi kostet unter „normalen“ Verkehrsumständen ca. 29,00 € (Fahrtzeit ca. 30 Min.).

Mit dem Auto

Die HZA Hamburger Zollakademie befindet sich in der Innenstadt. Hier finden Sie leider keine einzelnen Parkplätze an den Straßen, sodass wir Ihnen die umliegenden Parkhäuser empfehlen möchten.

Wir wünschen Ihnen eine gute Fahrt und freuen uns, Sie bald in der HZA Hamburger Zollakademie begrüßen zu dürfen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Parkplatzempfehlungen Hamburg (PDF)

Hotelempfehlungen

Sollten Sie für Ihren Aufenthalt in Hamburg ein Hotel benötigen, haben wir Ihnen ein paar Hotels in der Nähe der HZA zusammengestellt.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Hotelempfehlungen Hamburg (PDF)

Hinweis

Als unser Seminarteilnehmer haben Sie die Möglichkeit, uns Ihre speziellen Fach- und Praxisfragen vor dem Seminarbeginn zuzusenden. Diese wird der Referent dann gern im Seminar oder in der Pause mit Ihnen besprechen. Bitte senden Sie uns Ihre Fragen bis spätestens 2 Wochen vor Seminarbeginn über die Antwortfunktion Ihrer Anmeldebestätigung, damit wir Ihre Fragen dem Seminar zuordnen können.

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01.07.2024, 09:00 - 16:30 Uhr
Hamburg
€ 549,00 zzgl. MwSt. *
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28.10.2024, 09:00 - 16:30 Uhr
Hamburg
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* Die Teilnahmegebühr versteht sich pro Person und beinhaltet eine umfangreiche Seminarunterlage, ein Teilnehmerzertifikat, Kaffee-/Teepausen sowie ein gemeinsames Mittagessen. Der dritte und alle weiteren Teilnehmer, die aus einem Unternehmen an demselben Termin teilnehmen, erhalten einen Rabatt in Höhe von 10% auf die Teilnahmegebühr. Rabatte sind nicht kumulierbar.

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