06.10.2020

Sanktionen: China konkretisiert Regelung für eigene Sanktionsliste

Sanktionen: China konkretisiert Regelung für eigene Sanktionsliste

Am 19. September 2020 verabschiedete das Handelsministerium der Volksrepublik China konkretisierende Regelungen zu einer chinesischen Sanktionsliste. Auf diese Liste werden Unternehmen, Organisationen, natürliche Personen oder Länder aufgenommen, wenn sie die nationale Souveränität, Sicherheit oder Entwicklungsinteressen Chinas gefährden. Auch Sanktionen gegen eine chinesische Person oder ein chinesisches Unternehmen, welche gegen „normale Handelsprinzipien“ verstoßen und einen ernsthaften Schaden verursachen, können Grund für die Aufnahme auf die Sanktionsliste sein.

Anordnung zur neuen Sanktionsliste und geplante Einrichtung einer neuen Instanz

Die Anordnung zur neuen Sanktionsliste (Unreliable Entity List) ist seit dem 19. September 2020 wirksam. Jedoch soll erst noch eine Stelle („working mechanism“) eingerichtet werden, welche sich aus den relevanten Behörden zusammensetzt und im Handelsministerium angesiedelt ist. Diese Stelle untersucht, auch auf Hinweis anderer Marktteilnehmer, wer auf die Sanktionsliste kommen soll. Die Betroffenen werden daraufhin informiert und erhalten die Möglichkeit, sich gegen die Vorwürfe zu verteidigen.

In offensichtlichen Fällen kann jedoch auf eine Anhörung bzw. Stellungnahme verzichtet werden und die verdächtige ausländische Person oder das Unternehmen kommen direkt auf die Sanktionsliste. Die Stelle entscheidet zudem über Anträge zur Streichung von Personen und Unternehmen von der Liste.

Drohende Folgen für Personen, Länder und Unternehmen auf der Liste

Den Personen, Länder und Unternehmen, die auf der Sanktionsliste stehen, können Import- oder Exportbeschränkungen für China auferlegt werden. Außerdem können die Einreise oder Arbeitserlaubnis für China beschränkt, verboten bzw. entzogen werden. Auch Investitionen in China können beschränkt oder verboten werden. Neben Verboten und Beschränkungen können auch Geldbußen verhängt werden.

JM

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Wie rigoros die Sanktionsliste umgesetzt wird, wird sich noch zeigen. Es besteht jedoch die Gefahr, durch Geschäfte mit sanktionierten Unternehmen und Personen selbst in den Fokus chinesischer Sanktionen zu geraten. Um sich darauf vorbereiten zu können oder solche Geschäfte gänzlich zu vermeiden, ist es notwendig, neben den Sanktionslisten der EU und der USA auch Sanktionslisten anderer Länder im Auge zu behalten.

Wie der Prozess der Sanktionslistenprüfung in Ihrem Unternehmen implementiert werden kann, was Sie darüber hinaus über Embargos und Sanktionen wissen sollten, das erfahren Sie von unseren Experten. Stets aktuell und auf dem neuesten Stand - bei unseren Seminaren, Webinaren, in der Exportkontroll- und Zollberatung oder in unseren Inhouse Trainings.

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