Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)

Der CO2-Grenzausgleich – Grundlagen, Meldepflichten, Handlungsbedarf, Compliance

Online, 0,5-tägig

Mit dem „Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)“ führt die EU eine neuartige Abgabe für Einfuhren bestimmter CO2-intensiver Produkte ein. Für die in diesen Produkten eingebetteten Treibhausgase müssen in Zukunft CBAM-Zertifikate erworben werden.

Zunächst erfasst die neue Regelung Einfuhren von:

  • Zement und nachgelagerten Produkten
  • Elektrizität
  • Düngemitteln und ähnlichen Chemikalien
  • Eisen, Stahl und Erzeugnissen hieraus
  • Aluminium
  • Wasserstoff
  • Weitere Güter sollen in den nächsten Jahren folgen.

    Bereits ab dem 1. Oktober 2023 treffen Sie als Einführer (bußgeldbewehrte) Meldepflichten zu den eingebetteten Emissionen. Die Neuregelung orientiert sich (nur) teilweise an zollrechtlichen Verfahren und macht Anpassungen der Prozesse von Einführern und Händlern erforderlich. Nur autorisierte CBAM-Deklaranten dürfen Einfuhren der erfassten Waren anmelden.

    Die Berechnung der eingebetteten Emissionen erfolgt anhand der konkret zu ermittelnden Emissionen der ausländischen Anlage, in der die Produkte hergestellt wurden. Alternativ kann ein Standard-Wert angelegt werden, der sich an den ineffizientesten Anlagen in der EU orientiert.

    Mit der Einführung des CBAM verfolgt die EU zwei Ziele, ein Level Playing Field zwischen Importeuren und EU-Herstellern zu schaffen und die Abwanderung CO2-intensiver Produktion in andere Länder zu vermeiden.

    In diesem Webinar stellt Ihnen unser Experte dar, welche Anpassungen Importeure, Zolldeklaranten, Spediteure und Einkäufer kurzfristig (d.h. bis zum 1. Oktober 2023) vorzunehmen haben und welche Vorbereitungen in der Übergangsphase (d.h. bis zum 1. Januar 2026) erforderlich sind.

    Webinarinhalt

    • Überblick über die Funktionsweise des Grenzausgleichs für Einfuhren bestimmter CO2-intensiver Produkte in die EU
    • Änderungsbedarf für Importeure, Händler und für ausländische Anlagenbetreiber
    • Aufgaben des „Authorised CBAM Declarant“
    • Meldepflichten ab 1. Oktober 2023
    • Ermittlung der „Embedded Emissions“
    • Erforderliche Compliance-Maßnahmen & Zeithorizont

     

    Tagesablauf

    ab ca. 09:50 Uhr

    Webinar-Raum wird geöffnet

    10:00 - 13:00 Uhr

    Durchführung des Webinars

    Das Webinar richtet sich an Leiter und Mitarbeiter von Importeuren und Händlern der erfassten Waren sowie an Betreiber von Herstellungsanlagen im Ausland.

    Exporteure der erfassten Produkte profitieren von dem Webinar, da durch Gestaltung von Lieferketten und Nutzung von Zollverfahren Wettbewerbsnachteile auf dem Weltmarkt abgemildert werden können.

    Angesprochen sind aufgrund der Folgen von Verstößen gegen die neuen Regelungen auch Mitglieder der Geschäftsführung, Compliance-Beauftragte und Rechtsabteilungen.

    29.06.2023
    Lars Hillmann

    Lars Hillmann

    Lars Hillmann ist Rechtsanwalt in der Sozietät GvW Graf von Westphalen in Hamburg. Seine anwaltlichen Tätigkeitsschwerpunkte sind das Zoll- und Außenwirtschaftsrecht. Er berät unter anderem zum Aufbau von Compliance Programmen und vertritt Mandanten vor Behörden und Gerichten.

    Bereits als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Universitäten Bayreuth und Leipzig unterrichtete er zum Europäischen Wirtschaftsrecht und Völkerrecht. Seine praktische Ausbildung absolvierte er u.a. bei der in Nairobi bei einer führenden afrikanischen internationalen Anwaltskanzlei. Ehrenamtlich berät er zum Migrationsrecht.  

    27.07.2023
    Lars Hillmann

    Lars Hillmann

    Lars Hillmann ist Rechtsanwalt in der Sozietät GvW Graf von Westphalen in Hamburg. Seine anwaltlichen Tätigkeitsschwerpunkte sind das Zoll- und Außenwirtschaftsrecht. Er berät unter anderem zum Aufbau von Compliance Programmen und vertritt Mandanten vor Behörden und Gerichten.

    Bereits als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Universitäten Bayreuth und Leipzig unterrichtete er zum Europäischen Wirtschaftsrecht und Völkerrecht. Seine praktische Ausbildung absolvierte er u.a. bei der in Nairobi bei einer führenden afrikanischen internationalen Anwaltskanzlei. Ehrenamtlich berät er zum Migrationsrecht.  

    24.08.2023
    Lars Hillmann

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    Lars Hillmann ist Rechtsanwalt in der Sozietät GvW Graf von Westphalen in Hamburg. Seine anwaltlichen Tätigkeitsschwerpunkte sind das Zoll- und Außenwirtschaftsrecht. Er berät unter anderem zum Aufbau von Compliance Programmen und vertritt Mandanten vor Behörden und Gerichten.

    Bereits als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Universitäten Bayreuth und Leipzig unterrichtete er zum Europäischen Wirtschaftsrecht und Völkerrecht. Seine praktische Ausbildung absolvierte er u.a. bei der in Nairobi bei einer führenden afrikanischen internationalen Anwaltskanzlei. Ehrenamtlich berät er zum Migrationsrecht.  

    07.09.2023
    Lars Hillmann

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    Lars Hillmann ist Rechtsanwalt in der Sozietät GvW Graf von Westphalen in Hamburg. Seine anwaltlichen Tätigkeitsschwerpunkte sind das Zoll- und Außenwirtschaftsrecht. Er berät unter anderem zum Aufbau von Compliance Programmen und vertritt Mandanten vor Behörden und Gerichten.

    Bereits als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Universitäten Bayreuth und Leipzig unterrichtete er zum Europäischen Wirtschaftsrecht und Völkerrecht. Seine praktische Ausbildung absolvierte er u.a. bei der in Nairobi bei einer führenden afrikanischen internationalen Anwaltskanzlei. Ehrenamtlich berät er zum Migrationsrecht.  

    Hinweis

    Als unser Seminarteilnehmer haben Sie die Möglichkeit, uns Ihre speziellen Fach- und Praxisfragen vor dem Seminarbeginn zuzusenden. Diese wird der Referent dann gern im Seminar oder in der Pause mit Ihnen besprechen. Bitte senden Sie uns Ihre Fragen bis spätestens 2 Wochen vor Seminarbeginn über die Antwortfunktion Ihrer Anmeldebestätigung, damit wir Ihre Fragen dem Seminar zuordnen können.

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