Vom Freihafen zum Seezollhafen
Am 1. Januar 2013 bekommt der Hamburger Freihafen den Status eines Seezollhafens. Damit fallen die Kontrollen des Leer- und Durchgangsverkehrs an der Grenze weg. Auch die besonderen Verfahren zur Überwachung der Lagerung und Behandlung von Gemeinschaftswaren im Hafengebiet werden nicht mehr notwendig sein. Im gesamten Hamburger Hafen gelten dann nur noch die allgemeingültigen Regelungen für Seezollhäfen in der EU.
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Das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) statuiert den Grundsatz der Freiheit des Außenwirtschaftsverkehrs – allerdings gilt diese nicht schrankenlos. Im Gesetz und in der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sind daher auch die möglichen Beschränkungen des Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- und Zahlungsverkehrs geregelt. Unter den Begriff des Außenwirtschaftsrechts fallen auch das Exportkontrollrecht, zudem Embargos und Sanktionen.
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