04.06.2020

Export: Entfall der Pflicht zur Abgabe einer Ausfuhrgenehmigung für PSA

Export: Entfall der Pflicht zur Abgabe einer Ausfuhrgenehmigung für PSA

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) informiert über den Entfall von Genehmigungspflichten für die Ausfuhr von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) in Drittstaaten. Die Durchführungsverordnung (EU) 2020/568 vom 23. April 2020 war auf 30 Tage befristet worden und wurde nach deren Ablauf nicht weiter verlängert.  

Entfall der Pflicht zur Abgabe einer Ausfuhrgenehmigung

Die Europäische Kommission hat die auf 30 Tage befristete Nachfolgeregelung nicht weiter verlängert. Mit dem Ablauf dieser Frist entfallen nun sämtliche Genehmigungspflichten für die Ausfuhr von persönlicher Schutzausrüstung in Drittstaaten. Die beim BAFA aktuell noch anhängigen Verfahren werden automatisch unter Berücksichtigung des Entfalls der Genehmigungspflicht beschieden.  

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Nach dem Ausbruch der Covid-19-Pandemie verabschiedete die Europäische Kommission für die Sicherstellung und dementsprechende Versorgung der europäischen Bevölkerung mit persönlicher Schutzausrüstung am 14. März 2020 die DVO (EU) 2020/402. Diese Verordnung, welche zunächst sechs Wochen Gültigkeit besaß, wurde durch die neue DVO (EU) 2020/568 abgelöst und damit um weitere 30 Tage verlängert. Mehr erfahren Sie - stets aktuell und auf dem neuesten Stand - bei unseren Präsenzseminaren, Webinaren und Inhouse Trainings:

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