Brexit-Checkliste (Zoll)

Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (VK) hat die Europäische Union (EU) bereits zum 31. Januar 2020 verlassen. Bis Ende 2020 wurde noch über die zukünftigen Handelsbeziehungen verhandelt. Ein harter Brexit wurde im letzten Moment Dank des „Handels- und Kooperationsabkommen“ zwischen der EU und dem VK abgewendet.

Seit dem 1. Januar 2021 gibt es für alle Unternehmen neue Herausforderungen im Handel mit dem VK. Damit Sie aus zolltechnischer Sicht gewappnet sind, soll Ihnen die nachstehende Brexit-Checkliste zur Orientierung dienen:

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Zollabfertigung

  • Kaufen Sie Waren aus UK?

    Diese Waren müssen dann zum freien Verkehr abgefertigt werden. Hierfür benötigen Sie eventuell ein Zollkonto oder Sie nutzen zukünftig die Zollkonten der Spediteure bzw. Deklaranten.

  • Verkaufen Sie Waren nach UK?

    Die Waren müssen zum Ausfuhrverfahren angemeldet werden. Dies können Sie entweder selbst über ATLAS darstellen oder an einen Spediteur bzw. Deklaranten übergeben.

  • Haben Sie öfters Rückwarenlieferungen aus UK aufgrund von defekten Teilen oder Maschinen?

    Wenn Sie Rückwarenlieferungen aus UK haben, müssen Sie dafür sorgen, dass der Nachweis der Ware bei der Rücklieferung nach dem Brexit als ehemalige EU-Ware bei der Zollabfertigung erbracht werden kann.

  • Lagern Sie eventuell unverzollte Waren aus UK?

    Entweder müssen Sie Ihre Bewilligung zum Zolllager anpassen oder eine ganz neue Bewilligung für die Lagerung von unverzollter Ware aus UK beantragen.

    Unsere Seminarempfehlung: Praxiswissen Zolllager

  • Veredeln Sie selbst Waren aus UK?

    Für die aktive Veredelung von Waren aus UK benötigen Sie nach dem Brexit eine Bewilligung.

    Unsere Seminarempfehlung: Aktive und passive Veredelung in der Praxis

  • Lassen Sie Waren in UK veredeln?

    Für die passive Veredelung von EU-Waren in UK benötigen Sie nach dem Brexit ebenfalls eine Bewilligung.

    Unsere Seminarempfehlung: Aktive und passive Veredelung in der Praxis

  • Benötigen Sie die Vorübergehende Verwendung in UK?

    Nach dem Brexit brauchen Sie für vorübergehende Warensendungen nach UK entweder ein förmliches Zollverfahren oder alternativ nutzen Sie das Carnet-ATA-Verfahren.

  • Haben Sie bereits alle Waren eintarifiert?

    Fangen Sie rechtzeitig mit der Eintarifierung Ihrer Waren aus und nach UK an.
    Hinterlegen Sie rechtzeitig die Tarifnummern in Ihrem Warensystem. Eventuell benötigen Sie noch verbindliche Zolltarifauskünfte. Die richtige Eintarifierung Ihrer Waren ist die Basis für eine richtige zollrechtliche Behandlung!

    Unsere Seminarempfehlung: Zolltarif Seminare

  • Haben Sie bereits Zollabfertigungen im Unternehmen über ATLAS an den Zoll übermittelt?

    Wenn nicht, nehmen Sie jetzt Kontakt mit Softwareanbietern auf, beantragen eine EORI-Nummer und kümmern sich um eine ATLAS-Anbindung.
    Alternativ nehmen Sie Kontakt mit einem Spediteur oder Zolldeklaranten auf. Hier benötigen Sie ebenfalls eine eigene EORI-Nummer, um zollseitig identifizierbar zu sein.
    Eine weitere Alternative kann eventuell auch die Internetzollanmeldung IAA Plus sein. Hier benötigen Sie neben der EORI-Nummer auch ein ELSTER-Zertifikat.

    Unsere Seminarempfehlung: Das Ausfuhrverfahren in der Praxis

  • Haben Sie die längeren Lieferzeiten einkalkuliert?

    Durch Zollanmeldungen auf beiden Seiten (UK/EU) verlängern sich die Lieferzeiten automatisch. Bedenken Sie dies bei all Ihren zukünftigen Verträgen.

    Unsere Seminarempfehlung: Praxiswissen internationaler Handel

  • Was ändert sich für Sie in Bezug auf die Steuern?

    INTRASTAT-Meldungen bezüglich der Lieferungen nach UK entfallen nach dem Brexit. Für Importe fällt die Einfuhrumsatzsteuer an, machen Sie sich mit Ihrem Steuerberater über die firmeninterne und buchhalterische Abwicklung (UStG § 15 Abs. 2 Vorsteuerabzug) vertraut, wenn Sie bisher damit noch keine Berührungspunkte hatten.
    Wenn Sie DDP nach UK liefern, benötigen Sie dort eine eigene Steuer-Identifikationsnummer, da das Erstattungsverfahren für Umsatzsteuerzwecke der Europäischen Union nicht mehr gilt.

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  • Liefern Sie verbrauchsteuerpflichtige Waren nach UK?

    Beachten Sie bitte, dass das EMCS-Verfahren nach dem Brexit nur noch bis zur EU-Grenze genutzt werden kann.

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Verbote und Beschränkungen

  • Machen Sie sich mit geltenden nationalen und EU-Vorschriften zu Verboten und Beschränkungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr mit Drittstaaten vertraut.

  • Prüfen Sie Ihre Empfänger, den Verwendungszweck und natürlich die Güter.

  • Benötigen Sie eventuell Genehmigungen, dann machen Sie sich schon mit dem Antragsverfahren und den zu erwartenden Fristen vertraut.

  • Kennen Sie alle möglichen Behörden, die Sie bezüglich der Genehmigungen kontaktieren sollten – wie z. B. BAFA, Umweltbundesamt, Landesämter für Lebensmittelsicherheit?

Personal

  • Hatten Sie bereits Personal im Unternehmen, welches über ATLAS Zollanmeldungen vorgenommen hat?

    Wenn nicht, denken Sie rechtzeitig daran, dass Sie mindestens zwei Personen im Unternehmen benötigen, die sich zum Thema „Zollabfertigung“ ausbilden lassen sollten.

    Unsere Seminarempfehlung: Praxiswissen für Zollbeauftragte

  • Reicht das bestehende geschulte Personal aus, um den zolltechnischen Warenverkehr mit UK über ATLAS darzustellen?

    Wenn die Anzahl der Zollanmeldungen durch den Brexit in Ihrem Unternehmen extrem ansteigt, sorgen Sie rechtzeitig dafür, weiteres Personal für die zolltechnische Abfertigung ausbilden zu lassen.

    Unsere Seminarempfehlung: Geprüfte Zollsachbearbeiterin / Geprüfter Zollsachbearbeiter (HZA)©

AEO

  • Fordern Ihre Handelspartner die sichere Lieferkette?

    AEOs aus UK verlieren ihre Bewilligung, dies kann bedeuten, dass Sie sich um neue Lieferanten aus der EU bemühen müssen.

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Präferenzrecht

  • Kaufen Sie Waren aus UK dazu?

    Dies führt zu einer komplett neuen Präferenzkalkulation Ihrer Waren und kann zum Verlust des Präferenzstatus führen.

    Unsere Seminarempfehlung: Praxiswissen Warenursprung und Präferenzen

  • Haben Sie die Überarbeitung von selbst ausgestellten LLE und LE im Blick?

    Die neuen Präferenzkalkulationen führen zu einer Überarbeitung von den LLE und LE. Gerade bei LLE müssen Käufer umgehend davon informiert werden, wenn die LLE ihre Gültigkeit aufgrund der neuen Präferenzkalkulation verlieren.

    Unsere Seminarempfehlung: Lieferantenerklärungen in der Praxis

  • Sind Nachforderungen von LLE und LE der Lieferanten notwendig?

    Auch die LLE Ihrer Lieferanten können ihre Gültigkeit verlieren, sichern Sie sich gegebenenfalls schriftlich ab.

    Unsere Seminarempfehlung: Lieferantenerklärungen in der Praxis

  • Wurde bereits an die Anpassung der Arbeits- und Organisationsanweisungen beim Ermächtigten Ausführer gedacht?

    Beachten Sie bei Ihren Arbeits- und Organisationsanweisungen (AuOs) jetzt auch die Zusammenstellung der Waren mit Anteilen aus UK.

    Unsere Seminarempfehlung: Vereinfachungen im Präferenzrecht – Ermächtigter Ausführer und REX

  • In wie weit ändern eventuell Zollsätze Ihre Kalkulationen?

    Wenn Sie oder der Verkäufer in UK bei Importen aus UK in die EU nicht den Ursprungsnachweis (UK) erbringen können, werden Sie mit eventuellen Zöllen Ihre Waren mit Anteilen aus UK komplett neu kalkulieren müssen.

    Unsere Seminarempfehlung: Zollwert Seminare

Bewilligungen

  • Haben Sie die Vorbereitung der Anpassung bei den Ländercodes abgeschlossen?

    Schauen Sie sich sämtliche Bewilligungen an und bereiten eine eventuelle Ergänzung um UK vor.

Sicherheiten

  • Wurde bereits an die eventuelle Anhebung der Sicherheiten beim Zollkonto, Bürgschaften für NCTS-Verfahren, Waren in der vorübergehenden Verwahrung gedacht?

    Kalkulieren Sie die Sicherheiten neu und rechnen Sie sämtliche UK-Transporte hinein. In der Regel können Sie von einer Erhöhung ausgehen, dies kann zu Erhöhung der Bürgschaften bei den Banken und einer Anpassung der im ATLAS-System hinterlegten Höhe führen.

    Unsere Seminarempfehlungen: Aufgaben und Pflichten der Ausfuhrverantwortlichen, Exportkontrollbeauftragte im Unternehmen

Exportkontrolle

  • Sind die Ausfuhrverantwortlichkeiten im Unternehmen geregelt?

    Haben Sie bereits einen Ausfuhrverantwortlichen sowie evtl. einen Exportkontrollbeauftragten?

    Unsere Seminarempfehlung: Antrag und Management von Bewilligungen und Sicherheiten nach UZK

  • Beachten Sie alle Rechtsvorschriften?

    Machen Sie sich mit den Gesetzen und Verordnungen wie Außenwirtschaftsgesetz, Außenwirtschaftsverordnung und Dual-Use-Verordnung vertraut. Welche Genehmigungen sind für Exporte nach UK notwendig? Welche Allgemeinen Genehmigungen können ggf. genutzt werden?

    Unsere Seminarempfehlung: Exportkontrolle Seminare

  • Gibt es bereits ein Internes Kontrollsystem? Muss es eventuell geändert werden?

    Anpassung bzw. Erstellung von firmeninternen Compliance-Strukturen, wie das ICP (internes Kontrollprogramm) und der Arbeits- und Organisationsanweisungen.

    Unsere Seminarempfehlung: Interne Zollabwicklung und Aufbau effizienter Kontrollsysteme im Unternehmen

Kosten

  • Alle hier aufgezeigten Punkte werden die Kosten bei Ihnen erhöhen, beachten Sie dies bei Ihren Kalkulationen!


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Quelle:
HZA Hamburger Zollakademie, Stand Januar 2021

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