21.03.2019

Exportkontrolle: BAFA informiert über Verlängerung und Änderung bei Allgemeinen Genehmigungen

Exportkontrolle: BAFA informiert über Verlängerung und Änderung bei Allgemeinen Genehmigungen

Am 19. März 2019 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in seinem Newsletter über die Verlängerung und Änderung von Allgemeinen Genehmigungen informiert. Diese Änderungen betreffen die Genehmigungen Nr. 12 bis Nr. 14 und Nr. 16 sowie Nr. 17. Zusätzlich wird die neue AGG Nr. 15 bezüglich des Brexit bekanntgegeben.

Verlängerungen der Allgemeinen Genehmigungen

Die Allgmeinen Genehmigungen Nr. 12 bis Nr. 14, Nr. 16 und Nr. 17 sollen bis zum 31. März 2020 verlängert werden.

Bekanntmachung der AGG Nr. 15 zum Austritt Großbritanniens aus der EU

Die neue AGG Nr. 15 betrifft die Ausfuhr gelisteter Dual-Use-Güter des Anhangs I der EG-Dual-Use-Verordnung und gilt nur für den Fall eines ungeregelten Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union. Die AGG ist bis zum 31. März 2020 befristet, wobei eine darüberhinausgehende Verlängerung nicht beabsichtigt ist.

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Am 19. März gab das BAFA die Vorabinformation über die Verlängerung und Änderung von Allgemeinen Genehmigungen sowie die Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 15 zum möglichen Brexit bekannt. Erfahren Sie in den Seminaren der Hamburger Zollakademie mehr über mögliche Folgen für Ihr Unternehmen und für die Außenwirtschaft – stets aktuell und auf dem neuesten Stand:

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