01.09.2020

Freihandelsabkommen: Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 aus Vietnam nicht zollkonform

Freihandelsabkommen: Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 aus Vietnam nicht zollkonform

Mit Meldung vom 28. August 2020 kündigt der Zoll an, dass eine in Vietnam ausgestellte Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, deren Hintergrund mit einem guillochierten Überdruck in Blau statt in Grün versehen ist, von der Zollbehörde derzeit nicht für eine Präferenzbehandlung anerkannt wird.

Vorteile einer Warenverkehrsbescheinigung

Die Warenverkehrsbescheinigung (WVB) EUR.1 ist ein Ursprungsnachweis, den der aus einem Drittland Exportierende sich vom Ursprungsland ausstellen lassen kann. Sie dient dazu, die Zollvorteile aus Handelsabkommen in Anspruch zu nehmen.

Bei Kleinsendungen bis 6.000 Euro ist eine WVB nicht erforderlich, stattdessen wird die Ursprungserklärung durch das Unternehmen selbst abgegeben. Aufgrund des Handelsabkommens mit Vietnam soll zudem bald die Umstellung auf das REX-System möglich sein.

Die Präferenzbehandlung von Anträgen mit EUR.1 werden vom Zoll nun aber aus technischen Gründen abgelehnt.

JM

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