HZA-Highlights im 2. Halbjahr 2013
Mit einer ausgewogenen Mischung zwischen Neuem und Altbewährtem startet die Hamburger Zollakademie nach der Sommerpause im August in das zweite Halbjahr 2013:
Start ist am 9. August mit Das zoll- und verbrauchsteuerliche Mandat; in diesem Seminar führen RiFG Michael Jahns, Mitglied des Zollsenats des Finanzgerichts Hamburg, und RA Marian Niestedt, Graf von Westphalen, in die Besonderheiten bei der Bearbeitung von Zoll- und Verbrauchsteuersachen ein. Auf vielfachen Wunsch findet am 12. August das Seminar Lieferantenerklärungen statt; als Referentin konnte Gesa Schumann vom Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Zollverwaltung in Berlin gewonnen werden. Frau Schumann ist Mitautorin des mittlerweile in 7. Auflage erschienenen Standardwerkes „Warenursprung und Präferenzen“ und ausgewiesene Expertin im Präferenzrecht. Steuerberaterin Monika Zitzmann beschäftigt sich am 22. August mit Umsatzsteuer: Keine Steuerfreiheit ohne Nachweis.
Mehr Informationen
Die Umsatzsteuer stellt insbesondere für am Außenhandel beteiligte Unternehmen eine immer größer werdende Herausforderung dar. Die Interdependenz von europäischem Zoll- und nationalem Steuerrecht birgt in der Praxis besondere Fallstricke. In unseren Seminaren erhalten Sie umfassende Informationen, mit denen Sie Ihre Lieferungen und Dienstleistungen innerhalb der EU und im Verkehr mit Drittländern sicher gestalten.
Seminare suchen
Kenntnisse im Zollrecht, ob Grundlagen- oder Expertenwissen, bilden die Basis für die unkomplizierte Einfuhr von Waren.
Unsere Seminare vermitteln u.a. Kenntnisse über Zollverfahren, Beschränkungen bei der Einfuhr, Präferenzabkommen und Vereinfachungen,
die Ihnen helfen, Ihre Zollprozesse zu optimieren.
Verkürzen Sie gezielt mit Ihrem erworbenen Wissen die Liefer- und Beschaffungszeiten und senken Sie Ihre Kosten.
Seminare suchen
Das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) statuiert den Grundsatz der Freiheit des Außenwirtschaftsverkehrs – allerdings gilt diese nicht schrankenlos. Im Gesetz und in der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sind daher auch die möglichen Beschränkungen des Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- und Zahlungsverkehrs geregelt. Unter den Begriff des Außenwirtschaftsrechts fallen auch das Exportkontrollrecht, zudem Embargos und Sanktionen.
Seminare suchen