Entwaldungsfreie Lieferketten

So wappnen sich Unternehmen und Zulieferer jetzt!

Online, 0,5-tägig

Dieses Webinar ist eine Kooperationsveranstaltung mit der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE.

Am 29. Juni 2023 trat die Verordnung (EU) 2023/1115 über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt und für deren Ausfuhr aus der Union in Kraft. Sie folgt auf die Holzhandelsverordnung und sie betrifft Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz ebenso wie auch bestimmte, daraus hergestellte Erzeugnisse. Die neuen Pflichten werden Sie als betroffenes Unternehmen oder betroffener Zulieferer ab 30. Dezember 2024 treffen.

Achtung: Die neuen Pflichten haben jetzt schon Folgen für Ihre Compliance-Organisation. Wie fit sind Sie? Kennen Sie alle To-dos?

Unsere Expertin informiert Sie in unserem neuen Webinar zur verabschiedeten Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten und zu ihren Auswirkungen. Schritt für Schritt. Praxisnah. Sie erklärt Ihnen kurz & knackig in drei Stunden, worauf Sie sich – als betroffenes Unternehmen oder betroffener Zulieferer – rechtzeitig und vorab vorzubereiten haben.

Die Verordnung verpflichtet Unternehmen und Zulieferer beim Inverkehrbringen, Bereitstellen oder bei der Ausfuhr der relevanten Rohstoffe und Erzeugnisse, die Entwaldungsfreiheit und Rechtskonformität teils detailliert nachzuweisen. Dafür haben sie vorab ein umfassendes Risikomanagementsystem zur Lieferkettentransparenz aufzubauen.

Für Sie als Unternehmen oder Zulieferer bedeutet dies: Monitoring sowie Berichts- und Handlungspflichten. Was haben Sie zu tun? Sie müssen Ihre Compliance-Organisation umgestalten und sollten bereits jetzt Ihre Lieferkette genau unter die Lupe nehmen, um die geforderte Transparenz herstellen zu können. Anders als im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz werden auch Grundlagen des Zollrechts relevant werden. Auch hiermit müssen sich Unternehmen und Zulieferer auseinandersetzen.

Ein Teil des Kooperations-Webinars mit der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE wird sich auch den Fragen widmen, welche Konsequenzen Ihnen bei Verstößen drohen und was Sie und Ihr Unternehmen tun können, um Verstöße zu vermeiden.

Sie erhalten als Teilnehmer die Möglichkeit, eigene Fragen zu stellen und die konkreten Auswirkungen des Gesetzes mit der Expertin zu besprechen.

Webinarinhalt

  • Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten
  • Betroffene Rohstoffe und Erzeugnisse, Inhalt der Verpflichtungen, Umfang der Verantwortlichkeit
  • Sanktionen unter der neuen Verordnung
  • Neue, nicht-finanzielle Folgen
  • Folgen für die Compliance-Organisation
  • Auswirkungen auf laufende und zukünftige Zuliefererverträge
  • FAQ: Zeit für Ihre Fragen als unser Teilnehmer

 

Tagesablauf

09:30 - 12:30 Uhr

Durchführung des Webinars

Das Webinar richtet sich vorwiegend an Compliance-Beauftragte, Führungskräfte und Mitarbeiter in Unternehmen mit internationalen Lieferketten. Das Webinar eignet sich auch für klein- und mittelständische Unternehmen (KMU), da die neue VO zur entwaldungsfreien Lieferkette alle Unternehmen und Zulieferer betrifft, die betreffende Produkte in Verkehr bringen, bereitstellen oder ausführen.

06.05.2024
Julia Hörnig

Dr. Julia Hörnig

Rechtsanwältin  - GvW Graf von Westphalen

Hinweis

Als unser Seminarteilnehmer haben Sie die Möglichkeit, uns Ihre speziellen Fach- und Praxisfragen vor dem Seminarbeginn zuzusenden. Diese wird der Referent dann gern im Seminar oder in der Pause mit Ihnen besprechen. Bitte senden Sie uns Ihre Fragen bis spätestens 2 Wochen vor Seminarbeginn über die Antwortfunktion Ihrer Anmeldebestätigung, damit wir Ihre Fragen dem Seminar zuordnen können.

Seminarbeschreibung als PDF Download
Nur noch wenige Plätze
06.05.2024, 09:30 - 12:30 Uhr
Webinar Deutsch
€ 299,00 zzgl. MwSt. *
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* Die Teilnahmegebühr versteht sich pro Person und beinhaltet eine umfangreiche Webinarunterlage und ein Teilnehmerzertifikat als PDF-Datei. Der dritte und alle weiteren Teilnehmer, die aus einem Unternehmen an demselben Termin teilnehmen, erhalten einen Rabatt in Höhe von 10% auf die Teilnahmegebühr. Rabatte sind nicht kumulierbar.

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