07.07.2020

Zoll: Finanzgericht Hamburg veröffentlicht neue Zollentscheidungen

Zoll: Finanzgericht Hamburg veröffentlicht neue Zollentscheidungen

Das Finanzgericht Hamburg informierte in seinem zweiten Quartalsnewsletter vom 30. Juni 2020 über aktuelle gerichtliche Urteile und zollrechtliche Entscheidungen. Beschrieben werden ein Urteil des EuGH zur Entstehung der Einfuhrumsatzsteuer bei Zigaretten, ein Vorlage-Beschluss über die Unterposition 1521 9099 (Bienenwachs) der Kombinierten Nomenklatur sowie ein Beschluss über die Abgrenzung zwischen Verstößen gegen Verpflichtungen in Bezug auf die Lagerung und das Entziehen von Waren aus der zollamtlichen Überwachung.

Urteil über Einfuhrumsatzsteuer bei Zigaretten

Die jüngere Rechtsprechung des EuGH zur Entstehung der Einfuhrumsatzsteuer (insbesondere die Rechtssache „Federal Express“) ist nicht auf die Entstehung der Tabaksteuer anwendbar. Diese Steuer entsteht auch dann, wenn ein Eingang der verbrauchsteuerpflichtigen Waren in den Wirtschaftskreislauf der Europäischen Union nur unmittelbar bevorsteht. Das Urteil ist vom 14. Januar 2020, eine Nichtzulassungsbeschwerde (NZB) wurde eingelegt.

EuGH-Vorlage zum KN-Code 1521 9099

Mit dem Vorlage-Beschluss vom 14. April 2020 soll über die Einreihung von Bienenwachs, welches im Ausfuhrland „geschmolzen“ wurde, um Fremdkörper zu entfernen, entschieden werden. Bei einer Verneinung soll diskutiert werden, ob die Unterposition 1521 9091 mit dem Begriff „roh“ anzuwenden sei. Vorangegangen war ein Streit aus dem Jahre 2015 über die korrekte Einreihung und damit einhergehendem nicht angemeldetem Zoll.

Beschluss über zollamtliche Überwachung

Der Beschluss vom 29. April 2020 über die Abgrenzung zwischen Verstößen gegen Verpflichtungen in Bezug auf die Lagerung und das Entziehen von Waren aus der zollamtlichen Überwachung ist rechtskräftig. Eine Täuschung kann demnach auch durch Unterlassen erfolgen, jedoch muss die Absicht auf Täuschung im Einzelfall festgestellt werden. Für den Zeitraum, in dem sich die Ware im Zolllagerverfahren befindet, kann sie nicht im mehrwertsteuerrechtlichen Sinne eingeführt sein.

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Das Finanzgericht Hamburg veröffentlicht quartalsweise einen Newsletter mit aktuell getroffenen Urteilen über verschiedene Rechtsgebiete, wie z. B. der Abgabenordnung (AO), Einkommensteuer (EstG) und dem Zollrecht. Zusätzlich werden zum Abschluss des mehrseitigen Informationspapiers unter der Rubrik „Drei Fragen an…“ Experten und deren Meinungen abgedruckt. Der Newsletter kann kostenlos über die Homepage des Finanzgerichts Hamburg abonniert werden.

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