01.12.2020

Sanktionen: Die EU hat ihre Sanktionslisten aktualisiert

Sanktionen: Die EU hat ihre Sanktionslisten aktualisiert

Der Rat der Europäischen Union aktualisierte im November einige Listen zu restriktiven Maßnahmen gegen natürliche und juristische Personen. Dies betraf Sanktionen im Zusammenhang mit dem Iran, Venezuela, Belarus und Syrien. Insgesamt wurden 23 weitere Personen aufgenommen und eine Person gestrichen.

Die Änderungen

Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (T-490/18) hat der Rat eine Person von der Sanktionsliste im Zusammenhang mit dem Iran gestrichen (DV 2020/1695).

Der Rat der Europäischen Union beschloss zudem die restriktiven Maßnahmen aufgrund der Lage in Venezuela – wegen der andauernden politischen, wirtschaftlichen, sozialen und humanitären Krise – zu verlängern. Es wurden nur kleinere Begründungsänderungen in der Sanktionsliste vorgenommen (DV 2020/1696).

Aufgrund der anhaltenden Unterdrückung und Gewalt gegen das belarussische Volk im Zusammenhang mit der Präsidentschaftswahl vom 9. August 2020 wurde die diesbezügliche Liste der Personen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, um 15 Personen ergänzt (DV 2020/1648).

Durch die weiterhin sehr ernste Lage in Syrien und einiger Wechsel auf Ministerebene sah sich der Rat veranlasst, die Sanktionsliste für Syrien um acht Personen zu ergänzen (DV 2020/1651).

Weitere Informationen und die Embargolisten finden Sie auf der Website des BAFA.

Praktische Umsetzung der firmeninternen Überprüfung

Durch das mittelbare Bereitstellungsverbot ist es Ihnen nicht gestattet, diesen natürlichen oder juristischen Personen, Einrichtungen oder Organisationen weder mittelbar noch unmittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Durch klar strukturierte Geschäftsprozesse kann ihr Unternehmen verhindern, ungewollt Geschäfte mit gelisteten Firmen oder Personen zu betreiben.

Missachtung der Sanktionslisten führt zu hohen Strafen

Gemäß § 17 AWG kann ein Verstoß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren geahndet werden. Somit sind sämtliche Geschäftsprozesse regelmäßig auf Sanktionslisten und Embargos hin zu prüfen.

JM

Unsere Seminarempfehlungen:

Aufgrund der regelmäßigen Aktualisierung und der harten Strafen ist es notwendig, dass Sie in Ihre Geschäftsprozesse Überprüfungsmechanismen integrieren, um nationale und europäische Sanktionen und Embargos zu berücksichtigen. Wie dies praktisch umsetzbar ist, erfahren Sie in den Seminaren der Hamburger Zollakademie – stets aktuell und auf dem neuesten Stand.

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