21.07.2020

ATLAS: Einleitung des Nachforschungsverfahrens bei Ausfuhr geändert

ATLAS: Einleitung des Nachforschungsverfahrens bei Ausfuhr geändert

Das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) hat am 9. Juli 2020 per Newsletter über die erneute Änderung bei dem sogenannten „Follow Up“ informiert: Bei Ausfuhrvorgängen, die seit dem 10. Juli 2020 überlassen wurden, wird das Nachforschungsverfahren wieder 90 Tage nach der Überlassung gestartet, wenn zu diesem Zeitpunkt keine Informationen über einen erfolgten Ausgang vorlagen.

Follow-up wieder nach 90 Tagen

Das ITZBund hat mit der ATLAS-Info 0063/20 die Frist für die Einleitung eines Nachforschungsverfahrens bei der Ausfuhr wieder auf die ursprünglichen 90 Tage reduziert. Diese Regelung betrifft Ausfuhrvorgänge, die seit dem 10. Juli 2020 überlassen wurden. Die 45 Tage-Frist für die Beantwortung des Nachforschungsersuchens bleibt unverändert.

Vorlegen eines Alternativnachweises

Bei Nichtbeantwortung des Nachforschungsersuchens wird der Ausfuhrvorgang nach 360 Tagen für ungültig erklärt. Zur Ausgangsbestätigung kann ein Alternativnachweis zwischen dem 135. Tag und dem 360. Tag bei der Ausfuhrzollstelle vorgelegt werden.

Der Alternativnachweis kann auch vorgelegt werden, wenn der Anmelder oder Vertreter nach Einleitung des Nachforschungsersuchens mit der Nachricht „Ausgang zur Ausfuhr“ (E_EXP_EXT) mit einer der Antwortmöglichkeiten 1-3 oder 4 (wenn kein AEO) antwortet.

Für die Vorgänge, die zwischen den beiden ATLAS-Infos im Zeitraum von 24. April 2020 bis 9. Juli 2020 gestartet wurden, gilt weiterhin die Nachforschungsfrist von 300 Tagen.

pf

Unsere Seminarempfehlungen:

Mitunter aufgrund der Corona-Pandemie änderte der Zoll mit der ATLAS-Info 0034/20 vom 27. April 2020 (die HZA berichtete) den Zeitraum für die Einleitung des Nachforschungsverfahrens bei der Ausfuhr von 90 auf 300 Tage. Diese Änderung galt ab dem 24. April 2020 bis auf Weiteres.
Mehr erfahren Sie – selbstverständlich unter Einhaltung des Infektionsschutzes und der allgemeinen Hygienemaßnahmen – von unseren Experten bei unseren Praxisseminaren, in Zertifikatslehrgängen, in der Exportkontroll- und Zollberatung sowie in Inhouse Trainings. Auch bietet die Zollakademie Ihnen immer wieder neue Webinare, Inhouse Webinare und Webinar-Themenreihen an.

Import Seminare

Semianrübersicht 2020- PDF

© 2024 HZA Hamburger Zollakademie