Exportkontrolle: Teilweise Aufhebung der Sanktionen gegen Syrien

Nach dem politischen Umbruch und dem Sturz des Langzeitherrschers Baschar al-Assad haben sowohl die Europäische Union als auch die USA umfassende Lockerungen ihrer Wirtschaftssanktionen gegen Syrien beschlossen. Das Ziel besteht darin, die neue Übergangsregierung beim Wiederaufbau zu unterstützen und dem Land wirtschaftliche Perspektiven zu eröffnen.
Erste Lockerungen bereits seit Februar 2025
Bereits im Februar 2025 gab es erste gezielte Lockerungen, die unter anderem die zivile Transport- und Energieinfrastruktur sowie begrenzte Finanztransaktionen mit der syrischen Zentralbank betrafen. Das Waffenembargo und die Ausfuhrbeschränkungen für Güter, die zur internen Repression genutzt werden können, bleiben jedoch in Kraft. Auf der Sanktionsliste stehen weiterhin das Präsidialamt, sicherheitsnahe Ressorts sowie über 300 Einzelpersonen und über 80 Organisationen, die dem Assad-Regime nahestehen.
Auch die USA haben mit der General License 25 (GL25) bestimmte Transaktionen mit der Interimsregierung, der Zentralbank und öffentlichen Einrichtungen in ausgewählten Sektoren temporär zugelassen – befristet bis Mitte November 2025.
Chancen für europäische Unternehmen
Die wirtschaftlichen Öffnungen bieten Unternehmen, die sich am Wiederaufbau Syriens beteiligen möchten, neue Perspektiven, insbesondere in den Bereichen Infrastruktur, Energie, Logistik und humanitäre Versorgung. Dabei ist jedoch weiterhin Vorsicht geboten. Die noch bestehenden Sanktionen und Genehmigungspflichten machen eine sorgfältige Prüfung und rechtssichere Umsetzung erforderlich!
Ausblick
Kritiker der Sanktionslockerung gegenüber Syrien äußern Bedenken hinsichtlich einer Stärkung des autoritären Regimes ohne echte Reformen sowie einer unklaren Verwendung der freigesetzten Mittel. Sie warnen vor fortgesetzten Repressionen und fordern eine schrittweise Lockerung, die an überprüfbare Fortschritte gekoppelt ist.
sd
Unsere Empfehlungen:
Trotz der Sanktionslockerungen ist bei Geschäften mit Syrien weiterhin Vorsicht geboten, da wichtige Maßnahmen zum Schutz der Menschenrechte und zur Verhinderung interner Repression weiterhin in Kraft sind. Verstöße gegen diese Auflagen können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Zudem ist die politische Lage in Syrien weiterhin instabil, was die Risiken für Geschäftstätigkeiten und Lieferketten erhöht. Unternehmen sollten daher sorgfältig prüfen, welche Waren und Dienstleistungen erlaubt sind, und ihre Sorgfaltspflichten streng einhalten.
Die Sanktionslistenprüfung ist ein zentrales Element der Exportkontrolle. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass keine wirtschaftlichen Ressourcen oder Vorteile an Personen, Organisationen oder Einrichtungen gelangen, die auf nationalen oder internationalen Sanktionslisten stehen. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und betrifft alle international tätigen Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe.
In ihren Seminaren und Webinaren vermitteln die Experten der Hamburger Zollakademie Ihnen regelmäßig wertvolles Wissen zur Exportkontrolle.