08.12.2020

Brexit: Wartungsfenster zum Brexit in ATLAS am 29. Dezember 2020

Brexit: Wartungsfenster zum Brexit in ATLAS am 29. Dezember 2020

Mit der ATLAS-Info 0092/20 informiert das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) über die Ausfallzeiten im IT-Verfahren ATLAS aufgrund der Wartungsarbeiten zum Ende der Übergangsphase des Brexit. Das Wartungsfenster „Brexit“ wird voraussichtlich am 29. Dezember 2020 von 16:00 bis 21:00 bestehen. Während dieser Zeit ist der Nachrichtenverkehr bei der ATLAS Einfuhr, EAS, Versand und ATLAS Ausfuhr (AES) nicht möglich.

Wartungsfenster „Brexit“

Während des Wartungsfensters am 29. Dezember 2020 wird der Nachrichtenverkehr bei einigen ATLAS-Verfahren (ATLAS Einfuhr, EAS, Versand und ATLAS Ausfuhr) ausgesetzt. Zudem stehen die Internetanwendungen

  • Internet Eingangs-/Ausgangs-SumA (IIA)
  • Internet-Zollanmeldung-Einfuhr (IZA)
  • Internet-Versandanmeldung (IVA)
  • Internet-Ausfuhranmeldung-Plus (IAA-Plus)
  • Internetantrag-AEO (IAEO)
  • Internet-Statusauskunft (ISA)
  • Internetantrag Aufschub-BIN (IA-ABIN)

in diesem Zeitraum ebenfalls nicht zur Verfügung.

Änderungen ab 1. Januar 2021

In diesem Wartungsfenster werden zahlreiche Änderungen für die Zeit ab dem 1. Januar 2021 für den Warenverkehr mit dem Vereinigten Königreich eingepflegt.

Um nach dem Ende der Übergangsphase zwischen Nordirland und dem Vereinigten Königreich unterscheiden zu können, wird eine neue Ländercodierung eingeführt:

  • XI: Vereinigtes Königreich (Nordirland).

Der Ländercode „GB“ (Vereinigtes Königreich) bleibt erhalten und bezieht sich je nach Kontext entweder auf das gesamte Gebiet des Vereinigten Königreichs oder auf das gesamte Gebiet des Vereinigten Königreichs ohne Nordirland.

Darüber hinaus ist in den TARIC-Daten der Ländercode „XU“ (Vereinigtes Königreich (ohne Nordirland) vorhanden. Dieser Ländercode ist nicht in Zollanmeldungen zu verwenden. (Quelle: ATLAS-INFO 0092/20)

Zudem ist nach aktuellem Stand für Sendungen, die ab dem 1. Januar 2021 00:00 Uhr (MEZ) aus dem Vereinigten Königreich (ohne Nordirland) nach Europa oder nach Nordirland verbracht werden, die Abgabe einer ESumA in der EU oder in Nordirland erforderlich.

Sämtliche Änderungen für die Zeit nach der Übergangsphase sind unter Vorbehalt der laufenden Verhandlungen zu betrachten und können der ATLAS-Info 0092/20 entnommen werden.

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Unsere Seminarempfehlungen:

Ab dem 1. Januar 2021 00:00 Uhr (MEZ) gelten für den Warenverkehr zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union die allgemeinen zollrechtlichen Bestimmungen für Drittländer. Dabei wurden für Nordirland spezielle Regelungen im Austrittsabkommen verankert. Es soll Teil des Zollgebiets des Vereinigten Königreichs bleiben, wird aber behandelt, als würde es zum Zollgebiet der Union gehören. Alles zu der Zeit nach der Brexit Übergangsphase und künftigen neuen Regelungen im Warenverkehr zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich erfahren Sie in den Seminaren der HZA, auch weiterhin unter strikter Einhaltung der Hygienevorschriften, vor Ort:

Brexit Seminare

Seminarübersicht 2020/21 - PDF

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