
Das modernisierte Abkommen zwischen der EU und Chile wird seit dem 1. Juni 2025 vorläufig angewendet. Es besteht aus zwei zentralen Teilen – einem Fortgeschrittenen Rahmenabkommen und einem Interimshandelsabkommen – und stellt eine bedeutende Weiterentwicklung des bisherigen Assoziierungsabkommens aus dem Jahr 2003 dar.
Die Zusammenarbeit basiert auf einem Fortgeschrittenen Rahmenabkommen (Advanced Framework Agreement, AFA), das aus den beiden Säulen „Politischer Dialog und Zusammenarbeit“ sowie „Handel und Investitionen“ besteht und dabei auch Investitionsschutzbestimmungen einschließt. Ergänzend dazu wurde ein Interimshandelsabkommen (Interim Trade Agreement, ITA) geschlossen, das ausschließlich die Säule „Handel und Investitionen“ abdeckt. Es enthält die wesentlichen Bestimmungen des Handelsteils des Rahmenabkommens, jedoch ohne Investitionsschutzbestimmungen.
Zielsetzung des Fortgeschrittenen Rahmenabkommens
99,9 Prozent der EU-Ausfuhren nach Chile werden zollfrei, zudem erhalten europäische Unternehmen besseren Zugang zu Rohstoffen und sauberen Brennstoffen wie Lithium, Kupfer und Wasserstoff.
Das Abkommen erleichtert die Dienstleistungserbringung in Bereichen wie Lieferdienste, Telekommunikation und Seeverkehr und gewährleistet die Gleichbehandlung von Investoren, insbesondere im Energie- und Rohstoffsektor. Darüber hinaus verbessert es den Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen und fördert Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, Nachhaltigkeit und Innovation.
Zentrale Neuerungen durch Interimshandelsabkommen
Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 und frühere Ursprungserklärungen werden nicht mehr anerkannt. Künftig stützt sich die Zollpräferenzbehandlung auf Ursprungserklärungen bzw. die Gewissheit des Einführers (Art. 3.16 Abs. 2 ITA).
Das ITA gilt auch für Waren, die sich beim Inkrafttreten im Versand, in Zolllagern oder in Zollfreigebieten der EU oder Chile befinden, sofern eine gültige Ursprungserklärung vorliegt (Art. 3.32 ITA). Zudem ersetzt das REX-System das bisherige System des Ermächtigten Ausführers. Für EU-Ausfuhren über 6.000 Euro ist eine REX-Nummer erforderlich.
Der Weg bis zum modernisierten Abkommen
Das ursprüngliche EU-Chile-Assoziierungsabkommen trat 2003 in Kraft. Ab 2017 begannen Verhandlungen zur Modernisierung, die 2022 abgeschlossen und 2023 unterzeichnet wurden. Am 1. Februar 2025 trat das Interimshandelsabkommen vorläufig in Kraft (siehe HZA-News vom 1. Februar 2025). Seit dem 1. Juni 2025 wird auch das Fortgeschrittene Rahmenabkommen vorläufig angewendet.
sd
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Würden Sie bares Geld verschenken? Außer zu wohltätigen Zwecken wohl kaum. Genau deshalb lohnt es sich, sich mit dem Warenursprungs- und Präferenzrecht auseinanderzusetzen.
Die EU hat zahlreiche Präferenzabkommen, die ermäßigte oder zollfreie Importe ermöglichen. Das beeinflusst Geschäftsbeziehungen, Lieferländer und Produktionsstandorte. Beim Import spart das Unternehmen, beim Export profitieren Kunden durch geringere Einfuhrabgaben – ein klarer Vorteil beim Markteintritt.
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