18.02.2021

Verbrauchsteuer: Neue Formulare zur Energiesteueranmeldung

Verbrauchsteuer: Neue Formulare zur Energiesteueranmeldung

Der Zoll informiert über Anpassungen bei den Formularen zur Energiesteueranmeldung, die seit dem 29. Januar 2021 gelten. Aufgrund der Einführung der neuen IT-Fachverfahren MoeVe und IVVA wurden die neuen amtlichen Vordrucke bezüglich des SEPA-Lastschriftverfahrens, der Verwendung eines neuen Kassenzeichens und der Angabe der Beteiligtennummer geändert. Die neuen Fachverfahren ermöglichen Wirtschaftsbeteiligten eine medienbruchfreie Antragstellung und -bearbeitung.

Änderungen bei der Energiesteueranmeldung

Für den künftigen Zahlungsverkehr aller hier beschriebenen Steueranmeldungen, die seit dem 1. Februar 2021 abgegeben wurden, ändern sich die Formulare. Für die Jahre 2019, 2020 und 2021 mit ihren jeweiligen Nummern. Nummer 1100_19 z. B. betrifft die Energiesteueranmeldung für 2019 ohne Heizstoffe, Erdgas und Kohle.

  • 1100 Energiesteueranmeldung ohne Heizstoffe, Erdgas und Kohle
  • 1101 Energiesteueranmeldung - Heizstoffe ohne Erdgas und Kohle
  • 1103 Energiesteueranmeldung - Erdgas
  • 1104 Energiesteueranmeldung - Kohle

Die Anpassungen betreffen auch die Vorauszahlungen auf die Energiesteuer für Erdgas ab dem Veranlagungsjahr 2021. Diese Vorauszahlungsbescheide werden bereits über MoeVe erstellt.

Bereits bestehende SEPA-Mandate haben ihre Gültigkeit verloren und sind dementsprechend zu erneuern. Hierfür werden betroffene Wirtschaftsbeteiligte durch die jeweiligen Hauptzollämter direkt benachrichtigt.

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Unsere Empfehlungen:

Im Rahmen der Einführung des neuen IT-Fachverfahrens MoeVe (Modernisierung des Verbrauch- und Verkehrsteuervollzugs der Zollverwaltung) sowie der Online-Anwendung IVVA (Internet-Verbrauch- und Verkehrsteuer-Anwendung) wurden zum Jahreswechsel zahlreiche Formulare angepasst (HZA berichtete bereits im November 2020). Die neuen Anwendungen sollen die künftige medienbruchfreie Kommunikation zwischen Wirtschaftsbeteiligten und dem Zoll unterstützen. Mehr zur Energiesteuer und den neuen IT-Fachverfahren erfahren Sie von den Experten der HZA. Wir freuen uns, Sie bei einer unserer Hybrid-Veranstaltungen mit Livestreams, bei Webinaren, Inhouse Trainings oder bei weiteren unserer vielen Angebote begrüßen zu dürfen:

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