Der Menschenrechtsbeauftragte Die Menschenrechtsbeauftragte
Grundlagen, Anforderungen, Dokumentenmanagement, Anleitungen & Praxisbeispiele
Praxisseminar, 2-tägig
Wir freuen uns, die Teilnehmer der Umfrage zum LkSG von osapiens zu dieser Veranstaltung zu begrüßen. Geben Sie bei der Buchung bitte an, ob Sie eine Teilnahme nur am ersten Tag oder an beiden Tagen wünschen.
Am 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten. Als großes Unternehmen sind Sie zur Einhaltung von Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Einhaltung der Menschenrechte und spezifischer Umweltstandards verpflichtet. Betroffen sind davon Ihr eigener Geschäftsbereich sowie Ihre Lieferketten im In- und Ausland.
Ob bei direkt betroffenen Unternehmen oder bei indirekt betroffenen Zulieferunternehmen, überall herrscht Unsicherheit, wie die Vorgaben nun umzusetzen sind. Eine korrekte Umsetzung ist für die Reputation eines Unternehmens essenziell.
Wer nicht rechtskonform agieren kann, dem drohen erhebliche Geldbußen, die das Unternehmen und verantwortliche Personen treffen.
Das LkSG verpflichtet Unternehmen, die Einhaltung der Sorgfaltspflichten zu überwachen, etwa durch Ernennung eines Menschenrechtsbeauftragten. Durch unsere Experten erhalten Sie einen praxisnahen Überblick über die rechtlichen Grundlagen der neuen Sorgfaltspflichten. Nach einer Darstellung der relevanten Menschenrechte und Umweltschutzgüter erläutern sie Ihnen die erforderliche unternehmensinterne Compliance-Organisation ebenso wie die Rechte und Pflichten eines Menschenrechtsbeauftragten.
Zudem zeigen wir praxisnah die Anforderungen an Risikoanalyse und -management, die Erstellung einer Grundsatzerklärung, Präventiv- und Abhilfemaßnahmen, das Beschwerdeverfahren und die Dokumentations- und Berichtspflichten auf. Anhand von Fragen aus der Praxis erarbeiten Sie eine Lösung für typische Aufgaben und Konstellationen bei der Umsetzung des LkSG. Als unser Teilnehmer erhalten Sie darüber hinaus eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für Ihre Umsetzung des LkSG sowie nützliche Tools und Hinweise. Praxisbeispiele, typische Fehlerquellen und Lösungsansätze vertiefen für Sie das Erlernte.
Tag 1:
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und der/die Menschenrechtsbeauftragte
- Grundlagen LkSG
- Anwendungsbereich, Reichweite der Lieferkette und erfasste Geschäftstätigkeiten
- Differenzierung nach eigenem Geschäftsbereich, unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern
- Vergleich mit gesetzlichen Regelungen in anderen Ländern
- Ausblick auf EU-Rechtsakt
- Geschützte Rechtspositionen – Menschenrechte und Umweltstandards
- Relevante menschenrechtliche und umweltbezogene Rechtspositionen
- Überblick über internationale Abkommen (Vertragsstaaten, Geltungsbereich)
- Reichweite des Schutzes
- Risikoanalyse und Risikomanagement im Überblick
- Hinweise zu den Anforderungen an die einzelnen Sorgfaltspflichten
- Differenzierung nach eigenem Geschäftsbereich, unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern und Bedeutung für den Umfang der Sorgfaltspflichten
- Prävention- und Abhilfemaßnahmen
- Beschwerdemanagement und Dokumentationspflichten
- Unternehmensinterne Compliance-Organisation und die Stellung des Menschenrechtsbeauftragten
- Zuständigkeitsverteilung zwischen Geschäftsführung und Menschen-rechtsbeauftragtem
- Rechte, Pflichten und Aufgaben eines Menschenrechtsbeauftragten
- Risiken für Unternehmen und verantwortliche Personen, Sanktionen, Befugnisse des BAFA
- Welche behördlichen Kontrollrechte und Eingriffsbefugnisse bestehen?
- Welche Bußgelder und Sanktions-möglichkeiten gibt es? Wen treffen diese persönlich?
- Welche Risiken bestehen für das Unternehmen? Wann ist ein Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge möglich?
- Wie verhält man sich bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen?
Tag 2:
Workshop zum LkSG mit Praxisbeispielen und ergänzenden Übungen
- Schritt-für-Schritt: Handlungsanleitung für Unternehmen
- Welcher Zeitplan ist für die Umsetzung realistisch?
- Wie verpflichte ich Zulieferer vertraglich auf die Einhaltung der Sorgfaltspflichten?
- Nach welchen Kriterien wähle ich neue Zulieferer aus?
- Welche Schulungen muss ich durchführen und wie überwache ich Zulieferer?
- Erarbeitung der praktischen Umsetzung anhand typischer Praxisbeispiele
- Wie formuliere ich eine Grundsatzerklärung?
- Wie verhalte ich mich bei Hinweisen auf Verstöße?
- Wann ist der Abbruch einer Geschäftsbeziehung erforderlich?
- Wie muss der Umgang mit Beschwerden organisiert sein?
- Die Stellung des Menschenrechtsbeauftragten im Unternehmen – Herausforderungen und Handlungsoptionen
- Wie sorge ich für „Awareness“ im eigenen Geschäftsbereich und bei Zulieferern?
- Wie überwache ich die Einhaltung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette?
- Welche Rechte und Pflichten habe ich bei Verstößen?
- Die IT-gestützte Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten im Unternehmen (Vortrag in Kooperation mit osapiens)
- Anforderungen an ein IT-System
- Dokumentenmanagement
- Lernkontrolle
Tag 1 und Tag 2 sind auf Anfrage auch separat buchbar.
Teilnahmegebühr bei Einzelbuchung je Tag: 599,00 € zzgl. gesetzl. MwSt.
Tagesablauf
Tag 1
09:00 Uhr | Seminarbeginn |
ca. 11:00 Uhr - 11:15 Uhr | Tee- und Kaffeepause |
12:30 Uhr - 13:30 Uhr | Gemeinsames Mittagessen |
ca.15:00 Uhr - 15:15 Uhr | Tee- und Kaffeepause |
ca. 16:30 Uhr | Ende des 1. Tages |
Tag 2
09:00 Uhr | Seminarbeginn |
ca. 11:00 Uhr - 11:15 Uhr | Tee- und Kaffeepause |
12:30 Uhr - 13:30 Uhr | Gemeinsames Mittagessen |
ca. 15:00 Uhr - 15:15 Uhr | Tee- und Kaffeepause |
ca. 16:30 Uhr | Ende des Seminars |
Das Seminar richtet sich vorwiegend an Compliance-Beauftragte, Mitarbeiter von Einkaufs-, Compliance- und CSR-Abteilungen sowie Führungskräfte und Mitarbeiter in Unternehmen mit internationalen Lieferketten. Das Seminar eignet sich auch für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die nicht direkt durch das LkSG, sondern von ihren Kunden zur Umsetzung der Anforderungen des Gesetzes verpflichtet werden.

Referent n.n.

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Anreise
Öffentliche Verkehrsmittel
Die HZA Hamburger Zollakademie liegt zentral zu den U-/S-Bahn und Bus-Stationen am Hauptbahnhof. Vom Hauptbahnhof sind es ca. 5 Minuten Fußweg zu uns.
Am einfachsten finden Sie Ihren schnellsten Weg mit öffentlichen Verkehrsmitteln über die Seite des HVV.
Vom Flughafen
Auch vom Flughafen können Sie mit der S-Bahn (S1) bis zum Hauptbahnhof fahren. Ein Taxi kostet unter „normalen“ Verkehrsumständen ca. 29,00 € (Fahrtzeit ca. 30 Min.).
Mit dem Auto
Die HZA Hamburger Zollakademie befindet sich in der Innenstadt. Hier finden Sie leider keine einzelnen Parkplätze an den Straßen, sodass wir Ihnen die umliegenden Parkhäuser empfehlen möchten.
Wir wünschen Ihnen eine gute Fahrt und freuen uns, Sie bald in der HZA Hamburger Zollakademie begrüßen zu dürfen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Parkplatzempfehlungen Hamburg (PDF)
Hotelempfehlungen
Sollten Sie für Ihren Aufenthalt in Hamburg ein Hotel benötigen, haben wir Ihnen ein paar Hotels in der Nähe der HZA zusammengestellt.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Hinweis
Als unser Seminarteilnehmer haben Sie die Möglichkeit, uns Ihre speziellen Fach- und Praxisfragen vor dem Seminarbeginn zuzusenden. Diese wird der Referent dann gern im Seminar oder in der Pause mit Ihnen besprechen. Bitte senden Sie uns Ihre Fragen bis spätestens 2 Wochen vor Seminarbeginn über die Antwortfunktion Ihrer Anmeldebestätigung, damit wir Ihre Fragen dem Seminar zuordnen können.
* Die Teilnahmegebühr versteht sich pro Person und beinhaltet eine umfangreiche Seminarunterlage, ein Teilnehmerzertifikat, Kaffee-/Teepausen sowie gemeinsame Mittagessen. Der dritte und alle weiteren Teilnehmer, die aus einem Unternehmen an demselben Termin teilnehmen, erhalten einen Rabatt in Höhe von 10% auf die Teilnahmegebühr. Rabatte sind nicht kumulierbar.
Tag 1 und Tag 2 sind auf Anfrage auch separat buchbar.Teilnahmegebühr je Tag: 599,00 € zzgl. gesetzl. MwSt.