26.03.2026

Zoll: EU-Indien-Freihandelsabkommen veröffentlicht

Zoll: EU-Indien-Freihandelsabkommen veröffentlicht

Die EU-Kommission hat den vorläufigen Text des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Indien veröffentlicht. Der Vertragstext wird derzeit juristisch geprüft. Daher sind noch Anpassungen möglich. Erst nach der Unterzeichnung wird der Text des Abkommens rechtlich bindend.

Ziel der umfassenden Partnerschaft ist es, die gegenseitige Abhängigkeit zu stärken, Lieferketten zu diversifizieren und die bilaterale Wirtschaftsleistung durch den Wegfall bürokratischer Hürden und technischer Handelshemmnisse massiv zu steigern.

Neben dem verbesserten gegenseitigen Marktzugang für Waren wurden auch Erleichterungen im Dienstleistungsbereich vereinbart. Das Abkommen umfasst außerdem Regelungen zu digitalem Handel, geistigem Eigentum, Wettbewerbspolitik sowie Streitbeilegung.

Flankiert wird die wirtschaftliche Öffnung durch verbindliche Kapitel zu Nachhaltigkeit und Arbeitsstandards, die sicherstellen sollen, dass der Handelsboom nicht zu Lasten der Umwelt oder sozialer Rechte geht.

Kritikpunkt CBAM

Ein zentraler Streitpunkt ist der EU-CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM), den Indien als „grünen Protektionismus“ kritisiert. Da die indische Stahl- und Aluminiumproduktion häufig CO2-intensiver ist, könnten zusätzliche Zertifikatskosten ihre Exporte in die EU deutlich verteuern.

Nächste Schritte

Dem Abschluss des Freihandelsabkommens gingen 18 Jahre Verhandlungen mit zwischenzeitlichen Unterbrechungen voraus.

Das verhandelte Freihandelsabkommen kann erst nach Annahme durch den EU-Rat, Unterzeichnung und Ratifizierung durch das Europäische und das indische Parlament in Kraft treten. Das genaue Datum des Inkrafttretens steht noch nicht fest.

Die Veröffentlichung der Anhänge mit den Zollabbauplänen und produktspezifischen Ursprungsregeln stehen noch aus. 

sd

Unsere Empfehlungen:

Mit dem Indien-Freihandelsabkommen sichert sich die EU privilegierten Zugang zum bisher stark abgeschotteten, riesigen indischen Markt. Dies betrifft insbesondere Schlüsselindustrien wie die Automobilbranche (Senkung der Zölle von 110 % auf 10 %), den Maschinenbau, die Chemieindustrie und den Agrarsektor.

Das Mercosur-Abkommen verfolgt ähnliche Ziele: Die EU will durch Zollsenkungen den Zugang zu einer bislang abgeschotteten Region verbessern.

Im Webinar „Mercosur Interim Trade Agreement“ der Hamburger Zollakademie – in Kooperation mit der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE – erhalten Sie in 1,5 h online mehr Überblick über die zentralen Inhalte des Abkommens. Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen zeigt unser Experte Ihnen, wie Sie sich als Unternehmen optimal auf die Umsetzung vorbereiten können, um die vorgesehenen Zoll- und Wettbewerbsvorteile bestmöglich zu nutzen.

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