23.04.2024

Zoll: Änderungsverordnung zu Zollwertauskunft veröffentlicht

Zoll: Änderungsverordnung zu Zollwertauskunft veröffentlicht

Am 15. April 2024 wurde die Änderungsverordnung zur Einführung der verbindlichen Zollwertauskunft („vZWA“) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie betrifft Entscheidungen über verbindliche Auskünfte im Bereich der Zollwertermittlung und zur Einführung eines elektronischen Systems für verbindliche Ursprungs- und Zollwertauskünfte. Mit der Einführung der „vZWA“ soll Rechtssicherheit bei der Ermittlung des Zollwerts von importierten Waren geschaffen werden. Die veröffentlichten Verordnungen treten voraussichtlich am 1. Dezember 2027 in Kraft.

Der Zollwert – die Grundlage für die Berechnung der Zollabgaben

Der Zollwert ist die Grundlage für die Berechnung der Zollabgaben und der Einfuhrumsatzsteuer. Eine falsche Berechnung kann für Unternehmen schwerwiegende Folgen haben. Wird der Zollwert zu hoch angesetzt, können zu hohe Abgaben an den Staat gezahlt werden. Wird der Zollwert zu niedrig angesetzt, kann eine Steuerhinterziehung vorliegen. Dies ist strafbar und kann zu Nacherhebungsverfahren, Bußgeldern und empfindlichen Strafverfahren führen.

Verbindliche Auskunft bereits vor der Einfuhr

Mit der Einführung der verbindlichen Zollwertauskunft soll Rechtssicherheit bei der Ermittlung des
Zollwerts von importierten oder exportierten Waren sorgen. Die „vZWA“ soll es den Unternehmen in der Europäischen Union ermöglichen, bereits vor der Durchführung einer Einfuhr eine verbindliche Auskunft von der Zollverwaltung zu erhalten. Die damit verbundene Rechtssicherheit in Zollwertfragen soll die unternehmerische Planung erleichtern und helfen, Zollwertfehler zu vermeiden.

Bereits verbindliche Zolltarifauskünfte und verbindliche Ursprungsauskünfte

Bisher gibt es bereits die verbindliche Zolltarifauskunft und die verbindliche Ursprungsauskunft. Das neue Instrument der verbindlichen Zollwertauskunft wird künftig neben die bereits bestehenden Instrumente der verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) und der verbindlichen Ursprungsauskunft (vUA) treten und im Einzelfall unionsweit Gewissheit über die Anwendung der zollwertrechtlichen Vorschriften bringen.

sd

Unsere Empfehlungen:

Schwierigkeiten bei der Ermittlung konkreter Zollwerte sind in der Praxis keine Seltenheit und hängen immer vom Einzelfall ab. Darüber hinaus kann es für Importeure eine echte Herausforderung sein, wenn die Zollbehörden in der EU unterschiedliche Ansätze bei der Zollwertermittlung verfolgen. Die Einführung der verbindlichen Zollwertauskunft soll hier Abhilfe schaffen.

Die korrekte Anmeldung des Zollwerts ist bei jedem Importvorgang von entscheidender Bedeutung, da dieser neben dem Zollsatz die wesentliche Bemessungsgrundlage für die zu entrichtenden Abgaben darstellt. Selbstverständlich vermitteln Ihnen die Experten der Hamburger Zollakademie die grundlegenden Rechtsvorschriften des Zollwertrechts und geben Ihnen zudem einen Überblick über die verschiedenen Methoden der Zollwertermittlung.

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