Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)

Der CO2-Grenzausgleich – Grundlagen, Meldepflichten, Handlungsbedarf, Compliance

Online, 0,5-tägig

Mit dem „Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)“ hat die EU eine neuartige Abgabe für Einfuhren bestimmter CO2-intensiver Produkte eingeführt. Für die in diesen Produkten eingebetteten Treibhausgase müssen in Zukunft CBAM-Zertifikate erworben werden.

Zunächst erfasst die neue Regelung Einfuhren von:

  • Zement
  • Elektrizität
  • Düngemitteln und ähnlichen Chemikalien
  • Eisen, Stahl und Erzeugnissen hieraus
  • Aluminium
  • Wasserstoff
  • Weitere Güter sollen in den nächsten Jahren folgen.

    Seit dem 1. Oktober 2023 treffen Sie als Einführer (bußgeldbewehrte) Meldepflichten zu den eingebetteten Emissionen der eingeführten Waren. Die Neuregelung orientiert sich (nur) teilweise an zollrechtlichen Verfahren und macht Anpassungen der Prozesse von Einführern und Händlern erforderlich. Ab 1. Januar 2026 dürfen nur noch autorisierte CBAM-Deklaranten Einfuhren der erfassten Waren anmelden.

    Die Berechnung der eingebetteten Emissionen erfolgt anhand der konkret zu ermittelnden Emissionen der ausländischen Anlage, in der die Produkte hergestellt wurden. Alternativ können in gewissem Umfang Standard-Werte verwendet werden, die häufig jedoch unvorteilhaft sein dürften.

    Mit der Einführung des CBAM verfolgt die EU zwei Ziele, ein Level Playing Field zwischen Importeuren und EU-Herstellern zu schaffen und die Abwanderung CO2-intensiver Produktion in andere Länder zu vermeiden (sog. „carbon leakage“).

    In diesem Webinar stellt Ihnen unser Experte dar, welcher Handlungsbedarf sich für Importeure, Zolldeklaranten, Spediteure und Einkäufer seit dem 1. Oktober 2023 ergibt und welche Vorbereitungen bis zur Vollimplementierung am 1. Januar 2026 erforderlich sind.

    Webinarinhalt

    • Überblick über die Funktionsweise des Grenzausgleichs für Einfuhren bestimmter CO2-intensiver Produkte in die EU
    • Änderungsbedarf für Importeure, Händler und für ausländische Anlagenbetreiber
    • Aufgaben des „Authorised CBAM Declarant“
    • Meldepflichten seit 1. Oktober 2023
    • Ermittlung der „Embedded Emissions“
    • Erforderliche Compliance-Maßnahmen & Zeithorizont

     

    Tagesablauf

    ab ca. 09:50 Uhr

    Webinar-Raum wird geöffnet

    10:00 - 13:00 Uhr

    Durchführung des Webinars

    Das Webinar richtet sich an Leiter und Mitarbeiter von Importeuren und Händlern der erfassten Waren sowie an Betreiber von Herstellungsanlagen im Ausland.

    Exporteure der erfassten Produkte profitieren von dem Webinar, da durch Gestaltung von Lieferketten und Nutzung von Zollverfahren Wettbewerbsnachteile auf dem Weltmarkt abgemildert werden können.

    Angesprochen sind aufgrund der Folgen von Verstößen gegen die neuen Regelungen auch Mitglieder der Geschäftsführung, Compliance-Beauftragte und Rechtsabteilungen.

    23.04.2024
    Lars Hillmann

    Lars Hillmann

    Lars Hillmann ist Rechtsanwalt der Sozietät GvW Graf von Westphalen in Hamburg in der Praxisgruppe Zoll- und Außenwirtschaftsrecht. Seinen Beratungsschwerpunkt bildet die Compliance im grenzüberschreitenden Handel; Exportkontrolle, Embargos- und Sanktionen, CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM), (besondere) Zollverfahren. Er vertritt seine Mandanten regelmäßig gegenüber Behörden und vor Gerichten.

    Vor seiner Zeit als Rechtsanwalt unterrichtete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Universitäten Bayreuth und Leipzig europäisches Wirtschaftsrecht. Seine praktische Ausbildung absolvierte er u.a. in Nairobi bei Bowmans, einer der führenden pan-afrikanischen Wirtschaftskanzleien.

    03.07.2024
    Lars Hillmann

    Lars Hillmann

    Lars Hillmann ist Rechtsanwalt der Sozietät GvW Graf von Westphalen in Hamburg in der Praxisgruppe Zoll- und Außenwirtschaftsrecht. Seinen Beratungsschwerpunkt bildet die Compliance im grenzüberschreitenden Handel; Exportkontrolle, Embargos- und Sanktionen, CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM), (besondere) Zollverfahren. Er vertritt seine Mandanten regelmäßig gegenüber Behörden und vor Gerichten.

    Vor seiner Zeit als Rechtsanwalt unterrichtete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Universitäten Bayreuth und Leipzig europäisches Wirtschaftsrecht. Seine praktische Ausbildung absolvierte er u.a. in Nairobi bei Bowmans, einer der führenden pan-afrikanischen Wirtschaftskanzleien.

    Hinweis

    Als unser Seminarteilnehmer haben Sie die Möglichkeit, uns Ihre speziellen Fach- und Praxisfragen vor dem Seminarbeginn zuzusenden. Diese wird der Referent dann gern im Seminar oder in der Pause mit Ihnen besprechen. Bitte senden Sie uns Ihre Fragen bis spätestens 2 Wochen vor Seminarbeginn über die Antwortfunktion Ihrer Anmeldebestätigung, damit wir Ihre Fragen dem Seminar zuordnen können.

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