03.11.2020

Import: Risikowarenliste für Verpackungsholz „in Gebrauch“ aus China

Import: Risikowarenliste für Verpackungsholz „in Gebrauch“ aus China

Am 2. Oktober 2020 wurde im Bundesanzeiger über die Wiederaufnahme der phytosanitären Kontrollen bei Importen mit Verpackungsholz aus China informiert. Auf Grundlage der delegierten Verordnung (EU) 2019/2125 gibt das Julius-Kühn-Institut Warenarten aus Drittländern in einer Risikowarenliste für Verpackungsholz „in Gebrauch“ bekannt.  

Betroffene Warenarten

Als Risikowaren werden Sendungen eingestuft, die Verpackungsholz und/oder Stauholz enthalten, welches vollständig oder teilweise aus Vollholz besteht. Hierunter fallen z. B. die Waren Salz und Schwefel, aber auch Eisen und Stahl. Die vollständige Liste der betroffenen Waren mit den jeweiligen KN-Nummern können Sie dem Bundesanzeiger entnehmen.

Kontrollregelungen in Hamburg

Seit dem 19. Oktober 2020 finden die erneuten Kontrollen von Verpackungsholz der betroffenen Waren aus China statt. Sendungen müssen ab diesem Datum beim Pflanzenschutzamt angemeldet werden.

Zunächst müssen die Waren, welche in Hamburg kontrolliert werden sollen, erst einmal über das Abfertigungsverfahren „ePhyto“ angemeldet werden. Dieses steht ab sofort wieder zur Verfügung.

Bei Sendungen, die nicht in Hamburg kontrolliert werden sollen, kann die Untersuchung an einer dafür zugelassenen Kontrollstelle in das Inland verlagert werden. Hierfür hat die Anmeldung über das Verfahren TRACES NT mittels GGED-PP im Transferverfahren zu erfolgen.

Weitere Informationen

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Abfertigungsverfahren und Ausnahmen können auf den Internetseiten des Julius-Kühn-Instituts und dem Pflanzenschutzamt Hamburg eingesehen werden. Für Rückfragen steht Ihnen zusätzlich das Pflanzenschutzamt Hamburg unter den Telefonnummern (040) 428 41 - 5204 oder - 5203 zur Verfügung.

In Bremen wurden die Verpackungsholzkontrollen bereits am 1. Oktober 2020 wieder aufgenommen.

pf

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