11.02.2021

Brexit: Neue Leitlinien für Handel mit dem Vereinigten Königreich

Brexit: Neue Leitlinien für Handel mit dem Vereinigten Königreich

Die EU-Kommission hat auf ihrer Website eine Anleitung veröffentlicht, wie Präferenz- und Ursprungsnachweise im Verhältnis zum Vereinigten Königreich zukünftig gehandhabt werden.

Nach dem sogenannten Trade and Cooperation Agreement („TCA“) zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich vom 24. Dezember 2020 legt die Kommission nun Leitlinien für Unternehmen vor, wie zukünftig Präferenznachweise und Ursprungsnachweise zu handhaben sind. Diese sollen den Unternehmen helfen, sich an die neuen Regeln aus dem TCA anzupassen.

Konkret wird ein Leitfaden für Ursprungsnachweise (TCA Sektion II), einer für die Nutzung von Distributionszentren und einer für Ursprungsnachweise auf Basis von Lieferantenerklärungen zur Verfügung gestellt. Zudem gibt es eine Checklist als Übersicht für jede Ein- oder Ausfuhr in bzw. aus dem Vereinigten Königreich.

Eine Kooperation von der Hamburger Zollakademie mit der DVZ Deutsche Verkehrs-Zeitung

Im Abkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich über die zukünftigen Handelsbeziehungen (TCA), wurde vereinbart, dass weder Zölle noch Quoten für EU & UK Produkte gelten, solange sie den jeweiligen Ursprungsregeln entsprechen. Dass die Ursprungsregeln eingehalten werden, wird durch Präferenz- und Ursprungsnachweise belegt. Deshalb ist der sichere Umgang mit ihnen essenziell für jedes Unternehmen, welches Außenhandel betreibt.

JM

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